Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Katerchen am 06. Mai 2012, 19:12:44

Titel: Habe tortz Privatinolvenz Gläubiger die mich weiter anschreiben
Beitrag von: Katerchen am 06. Mai 2012, 19:12:44
Seit Dezember 2011 bin ich in der Privatinsolvenz.
Trotzalledem werde ich von 2Gläubigern weiter angeschrieben.
der eine kommt mit Vollstrekungsankündigung.
der Andere will mir sage und schreibe 16% meiner Schulden erlassen.
Beide stehen von Anfang an in der Gäubigerliste und haben den Ausergerichtlichen Einigungsversuch abgelhnt.
Ich denke normalerweise müssten die sich an meinen treuhänder wenden und nicht an mich oder sehe ich das Falsch!!!
Titel: Re: Habe tortz Privatinolvenz Gläubiger die mich weiter anschreiben
Beitrag von: paps am 06. Mai 2012, 21:56:08
Zunächst sollten Sie die Schreiben an den TH weiterleiten.
Den GL können Sie unabhängig davon nochmal eine Kopie des Eröffnungsbeschlusses zukommen lassen.
Der Vollstreckungsankündigung sollte unter Hinweis auf die Inso auf jedem Fall widersprochen werden.
Titel: Re: Habe tortz Privatinolvenz Gläubiger die mich weiter anschreiben
Beitrag von: sashsash am 07. Mai 2012, 07:50:30
Wie Paps schon sagte, stellt das kein Problem da.
Ich bekomme auch weiterhin Post, und ich denke, das viele andere von uns auch welche erhalten.
Manchmal glaube ich, das machen die extra, in der Hoffnung Geld zu erhalten und dann im nachhinein, ein Versagen der RSB beantragen zu können.

Ich habe bereits ein Schreiben fertig im PC gespeichert, wo ich jedem ein FAX schicke, der mir schreibt, mit Mitteilung auf die Inso.

Zuvor prüfe ich an Hand meiner Gläubigerliste, ob dieser schon eingetragen ist.

Wenn dem nicht so sei, schicke ich meinem IV das Schreiben (was bisher zum Glück nicht vorkam)

Wichtig ist, das du nicht auf die Forderungen eingehst und irgendwelche Beträge überweisen tust!! Viele Inkassofirmen arbeiten untereinander. Wenn du der Firma A was bezahlst, wird sie der Firma B das mitteilen, um ein Versagen der RSB wegen Gläubigerbevorzugung zu beantragen.

LG
Sash