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Autor Thema: Hallo Forumsgemeinde, brauche mal dringend Hilfe  (Gelesen 2826 mal)

kleiner-pieper

  • Gast
Hallo Forumsgemeinde, brauche mal dringend Hilfe
« am: 17. November 2012, 14:08:00 »

Hallo liebe Gemeinde,
da ich hier ganz neu bin möchte ich allen im voraus danken die mir in der Zeit meiner INSO ggf. beistehen werden, denn die hat gerade erst bei mir angefangen und schwups sind auch schon die bösen Schreiben da und ich weiß nicht weiter. Kann mir wohl jemand helfen???

Also kurz zu mir bin seit mitte Okt.2012 im eröffneten Verfahren. Soweit so gut nun aber habe ich heute einen PFÜB bekommen und weiß nun gar nicht was ich tun soll, da das ganze auch noch an sogenannte Drittschuldner (1-3) gegangen ist.

Ihr würdet mir grad echt helfen, wenn ich etwas input bekommen könnte.
Bis dahin liebe Grüße vom kleinen-pieper
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kleiner-pieper

  • Gast
Re: Hallo Forumsgemeinde, brauche mal dringend Hilfe
« Antwort #1 am: 17. November 2012, 15:23:28 »

Hallo,
kann mir denn niemand sagen was ich nun tun soll??
Ach ja, bin im IK Verfahren (zur Info)und es wurde Mitte Okt.2012 eröffnet.
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Der_Alte

  • Gast
Re: Hallo Forumsgemeinde, brauche mal dringend Hilfe
« Antwort #2 am: 17. November 2012, 17:58:33 »

So schnell schießen die Preussen am Samstag nicht.

Den PFÜB teilen Sie einfach Ihrem Treuhänder mit, damit der sich darum kümmert. Pfändungen sind nämllich in der Insolvenz gesetzlich verboten und der TH muss sich darum kümmern, dass der PFÜB wieder zurückgenommen wird.
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kleiner-pieper

  • Gast
Re: Hallo Forumsgemeinde, brauche mal dringend Hilfe
« Antwort #3 am: 17. November 2012, 18:18:02 »

@ der Alte,
vielen Dank für die Info, aber kann mir noch was passieren? da ich schon in der Inso diesen Gläubiger angegeben habe? Ich weiß grad gar nicht was das soll bzw. was dieser damit erreichen will.???
Ich habe nur mein minimum zum Leben und davon will er noch mehr haben???
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Der_Alte

  • Gast
Re: Hallo Forumsgemeinde, brauche mal dringend Hilfe
« Antwort #4 am: 17. November 2012, 21:47:49 »

Sie sind curch die Pfändungsfreigrenzen geschützt. Der Gläubiger bekommt gar nichts, weil sein PFÜB wertlos  ist. Sie müssen nur schnellsten den Treuhänder informieren. Und Ihr Arbeitgeber als Drittschuldner sollte wissen, dass in der Inso Pfübs keine Geltung mehr haben.
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Patricia

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Re: Hallo Forumsgemeinde, brauche mal dringend Hilfe
« Antwort #5 am: 17. November 2012, 22:05:13 »

Hallo, Ruhe bewahren. Es kann keiner mehr Geld verlangen, bis das Verfahren nicht "geregelt" ist. In der Regel läuft ein Verfahren mind. ein Jahr, danach folgt die Wohlverhaltensphase. Das Verfahren dient dazu, sämtliche Gläubiger und den Saldo festzustellen.
Pfändungsfreie Grenze bedeutet, das dieser Betrag alleine Ihnen zur Verfügung steht. Ein Verfahren ist ein Verwaltungsakt, die Mühlen mahlen nicht so schnell und mancher Gläubiger ist noch nicht informiert. All solche und ähnliche Vorgänge an den InsoVerwalter weiterreichen und vor allem, immer den Kontakt zum InsoVerwalter halten. Er ist es, der Sie nun vor allen Gläubigern "schützt".
Gruß.
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kleiner-pieper

  • Gast
Re: Hallo Forumsgemeinde, brauche mal dringend Hilfe
« Antwort #6 am: 18. November 2012, 10:45:21 »

Hallo,

vielen lieben Dank für die Info, werde es nun so machen und mal abwarten
was weiter passiert.

Werde wenn ich was weiß wieder berichten  :cheesy:

-kleiner-pieper-
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kleiner-pieper

  • Gast
Re: Hallo Forumsgemeinde, brauche mal dringend Hilfe
« Antwort #7 am: 20. November 2012, 08:36:27 »

Hallo,

ich habe ja geschrieben wenn ich wieder was höre, dann werde ich es Euch wissen lassen und siehe da... es ist was gekommen.

Sehr geehrter Herr ........,
hiermit teile ich Ihnen kurz mit, dass ich den Gläubigervertreter über das Vollstreckungsverbot gem.§ 89 der InsO informiert und nochmals zur Forderungsanmeldung aufgefordert habe.

 Mit freundlichen Grüßen

Na, dann weiß ich jetzt nicht warum (hatte diesen GL auch angegeben) nicht anmeldet?? Denn schließlich wußte er es ja schon  :neutral:

-kleiner-pieper-

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tomwr

Re: Hallo Forumsgemeinde, brauche mal dringend Hilfe
« Antwort #8 am: 21. November 2012, 12:03:04 »

Na, dann weiß ich jetzt nicht warum (hatte diesen GL auch angegeben) nicht anmeldet?? Denn schließlich wußte er es ja schon  :neutral:
Das geht alles nicht so schnell. Es wird in der Regel eine Frist für die Anmeldung und ein Termin für die Prüfung der Forderungen vereinbart (wenns nicht gerade im schriftlichen Verfahren erfolgt). Prinzipiell kann ein Gläubiger auch nach der Frist noch anmelden, bis zum Schlusstermin. Muss ggf. aber dann Kosten für ein gesondertes Prüfungsverfahren übernehmen.

Auch ist ein Gläubiger nicht verpflichtet, seine Forderungen anzumelden. Gerade kleine Gläubiger lassen das auch mal sein wenn sie sich eh nichts davon versprechen (geringe Quote). Bei mir waren es etwa 50% der Gläubiger, die ihre Forderungen überhaupt angemeldet haben.
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