Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Biene72 am 01. Juni 2007, 16:49:44

Titel: Handy Vertragsverlängerung ungültig wenn man von Inso wusste?
Beitrag von: Biene72 am 01. Juni 2007, 16:49:44
Hallo,

da wir ja gehört haben das wir keinen Handyvertrag mehr bekommen wenn wir in die Inso gehen, habe ich vorher meinen Handyvertrag verlängern lassen da ich überaus günstige Konditionen hab und mal davon ausgehe das wenn ich Inso hab ich wohl auch keine Prepaidkarte mehr bekomm denn da werden ja auch erst alle Daten überprüft...bis jetzt haben wir auch immer unsere Handyrechnungen bezahlt und der Anbieter ist auch kein Gläubiger...jetzt hab ich aber schon ein paarmal hier gelesen das der TH den Handyanbieter Bescheid gibt wegen der Inso und diese daraufhin den Vertrag gekündigt haben, bzw. nur die Karte gesperrt haben und man den monatlichen Grundpreis bis zum Vertragsende trotzdem weiterbezahlen muss....kann das sein das die mir jetzt einen Strick draus drehen wenn ich den Vertrag verlängert hab obwohl ich wusste das wir in Inso gehen? was ja nicht heißt das ich meine Handyrechnung nicht mehr bezahle....sollte ich lieber den Vertrag widerrufen(wäre noch innerhalb der 2 Wochen Frist)aber dann müsst ich auch das Handy, das es dazu gab wieder zurück geben und womöglich was dafür bezahlen weil es nicht mehr neu ist...kennt sich da jemand aus wie das jetzt ist?
Bitte um Info! danke
Titel: Re: Handy Vertragsverlängerung ungültig wenn man von Inso wusste?
Beitrag von: ThoFa am 01. Juni 2007, 18:49:01
Hallo,

selbst beim gleichen Anbieter gibt es da immer wieder unterschiedliche Handlungsweisen. Der IV informiert den Anbieter i.d.R. nur deswegen, um diesem mitzuteilen, dass er (dfer IV) nicht in dieses Dauerschuldverhältnis einsteigt. Sollte der Anbieter dann tatsächlich kündigen, kann er den Rest der Laufzeit auch nur zur Tabelle anmelden und wird behandelt wie jeder andere Gläubiger auch.

Oftmals ist es aber inzwischen so, dass - sofern die Rechnungen bezahlt sind - der Vertrag auch nicht gekündigt wird. Da heisst es also abwarten.

MfG

ThoFa