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Autor Thema: Handyvertrag  (Gelesen 2825 mal)

rainer1411

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Handyvertrag
« am: 01. Februar 2009, 14:40:47 »

Sehr geehrte Damen und Herren

Mein Insolvenzverfahren wurde in 11/2007 eröffnet und ist noch immer geöffnet, dass heißt, ich befinde mich noch nicht in der Wohlverhaltensphase.

Mein Dauerschuldverhältnis aufgrund eines Handyvertrages, den ich bereits 2006 abgeschlossen habe, habe ich bei Eröffnung des Verfahrens nicht angegeben, da ich nicht in Zahlungsverzug war und den Vertragspartner somit auch nicht als Gläubiger angesehen habe.

Als ich in 08/2008 ALG II Empfänger wurde, habe ich in 11/2008, unter Darlegung der Umstände, gekündigt. Die Kündigung wurde nicht angenommen. Es wurde auf Vertragserfüllung bis Ende 08/2009 bestanden. In der Folge bin ich ab 12/2008 in Zahlungsverzug geraten.

Zeitgleich habe ich meinen Insolvenzverwalter in Kenntnis gesetzt. Dieser teilte mir mit, ich zitiere:   

“ sofern es sich um Rückstände aus der Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens handelt – diese nicht als Insolvenzforderungen zu berücksichtigen sind. Vielmehr sind diese von ihnen unmittelbar zu begleichen. Derartige Forderungen nehmen nicht am Verfahren teil.“

Zu diesem Zeitpunkt war dem Insolvenzverwalter aber noch nicht bekannt, dass ich den Handyvertrag bereits 2006 abgeschlossen hatte. Das habe ich ihm dann noch nachträglich mitgeteilt in Verbindung mit folgender Passage, die ich im Internet gefunden habe:

"Ein Handyvertrag ist ein so genannter gegenseitiger Vertrag. Nach § 103 InsO hängt die Weitergeltung eines solchen Vertrages davon ab, ob der Insolvenzverwalter die Erfüllung wählt, oder ablehnt. Lehnt der Verwalter die Erfüllung ab (was er im Regelfall tun wird), dann ist der Vertrag erloschen. Das Mobilfunkunternehmen kann für die restliche Vertragsdauer seine Forderung beim Insolvenzverwalter als einfache Insolvenzforderung geltend machen."

Hierzu hat der Insolvenzverwalter  keine Stellungnahme abgegeben.


Meine Frage(n):

Trifft in meinem Fall die Aussage des Insolvenzverwalters zu oder die Aussage, die ich im Internet gefunden habe?

Falls die Internetaussage zutreffend ist, wer zahlt, falls der Insolvenzverwalter die Vertragserfüllung und nicht die Ablehnung der Vertragserfüllung wählt?

Mit freundlichen Grüßen

Rainer1411
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rainer1411
 

paps

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Re: Handyvertrag
« Antwort #1 am: 01. Februar 2009, 18:40:50 »

Hier sind 2 Dinge zu beachten.

Sie haben den Vertrag nicht angegeben, da Sie damals nicht daran gedacht haben, dass Probleme entstehen könnten.
Nun sind die Probleme da und der TH soll`s richten.
Ich verstehe die Argumentation des TH, dass zum damaligen Zeitpunkt keine offenen Forderungen bestanden und somit für Neuschulden Sie selber aufzukommen haben.

Zum anderen besteht das Problem, dass der Th den Nichteintritt bisher nicht erklärt hat.
Da das Verfahren noch läuft könnte er dies noch tun.
Aber er wird sehr genau prüfen ob er die bis zur Erklärung angefallenen Forderungen aus der Masse bestreiten wird/kann.

Mußten Sie damals im Erstgespräch oder Belehrung auch solche Dauerschuldverhältnisse angeben oder wurden danach gefragt?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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rainer1411

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Re: Handyvertrag
« Antwort #2 am: 02. Februar 2009, 08:27:45 »

Guten Morgen Paps

Ich habe mir den Fragebogen angeschaut, den ich auszufüllen hatte. Eine entsprechende Fragestellung des TH hat es demnach nicht gegeben.
Er hätte den Handvertrag aber selbst im Schufaverzeichnis bereits 2006 ersehen können. Hört das nicht zu den Basisrecherchen eines Insolvensverwalters, zumal es sich hier um eine Regelinsolvenz handelt?

Danke schon vorab für Ihre Stellungnahme?

rainer1411
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rainer1411
 

ciligie

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Re: Handyvertrag
« Antwort #3 am: 28. Februar 2009, 05:54:42 »

hallo rainer..
ich kann dir etwas berichten:

solltest du in deiner wohlverhaltensphase schulden aufkommen lassen, gefährdest du deine restschuldbefreiung!

sollte der handyanbieter gegen dich einen titel erwirken bist du die sicherheit los nach 7 jahren schuldenfrei aus der sache rauszukommen.,

leider weiss ich das auch seit heute, deswegen auch meine anmeldung hier im forum , in der hoffnung doch noch etwas zu finden wie ich aus meinem handyvertrag rauskomme ohne einen titel zu erhalten.

riskiere deine restschuldbefreiung wegen paar kröten nicht, biete dem anbieter eine ratenzahlung an nachdem du denen deine situation schriftlich erklärt hast.

alles gute
 :thumbup:
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paps

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Re: Handyvertrag
« Antwort #4 am: 28. Februar 2009, 11:41:15 »

@ciligie.
Das mit den Neuschulden haben Sie doch aus dem Fernsehen?

Es stimmt nämlich so nicht.

@rainer.
Geben Sie die rechnung an den TH und fragen Sie ihn, ob er den Nichteintritt bereits erklärt hat.
Anderen falls wären die Neuschulden im Verfahren e.v. Masseschulden.
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ciligie

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Re: Handyvertrag
« Antwort #5 am: 01. März 2009, 14:54:14 »

@ciligie.
Das mit den Neuschulden haben Sie doch aus dem Fernsehen?

Es stimmt nämlich so nicht.


nein paps.. ich habe  es nicht aus dem fernsehen.
es ist die info die ich von der anwaltskanzlei erhalten habe.
schulden, gegen die ein titel erwirkt worden sind, können während meiner wvp die restschuldbefreiung gefährden.

wenn es nicht richtig ist wäre ich um genauere auskünfte dankbar.
was nicht heissen soll das ich wild auf neuschulden bin.

lg
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