Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: koelner84 am 27. März 2012, 06:09:11

Titel: Handyvertrag und Fitnesstudiomitgliedschaft behalten(VI)
Beitrag von: koelner84 am 27. März 2012, 06:09:11
Hallo Forum,

so es ist soweit. Am WE versende ich die Mitteilungen das ich das Verbraucherinsolvenzverfahren beginnen werde.

Muss ich tatsächlich Meinen Handyvertrag nund meine Fitnesstudiomitgliedschaft kündigen?
Auch wenn ich diese weiter begleichen kann?
Würde diese beiden sachen gerne weiterführen.

Vielen Dank.
Titel: Re: Handyvertrag und Fitnesstudiomitgliedschaft behalten(VI)
Beitrag von: Feuerwald am 27. März 2012, 09:36:48
Am WE versende ich die Mitteilungen das ich das Verbraucherinsolvenzverfahren beginnen werde.

- was versenden Sie ?

Muss ich tatsächlich Meinen Handyvertrag nund meine Fitnesstudiomitgliedschaft kündigen?

- müssen Sie nicht, allerdings kann der TH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verträge kündigen.  Freilich können Sie dann jederzeit einen neuen Vertrag abschließen.
Titel: Re: Handyvertrag und Fitnesstudiomitgliedschaft behalten(VI)
Beitrag von: Nico1977 am 28. März 2012, 14:34:44

Muss ich tatsächlich Meinen Handyvertrag nund meine Fitnesstudiomitgliedschaft kündigen?

Bei mir ist zwecks Handyvertrag alles glatt gelaufen.Habe sogar im Februar Verlängert.Ohne Probleme.
Titel: Re: Handyvertrag und Fitnesstudiomitgliedschaft behalten(VI)
Beitrag von: koelner84 am 06. Juni 2012, 19:52:24
Entschuldigung, habe mich etwas falsch Ausgedrückt.
Habe die Briefe mit der bitte um forderungsaufstellung für den Außergerichtlichen Einigungsversuch versandt.
Gestern sind dann die Briefe an die Gläubiger raus gegangen mit dem Außergerichtlichen Einigungsversuch.

Handyvertrag habe ich kündigen können. War zu teuer und Fitnesstudio lasse ich weiter laufen.

Jetzt bin ich mal gespand was beim Einigungsversuch rauskommt.
Die Bank die bis dato insgesammt über 70% der Schuldsumme hat schrieb von vorneherein das Sie einer einigung auf Null-Planbasis nicht zustimmen werden.
Titel: Re: Handyvertrag und Fitnesstudiomitgliedschaft behalten(VI)
Beitrag von: elga am 08. Juni 2012, 11:48:09
aber mit dem versand der briefe zum außergerichtlichen einigungsversuch stehst du ja noch gaaaaanz am anfang.
bei mir hat es von diesem zeitpunkt bis zur inso-eröffnung noch ca. ein dreiviertel jahr gedauert.
Titel: Re: Handyvertrag und Fitnesstudiomitgliedschaft behalten(VI)
Beitrag von: koelner84 am 10. Juni 2012, 21:49:19
Ja bin noch ganz am anfang.
Leider ist hier in köln die Situation so das die Beratungsstellen heillos überlaufen sind.
Bei der Beratung wo ich bin werden allgemeine Themen in der Gruppe erklärt und nur die persönlich/fallbezogenen themen im Einzelgespräch besprochen. Würde man nur einzelberatngen machen währe die wartezeit in Köln FÜNF Jahre!

Aus dem Grunde bekommt man die Berater auch schwer an das Telefon. Und alle fragen die ich da vergesse oder später auftauchen versuche ich per Internet zu beantworten, so gut wie eben möglich.

Da bei mir der eine Gläubiger so wehment gegen eine einigung ist, ich aber nicht mehr anbieten kann, habe ich schon für anfang/mitte september einen Termin für die Antragsausfüllung in der Beratungsstelle.

Dahingegen sind die Bearbeitungszeiten bei den Gerichten in Köln derzeit aber sehr flott. Verfolge die zeiten zwichen antragstellung und Verfahrenseröffnung im Internet.
Derweil liegen die bearbeitungszeiten bei 2-8 Wochen.

Daher rechne ich mit einer relativ schnellen abwicklung.

Grüße