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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Hat der TH Schweigepflicht?  (Gelesen 3599 mal)

apfelkompott

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Hat der TH Schweigepflicht?
« am: 06. Mai 2011, 23:44:16 »

Hallo,

ich habe mich nun doch dazu entschieden weiterhin diesen Weg zu gehen da ich am ende sonst mit mehr dastehe als nun.

Eigentlich habe ich nur eine kleine Frage und zwar kann/darf der Treuhänder anderen erzählen wieso und wofür und wie hoch meine Schulden sind? Oder hat er fremden gegenüber eine Schweigepflicht?

Meine Frage kommt daher, da die TH meinem Vermieter ja anschreibt das ich nun in der PI bin. Mich interessiert einfach nur ob sie ihm oder anderen einfach Auskunft geben kann/darf?

Wenn sie eine Schweigepflicht hat und diese verletzt was kann ich dann tun?
Daher; weil in dem Büro meines TH eine mir bekannte aber nicht grade geschätzte Person arbeitet und ich nun schon mehrfach von "bekannten" auf meine PI angesprochen worden bin obwohl ich es niemanden davon erzählt habe.

Noch etwas fällt mir grade ein, zwar habe ich heute mit dem zuständigen Herrn vom Insolvenzgericht gesprochen da ich einige Fragen hatte
 Danach rief ich im Büro vom TH an um etwas mitzuteilen, diese sagte mir ziemlich unfreundlich das ich doch gefälligst bei denne anrufen soll wenn ich etwas wissen will und nicht beim Insolvenzgericht, dafür sein sie ja da.

Ist es falsch sich direkt beim Insolvenzgericht zu Informieren?
Der zuständige Herr war sehr nett und betonte des öfteren das wenn ich eine frage etc hätte ich ihn gerne anrufen kann.


Vielen dank
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deagle

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Re: Hat der TH Schweigepflicht?
« Antwort #1 am: 07. Mai 2011, 06:01:14 »

Der TH schreibt deinen Vermieter nicht an um ihn über Deine Insolvenz zu informieren, er erklärt dem Vermieter gegenüber maximal den nicht eintritt in den (Miet) Vertrag.

Wenn Du von Deinem Rechtspfleger die information bekommst ihn jederzeit anrufen zu können wenn Du Informationen benötigst, dann tu es.
Allerdings ist weder der Rechtspfleger noch der IV/TH Dein persönlicher Berater!

Natürlich darf die Angestellte eines Insolvenzverwalters keine internas ausplaudern, Dein Bekanntenkreis könnte jedoch auch aus den insolvenzbekanntmachungen von Deiner Inso erfahren haben, bei rund 13.000 Insolvenzanmeldungen jeden Monat ist vielleicht der eine oder andere auch darunter  :wink:

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apfelkompott

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Re: Hat der TH Schweigepflicht?
« Antwort #2 am: 07. Mai 2011, 10:16:34 »

Danke erstmal.

Also darf der TH keine Auskunft darüber erteilen wer und was meine Gläubiger sind?

Danke für die Seite, kannte ich garnicht;
da steht auf der Seite unter meinem Namen

Zitat
Vor dem Insolvenzgericht xyz wird ein schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen und zur Beschlussfassung über:

-          die eventuelle Wahl eines anderen Treuhänders,

-          die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§§°66°Abs.°3,°313°Abs.°1°InsO),

Heißt das ich kann einen anderen TH haben wenn ich möchte?

Was bedeutet das 2.?
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Feuerwald

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Re: Hat der TH Schweigepflicht?
« Antwort #3 am: 07. Mai 2011, 12:27:38 »

Heißt das ich kann einen anderen TH haben wenn ich möchte?


- Nein. Die (Ab)Wahl des IV kann nur über die Gläubigerversammlung erfoglen, was äußerst selten ist.

Sie können den IV nicht (ab)wählen.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

tomwr

Re: Hat der TH Schweigepflicht?
« Antwort #4 am: 07. Mai 2011, 19:33:55 »

Der TH schreibt deinen Vermieter nicht an um ihn über Deine Insolvenz zu informieren, er erklärt dem Vermieter gegenüber maximal den nicht eintritt in den (Miet) Vertrag.

Natürlich informiert der IV den Vermieter und zwar nicht nur wegen Nichteintritt in den Vertrag sondern insbesondere, dass der Vermieter als Schuldner des Schuldners (Drittschuldner Mietkaution) an diesen während des Insolvenzverfahrens nicht mehr zahlen darf. Genaugenommen bekommt der Vermieter in aller Regel ein Abschrift des Insolvenzbeschlusses wie jeder andere Gläubiger oder Drittschuldner auch. Da steht aber nichts zur Höhe der Forderungen insgesamt oder welche Gläubiger vom Insolvenzverfahren betroffen sind.
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Mister-Sunshine

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Re: Hat der TH Schweigepflicht?
« Antwort #5 am: 07. Mai 2011, 20:28:31 »

Wie? Der Vermieter bekommt mit, dass man in einer Insolvenz steckt?  :shock:
Bedeutet wohl die Kündigung, wa ?  :gruebel:

MFG Mister-Sunshine
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Insokalle

Re: Hat der TH Schweigepflicht?
« Antwort #6 am: 08. Mai 2011, 11:09:27 »

Wie? Der Vermieter bekommt mit, dass man in einer Insolvenz steckt?  :shock:
Bedeutet wohl die Kündigung, wa ?  :gruebel:

MFG Mister-Sunshine

Wieso?

Was Sie ganz dringend brauchen, ist jmd, der Ihnen das Insolvenzverfahren erklärt.
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Mister-Sunshine

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Re: Hat der TH Schweigepflicht?
« Antwort #7 am: 08. Mai 2011, 19:01:48 »

Deshalb bin ich ja hier  :cheesy:

Ich habe mich ein wenig eingelesen und die nette Frau von der Schuldenberatung darf mich offiziell net betreuen, da die Schulden aus einer Selbständigkeit kommen. Allerdings kann ich dadurch ins vereinfachte Regelinsolvenzverfahren.

Der Antrag liegt neben mir, wird aber erst in 1-2 Wochen ausgefüllt, wenn der Umzug über die Bühne ist  :whistle:

MFG Mister-Sunshine
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tomwr

Re: Hat der TH Schweigepflicht?
« Antwort #8 am: 08. Mai 2011, 19:55:17 »

Bedeutet wohl die Kündigung, wa ?  :gruebel:

Warum sollte er kündigen, wenn die Miete weiterhin bezahlt wird ?
Im Übrigen gibt es im Insolvenzrecht einen Kündigungsschutz für privaten Mietraum.

Zitat
§ 109 Schuldner als Mieter oder Pächter
(1) Ein Miet- oder Pachtverhältnis über einen unbeweglichen Gegenstand oder über Räume, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der Insolvenzverwalter ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung kündigen; die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist. Ist Gegenstand des Mietverhältnisses die Wohnung des Schuldners, so tritt an die Stelle der Kündigung das Recht des Insolvenzverwalters zu erklären, dass Ansprüche, die nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist fällig werden, nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Kündigt der Verwalter nach Satz 1 oder gibt er die Erklärung nach Satz 2 ab, so kann der andere Teil wegen der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses oder wegen der Folgen der Erklärung als Insolvenzgläubiger Schadenersatz verlangen.

Also wenn der Verwalter nicht in den Vertrag eintritt, bedeutet das soviel wie eine Freigabe des Rechtsverhältnisses, d.h. es besteht fort. Kündigen kann der Vermieter in aller Regel nur bei dauerhaftem Zahlungsverzug. Der Eintritt der Insolvenz ist kein Kündigungsgrund für den Vermieter.
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Mister-Sunshine

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Re: Hat der TH Schweigepflicht?
« Antwort #9 am: 08. Mai 2011, 20:38:25 »

Das beruhigt  :cheesy:
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