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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Hat IV berechtigung einblick auf mein Konto zu nehmen?  (Gelesen 4459 mal)

maeuschen

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Hat IV berechtigung einblick auf mein Konto zu nehmen?
« am: 08. April 2010, 11:53:06 »

Hallo,

hat der Insolvenzverwalter die Möglichkeit auf mein Konto  durch die Bank einblick zu erhalten oder auch durch Kontoauszüge von mir?
Sagen wir mal ich hab mir Geld von meinem Pfändungsfreien Geld an die Seite gelegt und habe jetzt ca. 1000€ zusammen kann er verlangen dieses herrauszugeben zur tilgung meiner Schulden?

Danek für eure Hilfe
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rookie

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Re: Hat IV berechtigung einblick auf mein Konto zu nehmen?
« Antwort #1 am: 08. April 2010, 12:55:31 »

Hallo,

hat der Insolvenzverwalter die Möglichkeit auf mein Konto  durch die Bank einblick zu erhalten oder auch durch Kontoauszüge von mir?

- Ja


Sagen wir mal ich hab mir Geld von meinem Pfändungsfreien Geld an die Seite gelegt und habe jetzt ca. 1000€ zusammen kann er verlangen dieses herrauszugeben zur tilgung meiner Schulden?

- Ja
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maeuschen

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Re: Hat IV berechtigung einblick auf mein Konto zu nehmen?
« Antwort #2 am: 08. April 2010, 13:02:16 »

Danke für deine Antwort
 
Aber wie nun durch Kontoauszüge von mir oder durch die Bank ohne mein Wissen?
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rookie

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Re: Hat IV berechtigung einblick auf mein Konto zu nehmen?
« Antwort #3 am: 08. April 2010, 13:03:22 »

Der Th will von Ihnen die Auszüge haben.....so einfach ist das.

Vermeiden Sie tunlichst das Sparen während der Insolvenz  auf nem Konto...auch wenn es vom pfändungsfreiem Geld ist....der Th nimmt es Ihnen ab wenn  er Wind davon bekommt.
« Letzte Änderung: 08. April 2010, 13:05:18 von rookie »
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maeuschen

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Re: Hat IV berechtigung einblick auf mein Konto zu nehmen?
« Antwort #4 am: 08. April 2010, 13:05:04 »

Aber einblick auf mein Konto ohne mein Wissen durch die Bank hat er nicht?
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rookie

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Re: Hat IV berechtigung einblick auf mein Konto zu nehmen?
« Antwort #5 am: 08. April 2010, 13:06:50 »

Warum soll er sich den Stress machen bei der Bank zu fragen ?

Er verlangt die Auszüge von Ihnen.....wenn sie Pech haben für Jahre rückwirkend...da erfährt er doch alles was er wissen will
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KSC

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Re: Hat IV berechtigung einblick auf mein Konto zu nehmen?
« Antwort #6 am: 08. April 2010, 15:07:21 »

Will jetzt nichts verbotenes sagen, aber:

Lösche das Konto, mach n neues auf, wenn er fragt warum, dann sage ihm die Gebühren waren zu hoch  :lollol:

und vergess net das geld zu holen^^
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rookie

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Re: Hat IV berechtigung einblick auf mein Konto zu nehmen?
« Antwort #7 am: 08. April 2010, 15:34:28 »

Löschen bringt auch nix.....Bank speichert Daten 10 Jahre lang...
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meanmachine

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Re: Hat IV berechtigung einblick auf mein Konto zu nehmen?
« Antwort #8 am: 10. April 2010, 01:08:35 »

 :hi:
Moin,
KEKSDOSE und hinein damit.
Die haben alle Insolaner,

Gruss
mean....
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Inso-was-nun

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Re: Hat IV berechtigung einblick auf mein Konto zu nehmen?
« Antwort #9 am: 10. April 2010, 10:21:56 »

Ich verstehe das nicht.

Das muss doch der Sinn der Pfändung sein, daß über nach der Pfändung vorhandenes Geld frei verfügt werden darf?

Das ist doch widersprüchlich in sich selbst ... :gruebel:
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ThoFa

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Re: Hat IV berechtigung einblick auf mein Konto zu nehmen?
« Antwort #10 am: 10. April 2010, 10:46:32 »

Hallo,

sofern Sie sich noch im laufenden Insolvenzverfahren und nicht in der Wohlverhaltensphase befinden, wäre dieses Geld massezugehörig. Man kann sich nun darüber strieten, ob Ersparnisse, die aus dem laufenden, nicht pfändbaren Einkommen gebildet wurden an den Insolvenzverwalter abzugeben sind oder nicht. Darauf ankommen lassen würde ich es nicht. Selbst wenn diese nicht pfändbar wären, könnte es bei Stundung der Verfahrenskosten dazu kommen, dass diese aufgehoben wird.


MfG

ThoFa
 
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Inso-was-nun

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Re: Hat IV berechtigung einblick auf mein Konto zu nehmen?
« Antwort #11 am: 10. April 2010, 10:56:24 »

Cooles Forum hier ...  :thumbup:

Also, ich geh jetzt mal ein paar Kekse einkaufen ...
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