Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: maeuschen am 08. April 2010, 11:53:06
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Hallo,
hat der Insolvenzverwalter die Möglichkeit auf mein Konto durch die Bank einblick zu erhalten oder auch durch Kontoauszüge von mir?
Sagen wir mal ich hab mir Geld von meinem Pfändungsfreien Geld an die Seite gelegt und habe jetzt ca. 1000€ zusammen kann er verlangen dieses herrauszugeben zur tilgung meiner Schulden?
Danek für eure Hilfe
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Hallo,
hat der Insolvenzverwalter die Möglichkeit auf mein Konto durch die Bank einblick zu erhalten oder auch durch Kontoauszüge von mir?
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Sagen wir mal ich hab mir Geld von meinem Pfändungsfreien Geld an die Seite gelegt und habe jetzt ca. 1000€ zusammen kann er verlangen dieses herrauszugeben zur tilgung meiner Schulden?
- Ja
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Danke für deine Antwort
Aber wie nun durch Kontoauszüge von mir oder durch die Bank ohne mein Wissen?
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Der Th will von Ihnen die Auszüge haben.....so einfach ist das.
Vermeiden Sie tunlichst das Sparen während der Insolvenz auf nem Konto...auch wenn es vom pfändungsfreiem Geld ist....der Th nimmt es Ihnen ab wenn er Wind davon bekommt.
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Aber einblick auf mein Konto ohne mein Wissen durch die Bank hat er nicht?
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Warum soll er sich den Stress machen bei der Bank zu fragen ?
Er verlangt die Auszüge von Ihnen.....wenn sie Pech haben für Jahre rückwirkend...da erfährt er doch alles was er wissen will
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Will jetzt nichts verbotenes sagen, aber:
Lösche das Konto, mach n neues auf, wenn er fragt warum, dann sage ihm die Gebühren waren zu hoch :lollol:
und vergess net das geld zu holen^^
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Löschen bringt auch nix.....Bank speichert Daten 10 Jahre lang...
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:hi:
Moin,
KEKSDOSE
und hinein damit.
Die haben alle Insolaner,
Gruss
mean....
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Ich verstehe das nicht.
Das muss doch der Sinn der Pfändung sein, daß über nach der Pfändung vorhandenes Geld frei verfügt werden darf?
Das ist doch widersprüchlich in sich selbst ... :gruebel:
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Hallo,
sofern Sie sich noch im laufenden Insolvenzverfahren und nicht in der Wohlverhaltensphase befinden, wäre dieses Geld massezugehörig. Man kann sich nun darüber strieten, ob Ersparnisse, die aus dem laufenden, nicht pfändbaren Einkommen gebildet wurden an den Insolvenzverwalter abzugeben sind oder nicht. Darauf ankommen lassen würde ich es nicht. Selbst wenn diese nicht pfändbar wären, könnte es bei Stundung der Verfahrenskosten dazu kommen, dass diese aufgehoben wird.
MfG
ThoFa
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Cooles Forum hier ... :thumbup:
Also, ich geh jetzt mal ein paar Kekse einkaufen ...