Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: wackeldackel am 12. Oktober 2011, 09:37:06

Titel: Hat Rechtsanwalt "Mist" gebaut?
Beitrag von: wackeldackel am 12. Oktober 2011, 09:37:06
Hallo Leute,

meine Inso läuft seit 11/10. Konnte zuvor keinen Unterhalt mehr zahlen, so dass das LRA pfändete. Inzwischen nach der Eröffnung der Insolvenz ist der gepfändete monatliche Betrag zu hoch. Ich ging daher zum Rechtsanwalt und der erklärte mir, dass bei der Eröffnung die Karten völlig neu gemischt werden würden und diese Pfändaung daher falsch sei. Ich sollte so einen Prozesskostenantrag ausfüllen, den Rest würde er erledigen. Alsbald erhielt ich Post vom Gericht, dass meine eingereichte Erinnerung, so heisst das, abgelehnt werde, da ich hierzu nicht befugt sei. Dies ist einzig und allein der Insolvenzverwalter, da das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über die Insolvenzmasse auf diesen übergehe, §80 Abs.1 InsO.

Soweit sogut. Tage später kam eine Rechnung über 92€ zu mir, vom Rechtsanwalt. Was meint denn ihr dazu? Ich finde, er hat einen kapitalen Bock geschossen. So etwas muss doch ein Rechtsanwalt, auch noch Dr., wissen. Ich hätte ja sonst auch selbst blauäugig so einen Antrag stellen können.

Mein Blutdruck ist auf gefühlte 220 :fuchsteufelswild:

Vielen Dank
Titel: Re: Hat Rechtsanwalt "Mist" gebaut?
Beitrag von: wackeldackel am 25. Oktober 2011, 09:35:40
hat denn niemand eine Idee? :neutral:
Titel: Re: Hat Rechtsanwalt "Mist" gebaut?
Beitrag von: paps am 25. Oktober 2011, 17:30:31
Was sagt der RA zu dem Schreiben.

Auch ohne Erfolg ist natürlich seine Gebühr gerechtfertigt.

Grundsätzlich kann bei Unterhaltsschulden gepfändet werden.
Diese Pfändung ist in den sog. Vorrechtsbereich möglich.

Die Pfändung von Altschulden endet aber mit der Eröffnung.

Sie sollten zunächst den Gläubiger auf diesen Umstand hinweisen.
Wird vom Lohn/Gehalt gepfändet, sollte auch der AG über die Unrechtmäßigkeit informiert werden.