"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Hauptjob und Minijob Berechnung der Pfändung  (Gelesen 3341 mal)

Luziblue2001

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Hauptjob und Minijob Berechnung der Pfändung
« am: 29. Januar 2018, 13:57:03 »

Hallo
Herr xy ist seit einem Jahr in der Insolvenz. Zu Anfang gab es kein pfändbares Einkommen, Arbeitslos und Minijob (oft nur 200€).
Nun ist Herr xy Angestellt in Vollzieht + seinen Minijob (alles beim Insolvenzverwalter angegeben, er hat auch den Arbeitgeber des Minijobs vor einem jahr angeschrieben und bekommt alle 6 Monate die kompletten Lohnabrechnungen nochmals durch  Herrn xy.)
Jetzt ist es bei Herrn xy zum erstenmal so das vom Gehalt (Hauptjob) was eingezogen/gepfändet. Aber vom Minijob nicht.Geht dies nicht auch automatisch?
Oder macht dies der Insolvenzverwalter nachträglich?
Desweiteren ist Herrn xy aufgefallen das etwas falsch berechnet wurde. Denn durch das stöbern im Internet ist ihm aufgefallen das sein Stiefkind welches mit im Haushalt lebt garnicht in der Berechnung mit berücksichtigt wird. Dies aber seine Firma getan hat, mit der Aussage: Stiefkind oder nicht es lebt bei ihnen und muss versorgt werden! Was ja falsch ist
Somit wurde eine Person zuviel berücksichtigt.
Welche Pflichten hat Herr xy nun?
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Antw:Hauptjob und Minijob Berechnung der Pfändung
« Antwort #1 am: 29. Januar 2018, 21:29:55 »

Das Gehalt vom Minijob unterliegt erst einer Pfändbarkeit, wenn der IV beim Gericht einen Antrag auf Zusammenrechnung gestellt hat und das Gericht die Zusammenrechnung beschließt. Bis dahin werden beide Einkommen separat gerechnet. In dieser Sache muss der Schuldner nicht tätig werden, denn der IV ist über den Minijob ja bereits informiert.

Bezüglich der Berücksichtigung des Stiefkindes hat der Arbeitgeber fehlerhaft berechnet, auch wenn das Anliegen sicher ehrenwert ist. Ich würde die Lohnabrechnung an den IV senden und auf den Umstand hinweisen. Ggf. wird der den fehlenden Betrag vom Schuldner nachfordern. Insoweit wäre es gut, das Geld zurückzulegen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz