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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: haus aus der insolvenzmasse freigegeben  (Gelesen 6753 mal)

suddel

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haus aus der insolvenzmasse freigegeben
« am: 16. Oktober 2010, 15:04:56 »

ich kapier garnix mehr :neutral:
erst mussten wir seitens der bank aus unserem haus ausziehen weil es zwangsverwaltet wurde. als die merkten das es sich nicht vermieten lässt wurde das aufgehoben.wir wohnten zu dem zeitpunkt nicht mehr drin aber meine mutter die wohnrecht hat. nun ist sie auch ausgezogen was ich dem iv mitgeteilt habe. das haus wurde in der zeit 5 mal versucht zu versteigern ging aber nicht weg. nun haben wir von dem iv nen brief bekommen das es aus der masser raus genommen wurde...
wasbedeutet das für uns?? welche folgen hat das? kommen nun kosten auf uns zu und was können wir tun?wir sind nicht in der finanziellen lage das haus zu unterhalten,sprich das marode dach abzudecken,die heizung während des winters laufen zu lassen damit nichts einfriert usw... ich weiß nicht mehr was wir tun sollen oder können
bitte um hilfe :cry:

suddel
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paps

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Re: haus aus der insolvenzmasse freigegeben
« Antwort #1 am: 16. Oktober 2010, 19:51:57 »

Nachdem die Freigabe erfolgte, sind Sie als Eigentümer wieder voll in der Verantwortung.

Sie sollten schnellstmöglich mit dem Grundschuldgläubiger klären, wie dieser weiter vorgehen will.
Erklären Sie, dass kein Geld für Sicherungsmaßnahmen und Heizung da ist.

Notfalls müssten Sie das Haus symbolisch für wenig Geld verkaufen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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deagle

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Re: haus aus der insolvenzmasse freigegeben
« Antwort #2 am: 17. Oktober 2010, 07:52:04 »

schon mal an die Eigentumsaufgabe nach § 928 BGB gedacht
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paps

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Re: haus aus der insolvenzmasse freigegeben
« Antwort #3 am: 17. Oktober 2010, 20:33:19 »

Hier ist von einem "maroden Dach" die Rede.

Bei den zu erwartenden künftigen Herbst- und Winterstürmen, könnten die notwendigen Sicherungsmaßnahmen dennoch von der Gemeinde an den Exeigentümer abgewälzt werden.
Also Vorsicht mit nur mal eben so die Eigentumsaufgabe zu erklären.

Das sollte vorher sorgsam geprüft werden.
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iva_is_on

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Re: haus aus der insolvenzmasse freigegeben
« Antwort #4 am: 20. Oktober 2010, 17:20:52 »

Hallo,kann man denn nach der ersten versteigerng das Haus aufgeben? Mein Mann und ich stehen zu je 50 Prozent im Grundbuch?Es ist nicht versteigert worden.
Oder muß man eine bestimmte Zeit abwarten?
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paps

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Re: haus aus der insolvenzmasse freigegeben
« Antwort #5 am: 20. Oktober 2010, 19:06:50 »

Da die Immo freigegeben ist, können Sie jederzeit den Eigentumsverzicht gegenüber dem Grundbuchamt erklären.

Zwar lässt § 928 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausdrücklich die Aufgabe des Eigentums an einem Grundstück zu, auch wenn der Eigentümer sich dadurch öffentlichen Verpflichtungen entziehen kann. Nach § 928 Abs. 1 BGB kann das Eigentum an einem Grundstück dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird.

Ein Verzicht auf das Eigentum an einem Grundstück befreit hingegen nicht den ehemaligen Eigentümer von der mit Grundstück verbunden Verpflichtungen.

Siehe hierzu  Beschluß des BVerG vom 11.04.2003 - 7 B 141.02 – wonach die Zustandshaftung des Eigentümers nicht mit der Aufgabe desselben endet.
Grundsätzlich geht im Falle der Dereliktion die Verkehrssicherungspflicht auf die jeweilige Gemeinde über, in der das Grundstück belegen ist.
Jedoch weißt auch der Beschluß des BVerG darauf hin, dass eine Derelektion, die sich nur darauf beschränkt eine Kostenlast zu vermeiden, gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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iva_is_on

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Re: haus aus der insolvenzmasse freigegeben
« Antwort #6 am: 21. Oktober 2010, 14:07:16 »

Oh,vielen dank  :cheesy:.Die doppelten kosten sind einfach zu hoch.Wird denn dann trotzdem weiter versteigert?.Ein neuer Termin ist noch nicht angesetzt.
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