Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: iva_is_on am 11. Februar 2010, 21:34:16
-
Hallo Ihr lieben,mal eine doofe frage,die versteigerung wird nun in kürze sein und der Inso Antrag wird nun eingereicht.
Kann man ausziehen und das Haus vermieten um die neben Kosten nicht decken zu müssen? Oder geht das nicht? Da es sich um eine mehr oder wenniger
Schrott Imobilie handelt denke ich wird es eh sehr schwer sein diese zu verkaufen.
-
Sie könnten noch vermieten, die Mieteinnahmen würden aber zunächst an den IV/TH gehen.
Sie hätten also nichts gewonnen.
Bis zur Freigabe der Immo aus der Masse, muß der IV/TH die Nebenkosten zahlen, wenn die Immo leersteht.
-
Hallo noch einmal
Und wenn die Imo freigegeben ist gingen die nebenkosten wieder an uns und wir könnten vermieten?
-
Wenn der Grundschuldgläubiger das zulässt, ja