Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Barbara am 12. Februar 2010, 16:11:19

Titel: Haus wurde versteigert, aber ...
Beitrag von: Barbara am 12. Februar 2010, 16:11:19
... wie sieht mit den Sachen im Haus aus, welche ich nicht mitnehmen konnte?

Hallo zusammen

Mein Haus wurde für einen guten Preis versteigert.
Und die ganze Zeit habe ich mir die Frage gestellt, was passiert mit den Sachen, welche wir nicht mehr aus dem Haus räumen konnten.
Kann mir der neue Hausbesitzer Räumungskosten in Rechnung stellen für z.B. einen Container oder so?

Gruß Barbara
Titel: Re: Haus wurde versteigert, aber ...
Beitrag von: paps am 12. Februar 2010, 21:00:17
Eigentlich ersteigert er ja das Objekt, so wie es ist.

Sie könnten natürlich, wenn Sie die Sachen noch brauchen, auch mit dem Erwerber sprechen, das klang aber nicht so aus ihrer Frage heraus.
Titel: Re: Haus wurde versteigert, aber ...
Beitrag von: Barbara am 13. Februar 2010, 08:26:33
Guten Morgen Paps

Wir haben alles, was wir noch gebrauchen konnten mitgenommen und alles auf was wir verzichten konnten im Haus gelassen.

Alten Schrank, alte Couch und Sessel, Teppische, die Küche usw.

Eigentlich möchten wir auch gar nicht mehr ins Haus hinein. Meine Familie und ich möchten bzw. würden gerne einen Schlussstrich ziehen.

Anfänglich haben wir auch als Aussage von einem Mitarbeiter des Gerichtes die gleiche Aussage bekommen, wie jetzt von Ihnen.

Und als ich nachgefragt habe, ob das Haus versteigert wurde, teilte man mir mit, das sich der neue Besitzer hinsichtlich der restlichen Sachen mit uns in Verbindung setzten möchte.

Deswegen habe ich gestern meine Frage so gestellt.

Denn hätte man uns vorher schon gesagt, wir müssen alles ausräumen, dann hätten wir uns ganz anderes ans ausräumen des Hauses gemacht.

Gruß Barbara


Titel: Re: Haus wurde versteigert, aber ...
Beitrag von: Insokalle am 13. Februar 2010, 11:13:36
Meiner Meinung nach hat der Ersteigerer einen Räumungsanspruch, d.h. er könnte Sie auffordern, den Rest zu entfernen.
Wird er eigenmächtig tätig ohne vorher zu fragen, bin ich nicht sicher, ob er Ihnen einfach die Kosten auferlegen kann.
Wenn er auf Sie zukommt, können Sie sich vielleicht die Kosten teilen o.ä.
Titel: Re: Haus wurde versteigert, aber ...
Beitrag von: Barbara am 15. Februar 2010, 10:01:59
@Insokalle

Danke für die Auskunft.

Was ich nur nicht daran verstehe ist, warum man uns das zulange wir am Ausräumen vom Haus waren, nicht gleich gesagt hat.
Da stellt sich mir schon die Frage warum man sich mit einem Mitarbeiter des Gerichtes diesbezüglich unterhält, der Tag täglich damit zu tun hat.
Wir bekamen immer nur als Antwort, wir sollten uns darüber doch keine Gedanken machen, was wir nicht bräuchten, könnten wir im Haus stellen lassen. Diese Aussage bekamen wir nicht nur einmal.
Das muss er doch gewusst haben, dass ein Räumungsanspruch auf uns zukommen kann.
Also sieht es für uns wohl jetzt so aus, dass wenn der neue Besitzer auf uns zu kommt, wir evtl. noch ausräumen dürfen.
Voraussetzung er handelt nicht eigenmächtig und stellt uns dann irgendwann darüber eine Rechnung aus.

Gruß Barbara