Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: luna2005 am 25. November 2011, 15:17:12
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Hallo
hätte mal eine Frage.Haben die Eintragung der ZV im Grundbuch erhalten.Mein TH hat dass Haus noch nicht freigegeben und ich bin wieder als Eigentümer im GB ( obwohl das Haus nicht freigegeben wurde )eingetragen.
Ist das der übliche Weg ? Wem gegenüber erkläre ich bei Auszug die Eigentumsaufgabe ?
So richtig sehe ich da momentan nicht durch. Vielleicht kann ja jemand Licht ins dunkle bringen.
Lieben Dank dafür :wink:
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Sie sind nicht wieder sondern immer noch als Eigentümer eingetragen. Daran ändern Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckung, Zwangsverwaltung etc. nichts. Im Insolvenzverfahren wird ein sog. Insolvenzvermerk im Grundbuch eingetragen.
Die Eigentumsaufgabe eines Grundstücks wird gegenüber dem Grundbuchamt erklärt und wird mit Eintragung im Grundbuch wirksam.
Das geht nicht bei Wohnungseigentum.