Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: luna2005 am 25. November 2011, 15:17:12

Titel: Hausfreigabe
Beitrag von: luna2005 am 25. November 2011, 15:17:12
Hallo

hätte mal eine Frage.Haben die Eintragung der ZV im Grundbuch erhalten.Mein TH hat dass Haus noch nicht freigegeben und ich bin wieder als Eigentümer im GB ( obwohl das Haus nicht freigegeben wurde )eingetragen.
Ist das der übliche Weg ? Wem gegenüber erkläre ich bei Auszug die Eigentumsaufgabe ?
So richtig sehe ich da momentan nicht durch. Vielleicht kann ja jemand Licht ins dunkle bringen.

Lieben Dank dafür :wink:
Titel: Re: Hausfreigabe
Beitrag von: Insokalle am 25. November 2011, 17:16:00
Sie sind nicht wieder sondern immer noch als Eigentümer eingetragen. Daran ändern Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckung, Zwangsverwaltung etc. nichts. Im Insolvenzverfahren wird ein sog. Insolvenzvermerk im Grundbuch eingetragen.

Die Eigentumsaufgabe eines Grundstücks wird gegenüber dem Grundbuchamt erklärt und wird mit Eintragung im Grundbuch wirksam.

Das geht nicht bei Wohnungseigentum.