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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Hausgutachten selbst zahlen  (Gelesen 2320 mal)

Na Und 123

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Hausgutachten selbst zahlen
« am: 27. Juni 2013, 21:55:54 »

Hallo,
da die Antworten (welche?) von Insolvenzverwaltern leider aus "Zeitgründen" immer sehr spärlich ausfallen, erhoffe ich mir hier eine kurze Antwort.
Mein Mann (selbständig, seit  2011 in Insolvenz) und ich sind beide hälftige Miteigentümer eines Hauses. Ich selbst kann und möchte die Grundschulden für unser Haus selbst bezahlen, mache dies auch bereits seit 2011 immer pünktlich allein.. Irgendwann jedoch will man auch mal wissen, ob wir unser Haus behalten können oder nicht. Zur Sache: Es sind 3 Gläubiger im Grundbuch eingetragen, an erster Stelle eine Bank, die das Haus finanziert hat und an zweiter Stelle die Investitionsbank. Den dritten Gläubiger bediene ich allerdings nicht, da diese Grundschuld in HÖhe von 25.000,00 € als Absicherung für den Kredit meines Mannes für die Selbständigkeit vor 12 Jahren dienen sollte. Auf diese Schuld haben wir (damals waren es noch 110.000,00 DM) mittlerweile einen Betrag von ca. 55.000,00 € abgezahlt. Wir mussten damals einen VErgleich abschließen, wonach wir monatlich ca. 400,00 € gezahlt haben. Durch die Zinsen ist jetzt leider anscheinend genau ein BEtrag um die 25.000,00 Euro über. Ich habe mich wegen Sittenwidrigkeit der Bürgschaft(ich hatte damals ein 1-jähriges und ein 3-jähriges Kind) beim Anwalt erkundigt und habe auch das GEfühl, die Bank traut sich nicht mehr richtig an mich ran, da ich in mehreren GEsprächen jetzt klar gemacht habe, dass ich nicht bereit bin, dass ich jetzt die 25.000,00€ alleine tragen werde (ich bin damals gleich trotz der Kinder arbeiten gegangen um meinen Mann unterstützen zu können, hatte mit meinen 500,00 € also quasi nichts von meinem Gehalt) Hätten wir damals gleich die Insolvenz gemacht, wäre für die Bank gar nichts rüber gekommen. Deswegen bin ich wirklich sehr enttäuscht, dass uns jetzt nicht entgegengekommen wird, da wir schon freiwillig so viel bezahlt haben. Die Grundschuld ist nicht auf dem Miteigentumsanteil meines Mannes eingetragen worden, sondern aufs ganze Grundbuch. Der Insoverwalter will das Grundstück entweder aus der Masse freigeben oder mit mir evtl. eine erkaufte Freigabe machen (leider hat das nur die Anwaltsgehilfin gesagt) und wir sollen ein Gutachten erstellen lassen. Muss ich in dem Fall etwa selbst für einen Gutachter sorgen, bzw. muss der staatlich anerkannt sein und die Kosten soll anscheinend ich jetzt tragen. Ist das nicht Sache des InsoVerwalters, denn der muss doch irgendwann mal eine Entscheidung treffen, wie er mit dem Haus verfahren will? Ich will doch keine 800,00 € Gutachterkosten zahlen und Bank 3 lacht sich ins Fäustchen und freut sich, dass sie das nicht zahlen müssen und versuchen nach der Freigabe das Haus zu versteigern. Können die das überhaupt, da sie ja immer damit rechnen müssen, dass ich dann mit meiner Sittenwidrigkeit dazwischen funke? Leider lässt Bank 3 überhaupt nicht mit sich reden, ich würde je evtl. einen Einmalbetrag leisten Zug um Zug für die Löschungsbewilligung. Machen sie aber nicht, ich soll am besten jetzt monatlich 75,00 € zahlen, d. h. ich werde ja niemals fertig und wir stehen eigentlich fast wieder genau da, wo wir vorher waren, nur eben, dass dann ich die Schulden habe. Irgendwie eine Art verschobene Gläubigerbevorzugung, weil letztendlich ich dann ja wieder Geld von meinem Mann annehmen müsste, um leben zu können. Wenn die Sittenwidrigkeit anerkannt wird, würde eine Zwangsversteigerung eigentlich für Bank 3 ziemlich teuer werden, evtl. würde für sie nicht viel oder gar nichts rauskommen. Wie soll ich mich am besten verhalten? Doch monatlich die 75,00 € zahlen, obwohl wir schon 12 Jahre immer unter der Pfändungsfreigrenze gelebt haben, oder das Pokerspiel weiterführen? Allerdings sind die 75,00 € für mich auch nicht einfach aufzubringen, da ich ja auch die Hausraten und alles andere zahlen muss und nur 3/4 arbeite. Meine wichtigste Frage war jetzt jedoch erstmal, wer für die Gutachterkosten aufkommen muss. Ich finde es eigentlich schade, dass jetzt nur wieder evtl. Bank 3 Geld bekommt, weil die immer wieder mit der Versteigerung drohen und die anderen kleinen Gläubiger meines Mannes wahrscheinlich nie etwas zu sehen bekommen werden. Auch können doch nicht immer die Ehefrauen, die wirklich selbst nie Schulden gemacht haben, in die Inso getrieben werden,obwohl die Banken heutzutage doch eigentlich um die Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wissen.

Danke erstmal im Voraus.
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Na Und 123

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Re: Hausgutachten selbst zahlen
« Antwort #1 am: 30. Juni 2013, 10:56:50 »

???
 :whistle:
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waldi

Re: Hausgutachten selbst zahlen
« Antwort #2 am: 30. Juni 2013, 11:16:28 »

Vielleicht liegt es an der unstrukturierten Fragestellung ?!?   :dntknw:
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paps

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Re: Hausgutachten selbst zahlen
« Antwort #3 am: 01. Juli 2013, 19:12:17 »

Zunächst sollten Sie mal die Sittenwidrigkeit außen vor lassen. Bei Ehepartnern ist dass immer so eine Sache.

Natürlich kann auch ein Kleingläubiger einen ZV-Antrag  stellen, es kommt nicht auf die Reihenfolge, sondern den eingetragenen Rang an, was der GL am Schluss für einen "Vorteil" hat.

Grundsätzlich ist bereits in Vorbereitung der Inso ein entscheidender Fehler gemacht wurden.
Da  kein Geld zur  Ablösung / Freikauf des hälftigen Eigentums zur Verfügung zu stehen scheint.

Sollten die Hauptgläubiger nicht an einer ZV interessiert sein, werden die Gutachterkosten wohl zwischen Ihnen und dem IV geteilt werden müssen.

Grundsätzlich sollte es aber genügen, wenn man den Verkehrswert auf einfache Weise feststellen lässt. (ähnliche Grundstücke in der Gegend bei Immoscout suchen.

Der Freikauf lohnt sich aber nur, wenn in diesem Zusammenhang alle Grundschuldgläubiger bei Einhalten der Zahlungsverpflichtung auf eine ZV verzichten.

Wie sind denn die genauen Zahlen? Wert, Rangfolge und eingetragene Grundschulden?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Na Und 123

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Re: Hausgutachten selbst zahlen
« Antwort #4 am: 01. Juli 2013, 22:09:59 »

Danke erst einmal für die Antwort.

Die Reihenfolge der Grundschulden sind:
1. Bank/1.Rang(war finanziert über Lebensversicherung, LV wurde von InsoVerwalter gekündigt, und Betrag wurde dann mit der Grundschuld verrechnet, jetzt verbleibender Betrag: 73.400,00 €, dann 2.Rang Investitionsbank,16.350,00 €. Bei der ersten Bank wurde die Tilgung ausgesetzt, die haben kein Interesse an ZV, weil ich ja zahle. Investitionsbank will auch keine ZV.

Nur die 3. Bank mit den 25.000,00 € ehemaliger Kreditabsicherung für die Selbständigkeit kann ich nicht einschätzen, was die wirklich wollen. Mein Verdacht, gerade weil ich arbeiten gehe, wollen die noch so viel wie möglich rausholen. Eine wirkliche Zwangsvollstreckung fangen sie letztendlich auch nicht an, obwohl wir sogar noch die Girokonten da haben und die auch meinen Arbeitgeber kennen. Ansonsten sind keine weiteren Belastungen auf dem Grundstück. Deswegen auch mein Verdacht, dass sie sich wegen der Sittenwidrigkeit nicht so richtig rantrauen. Unser Haus ist relativ klein, 1994 gebaut und gerade richtig für 4 Personen, benötigen den Platz auch für die freigegebene Selbständigkeit. Im freihändigen Verkauf könnte man wohl so zwischen 135.000,00 € und 140.000,00 € kriegen. Aber das kommt für mich nicht in Frage, da wir nach Abschluss des Vergleiches wie gesagt, schon 55.000,00 € gezahlt haben, dann wäre ja alles Kämpfen für die Katz gewesen und dann sind da ja auch noch die Kinder.

Diese eingetragene Grundschuld stammt aus einer ersten gescheiterten Selbständigkeit, mit dem normalen Gehalt meines Mannes in Festanstellung fiel es uns die letzten Jahre immer schon schwer, die 400,00 € zusätzlich zur Hausfinanzierung zu zahlen. Deswegen haben wir eine zweite Selbständigkeit versucht, die dann jedoch leider auch nicht funktionierte, gerade wegen der hohen Belastungen wahrscheinlich. Deswegen jetzt die Insolvenz. Aus genau dem Grunde, dass ich schon all meine Ersparnisse und Lebensversicherungen hergegeben habe, um der Bank 3 immer pünktlich die Raten zahlen zu können, war es mir nicht möglich, vor der Insolvenz Geld für die Ablösung zur Seite zu legen.

Wenn ich jedoch jetzt anfange, wieder 75,00 € zu zahlen wegen der 25.000,00 € Grundschuld, stehen wir ja wieder genau da, wo wir angefangen haben, das sind ja gerade mal die Zinsen. Daher mein Pokerspiel. Gegen die Bürgschaftsbank bin ich mit einem Rechtsanwalt schon vorgegangen, die lassen jetzt nichts mehr von sich hören.

Jedenfalls macht irgendwie niemand was, die ersten beiden Banken lassen uns in Ruhe, die dritte Bank droht immer nur, in der Hoffnung, dass ich schön zahle und der Inso-Verwalter interessiert sich irgendwie nicht. So vergehen womöglich noch 4 Jahre und nichts ist geklärt....





« Letzte Änderung: 01. Juli 2013, 22:11:57 von Na Und 123 »
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eidechse

Re: Hausgutachten selbst zahlen
« Antwort #5 am: 02. Juli 2013, 14:58:58 »

Die evtl. Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft und die Eintragungen der Grundschuld auf beiden Miteigentumsanteilen, sind zwei verschiedene Paar Schuhe. (Mal abgesehen davon, dass hier nicht der klassische Fall vorliegen dürfte, dass die Ehefrau tatsächlich vermögenslos ist, immerhin ist ja der 1/2-Miteigentumgsanteil da.)

Wieso die Absicherung des Kredits auch durch die Grundschuld auf dem Mitgeigentumsanteil der Ehefrau sittenwidrig sein sollte, sehe ich hier nicht. Von daher wird die 3. Bank wohl sehr wohl irgendwann die Möglichkeit haben die Zwangsversteigerung zu betreiben. Derzeit wird wahrscheinlich davon abgesehen, weil die vorrangigen Grundschulden noch zu hoch sind. Man müsste seitens der 3. Bank also derzeit damit rechnen in der Zwangsversteigerung leer auszugehen. Aber da die Ehefrau noch fleißig zahlt, wird sich das ja dann irgendwann ändern.

Dass man sonst nichts weiteres in Bezug auf vorgehen gegen die Ehefrau aus der Bürgschaft hört, könnte auch daran liegen, dass man bei der 3. Bank weiß, dass es nicht mehr pfändbares Vermögen als den 1/2-Miteigentumsanteil gibt. Und den hat man ja bereits besichert.

Wenn man mit den Banken keine Einigung hinbekommt, dann bleiben im Prinzip nur zwei Alternativen: Man hält das Haus und zahlt alles ab oder man gibt das Haus auf.
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