Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: luna2005 am 08. August 2011, 11:59:53
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Hallo
ich hätte mal wieder eine Frage und hoffe auf Antwort. :cheesy:
Hausgutachter
Das Haus ist noch nicht freigegeben. Dem Hausverkaufswunsch der Bank habe ich nicht zugestimmt.
Das Haus zu verkaufen würde zu Verlusten führen.
Muss ich einen Gutachter der Bank ins Haus lassen oder kann ich das verweigern bzw. ihn an den TH weiterverweisen.?
Die Bank beruft sich auf AGB s"Im Rahmen der Überprüfung unserer Kredtitsicherheiten ist die Besichtigung ihres Grundstücks vorgesehen, zu der wir gemäß unserer Geschäftsbedingungen berechtigt sind."
Das Darlehn wurde im März gekündigt und in Insolvenz bin ich seit 10/2010. Gelten diese AGBs denn noch ?
Vielen lieben Dank
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Das Haus zu verkaufen würde zu Verlusten führen.
Die wahrscheinliche Zwangsversteigerung wird zu noch größeren Verlusten führen.
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Das Haus zu verkaufen würde zu Verlusten führen.
Die wahrscheinliche Zwangsversteigerung wird zu noch größeren Verlusten führen.
Nun, das ist mir bekannt, beantwortet aber leider meine Frage nicht. :rougi:
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Lassen Sie ihn doch rein. Wo liegt denn das Problem?
Wenn der IV mit dem im Schlepptau kommt, können Sie das ohnehin nicht verweigern. Die AGB dürften weiter gelten.