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Autor Thema: Hausverkauf und noch Fragen  (Gelesen 1740 mal)

luna2005

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Hausverkauf und noch Fragen
« am: 25. Februar 2012, 14:08:14 »

Hallo

1. seit 10/2010 in P-Insolvenz.
2. Haus steht zur Zwangsversteiegrung
3. es hat sich kurzfristig ein sehr interessierter Käufer gefunden.
4. das Haus ist vom TH freigegeben
5. die Bank wurde mit einer Summe  von 90 0000 Euro zur Tabelle angemeldet
6. die Summe des Schlusstermins steht bei 20 000 ( andere Gläubiger ) - ( die Bank meldet Ausfall an )
6. nun fordert die Bank 114000 Euro laut Berechnung ? und stimmt dem Kauf bei einem Kaufpreis von 115 000 Euro zu.
Nun meine Frage : die Bank stimmt zu, wenn die gesamte Summe von 114 000 zzzg.l Zinsen und ggf.Kosten aus dem anhängigen ZV verfahren, zu
Wer bezahlt die Kosten die über dem Preis von 115 000 hinausgehen die der Kaufinteressent bezahlen will ? Muss das im Kaufvertrag stehen ? Sind das Forderungen die mit in die Insolvenz gehen, da die Bank zum Ausfall gemeldet hat?
Ich darf doch keine Schulden mehr machen und will das auch nicht. Wie kann ich mich schützen.

Hat jemand von euch nen Plan dazu ?

Vielen Dank auch
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Insoman

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Re: Hausverkauf und noch Fragen
« Antwort #1 am: 25. Februar 2012, 20:16:54 »

Zitat
Sind das Forderungen die mit in die Insolvenz gehen, da die Bank zum Ausfall gemeldet hat?
Ja.
Zitat
Wie kann ich mich schützen.
Schützen können sie sich gegen die Ausfallforderung nicht, ist aber auch nicht nötig.
Die Bank hat angemeldet, also wird die Restschuld zur Tabelle genommen und sie bekommen am Schluss die RSB auch dafür.  :cheesy:
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

roschmi

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Re: Hausverkauf und noch Fragen
« Antwort #2 am: 08. Mai 2012, 22:29:43 »

Hallo,
bei mir ist es ähnlich, trotzdem habe ich noch Fragen.
Nach Trennung von meiner berechnenden Ex und dem daraus resultierendem finanziellen Absturz mußte ich in die PI gehen. Seit 2009 geschieden (zum Glück  :juchu:) und trotz Mitkreditnehmer war es für Sie nicht nötig in die PI zu gehen.

- PI seit 03/2008 WVP seit 08/2010
- Haus gehört mir und meiner Ex zur Hälfte (ich PI meine Ex nicht)
- Haus wurde aus Masse freigegeben (in Tabelle ca 125.000 €)
- Verkauf stand an und Gläubiger verlangte "Dingliche Unterwerfung" (notariel beglaubigt Januar 2010) über je 50.000 € von beiden Eigentümern
- Haus vor anstehender ZV für 90.000 € frei verkauft
- Gläubiger verzichtet nicht auf Restforderung (mittlerweile ca 138.000€, da Ex auch nie was zahlte aber darin lebte)

Was heißt das für mich?
Kann ich trotz der "Dinglichen Unterwerfung" mit der RSB rechnen oder für wieviel bin ich haftbar zu machen?

Über eine oder mehrere Antworten bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße
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