Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: eddy71 am 15. September 2010, 21:49:23
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Hallo zusammen...
Ich habe da mal zwei Fragen.
Ich habe geheiratet, muß ich jetzt irgend etwas beachten, da ich mich seit 3 Jahren in der Insolvenz befinde???
Und dann würde ich gerne wissen, ob der Lohnsteuerjahresausgleich der Ehefrau pfändbar ist???
Mit freundlichen Grüßen
der Eddy 71
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außer den normalen ehelichen Pflichten :wink: eigentlich nur folgendes:
Bei der Einkommenssteuererklärung und einer Zusammenveranlagung um Aufteilung der Steuerschuld bzw. Erstattung beim Finanzamt bitten, vor allem wenn das Finanzamt Insolvenzgläubiger ist!
Die Erstattung deiner Frau ist nicht pfändbar, aber wenn keine Aufteilung beantragt wird kann es sein das das Finanzamt eben diese Erstattung zur Verrechnung von Forderungen nutzen möchte.
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da ich mich seit 3 Jahren in der Insolvenz befinde???
- und dann wäre noch wichtig zu wissen, ob das eigentliche Insolvenzverfahren noch läuft.