Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: okieh35 am 07. April 2009, 21:44:30
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Hallo,
leider habe ich trotz Suche im Forum keine passenden Antworten auf meine Fragen gefunden...darum ein neues Thema, mit Hoffnung auf Klärung...
Meine Verlobte hat PI seit ca. 2 Jahren. Sie liegt mit ihrem Nettoverdienst (ca. 900.-) immer gerade unter der Pfändungsfreigrenze. Es sind keine Unterhaltszahlungen und unterhaltspflichtige Kinder vorhanden. Jetzt haben wir uns entschlossen zu heiraten... :juchu:
Nun meine Fragen:
-Wird mein Gehalt (ca. 2000.- Netto) bei ihrer PI mit veranschlagt und es wird mehr gepfändet?
-Steigt bei ihr die Pfändungsfreigrenze vielleicht durch die Heirat an?
-Sollte man von einer Heirat in so einer Situation lieber absehen und weiterhin "nur" zusammen leben, um nicht mehr zu zahlen?
Vielen Dank schon 'mal für einige Antworten!
Gruß okieh35
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-Wird mein Gehalt (ca. 2000.- Netto) bei ihrer PI mit veranschlagt und es wird mehr gepfändet?
--> nein!
-Steigt bei ihr die Pfändungsfreigrenze vielleicht durch die Heirat an?
--- >Ja aber auch nein, solange Sie Einkünfte haben ist davon auszugehen, dass § 850c Abs. 4 ZPO greift auf Antrag des TH, Sie also nicht berücksichtigt werden.
-Sollte man von einer Heirat in so einer Situation lieber absehen und weiterhin "nur" zusammen leben, um nicht mehr zu zahlen?
--- Nein! Herzlichen Glückwunsch und bin ich nun eingeladen auf die Hochzeit?
Viel Glück im Leben!
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Hallo Feuerwald,
ich danke für die schnelle Antwort!
Meine Verlobte hat sich heute, ohne mein Wissen, auch bei ihrem TH informiert und die gleiche Aussage erhalten...
Da steht einer Hochzeit ja tatsächlich nichts mehr im Wege... :thumbup:
...selbstverständlich sind sie somit zur Feier eingeladen :hi: ...das sollten wir denn aber nicht im Forum besprechen!? :wink:
DANKE!
Gruß okieh35
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na dann viel Glück !