Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Perlfischer am 14. Februar 2010, 19:22:42

Titel: Heirat - Was beachten ?
Beitrag von: Perlfischer am 14. Februar 2010, 19:22:42
Hallo,

erst einmal ein großes Lob an dieses Forum - hab viele Antworten und Anregungen von euch erhalten - DANKE.

Mein Insolvenzverfahren ist im Nov. 2009 eröffnet worden und ein TH wurde bestellt.
Da ich in einer langjährigen Beziehung lebe habe ich nun diese durch eine Heirat "Besiegelt" sozusagen.
Mein Frage(n) dazu:
1. TH benachrichtigen ist klar
2. Welche Steuerklasse - ich denke 4 ist ok oder?
3. Muß ich Angaben zum Verdienst meiner Frau angeben - hat 400€ Job

Vielen Dank im vorraus

Perlfischer
Titel: Re: Heirat - Was beachten ?
Beitrag von: makro am 14. Februar 2010, 20:03:25
ich hab auch Stkl 4, ich denke das ist ok. Verdienst wäre nur relevant falls unterhaltspflichtig. Bei gemeinsamer Steuererklärung die Aufteilung nicht vergessen oder getrennt. 
Titel: Re: Heirat - Was beachten ?
Beitrag von: Perlfischer am 15. Februar 2010, 11:24:27
Was ist besser?

Gemeinsame Veranlagung oder getrennt.
In einigen Beiträgen hab´ ich gelesen, daß die Steuerrückerstattung nur während der Eröffnung jedoch nicht während der WVP
abgetreten wird - stimmt das ?
Vielen Dank im voraus.
Sorry, hab´ einen Beitrag: "Steuererstattung in WVP"  gefunden. Da passt die Frage wohl besser hin.

Perlfischer
Titel: Re: Heirat - Was beachten ?
Beitrag von: rookie am 15. Februar 2010, 14:14:27
Unbedingt getrennt veranlagen....
Titel: Re: Heirat - Was beachten ?
Beitrag von: makro am 15. Februar 2010, 16:45:09
Unbedingt getrennt veranlagen....

Warum? Warum dem Finanzamt Geld schenken? Das einzige worauf zu achten ist, das ist doch die Aufteilung und das war es! Wenn ich das bei mir machen würde (getrennt veranlagen), dann müßte meine Frau ca. 4000,- EUR mehr Steuern zahlen! Das sehe ich nicht ein und meine Frau natürlich auch nicht!