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Autor Thema: Heiraten in der Regelinsolvenz  (Gelesen 2339 mal)

Insolvnzi

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Heiraten in der Regelinsolvenz
« am: 28. November 2007, 10:03:06 »

Guten Tag

ich befinde mich in der Regelinsolvenz (Gläubigerversammlung und Schlusstermin stehen noch aus).  Meine Frage:

wie ist es wenn ich meinen Partner heirate? Das meine Schulden ihn nicht betreffen, weiß ich inzwischen.  Jedoch habe ich nun gelesen, dass es erst dann sinnvoll ist, wenn die 6 Jahre WVP rum sind.  Ist das so? Auch habe ich gelesen, dass eine Heirat erst dann sinnvoll ist, wenn der Schlusstermin rum ist und ich den Bescheid vom Gericht erhalte, dass die Restschuldbefreiung angesetzt ist.  Sozusagen, nach dem Schlusstermin.  Was ist nun richtig? Mein Mann und ich sind beide im Angestelltenverhältnis und mein Lohn wird bereits an den IV abgeführt.

Grüße Insolvnzi
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lucca_m

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Re: Heiraten in der Regelinsolvenz
« Antwort #1 am: 28. November 2007, 10:10:26 »

DA, wo Sie das gelesen haben, wird bestimmt auch der Grund genannt, wieso etwas sinnvoll ist und was weniger sinnvoll wäre, oder?

Verheiratet Paare sind sich gegenseiteig unterhaltspflichtig. Das würde bedeuten, dass Ihr pfändbarer Betrag wohmöglich reduziert wird, Sie danach mehr in der Tasche habe. Und es unerheblich wann Sie heiraten. Es wird sich nich tauf Ihr Verfahren und Ihre Restschuldbefreiung auswirken.

Wenn keine anderen Gruünde gegen Ihren Partner sprechen, können Sie ihn heiraten wann und wo Sie wollen.
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Insolvnzi

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Re: Heiraten in der Regelinsolvenz
« Antwort #2 am: 28. November 2007, 10:31:37 »

Hallo

wow, das ging ja schnell mit der Antwort.  Danke.
Aber nochmals ne Frage.  Weiß leider nicht mehr wo ich das gelesen habe.  Man liest soviel im Netz. . . Gelesen habe ich, dass bei einer Heirat vor der RSB Bekanntgabe (also nach Schlusstermin) das Vermögen des Mannes zur Masse im Nachhinein mit angerechnet wird.  Gleichzeitig kann das mit dem Schlusstermin bis zu einem Jahr dauern.   Solange wollen wir aber nicht warten. . . so langsam wird es Zeit, dass wir mal heiraten :-))) und vorallem auch wollen!

Gruß Insolvnzi
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lucca_m

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Re: Heiraten in der Regelinsolvenz
« Antwort #3 am: 28. November 2007, 10:45:35 »

Ich wiederhole mich nicht gerne.
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Feuerwald

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Re: Heiraten in der Regelinsolvenz
« Antwort #4 am: 28. November 2007, 18:30:19 »

"Mein Mann und ich sind beide im Angestelltenverhältnis "

Ergänzend :

Wenn beide Ehepartner eigene existenzsichernde Einkünfte haben, dürfte ein Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO durch den Treuhänder erfolgen. Das könnte im schlimmsten Fall dazuführen, das der zwar gesetzlich unterhaltspflichtige Ehepartner wegen eigenen Einkünften bei der Berechnung des Pfändungsbetrages dennoch unberücksichtigt bleibt.

Gruss
Feuerwald
 
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