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Autor Thema: Heranziehung der Eltern bei Geschäftsinsolvenz unter 21?  (Gelesen 5491 mal)

bappa

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Heranziehung der Eltern bei Geschäftsinsolvenz unter 21?
« am: 08. November 2006, 18:30:02 »

Ich bin seit dem 1.1. in der Gastronomie selbstständig.
Durch sinkende Umsatzzahlen haben sich mittlerweile ca. 20.000€ Schulden angehäuft.
Können im Fall einer Insolvenz meine Eltern zur Zahlung herangezogen werden bzw. kann bei ihnen irgendwas gepfändet werden (ich selbst bin noch keine 21 Jahre alt)?
Und kann ich danach wieder einen Betrieb eröffnen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke im Vorraus
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paps

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Heranziehung der Eltern bei Geschäftsinsolvenz unter 21?
« Antwort #1 am: 08. November 2006, 19:47:42 »

Sofern Ihre Eltern nicht als Bürgen/Kreditnehmer an den Verbindlichkeiten beteiligt sind, tangiert Ihre Inso die Eltern nicht.
Trotz Inso können Sie weiter selbständig bleiben.
Eine Ab- und Neuanmeldung ist nicht zwingend notwendig.

Ob bei 20.000,- überhaupt eine inso notwendig ist, sei noch dahingestellt.
Sicherlich wird nach einigen erweiternden Ausführungen ThoFa auch Lösungsmöglicheiten aufzeigen können. Schließlich ist er ja der Spezialist für solche Fälle
;-)
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

ThoFa

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Heranziehung der Eltern bei Geschäftsinsolvenz unter 21?
« Antwort #2 am: 08. November 2006, 21:59:24 »

Hallo,

Sie sollten sich selbst aber auch nichts vormachen. Die Begründung, dass sich die 20.000,00 € Verbindlichkeiten durch einen sinkenden Umsatz entsanden sind, bei einem Betrieb der erst seit dem 01.01. läuft, ist an den Haaren herbeigezogen.

Was ist den Sachstand bei Ihnen ?

MfG

ThoFa
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bappa

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Heranziehung der Eltern bei Geschäftsinsolvenz unter 21?
« Antwort #3 am: 08. November 2006, 23:16:03 »

Nein, nicht nur durch sinkende Umsätze, ich war auch zu naiv.

Folgender Stand:

Gastronomieobjekt in einem Einkaufszentrum.
Ich selbst nur als Unterpächter. (Centerleitung > Mieter und Eigentümer > Ich)
Der Eigentümer was ein guter Freund von mir und hat mir Angeboten, die Kneipe zu übernehmen. In Unterpacht oder Kauf.
Kaufpreis: 20.000€ Darlehensübernahme des Automatenaufstellers
20.000€ Brauereirestdarlehen
80.000€ als Abstand.

Alternativ:
1670€ Miete für die Fläche im Zentrum
+1000€ Darlehensrate an die Brauerei
+1600€ \"Franchisegebühr\" Mobiliar usw.
Inklusive verschiedener Kleinigkeiten und Steuern insgesamt:
5365€ pro Monat
Wirteanteil der Spielautomaten wird zum Abbezahlen des Darlehens benutzt.

Dazu hat er mir verschiedene Zahlen gezeigt (Umsatz, Wareneinkauf, Personal) und mir vorgerechnet, dass selbst bei seinen Personalkosten (er selbst hat nie selbst in dieser Kneipe gearbeitet, es lief nur über Personal) ca. 1500€ pro Monat übrigbleiben, zusätzlich kämen noch die Personalkosten die ich durch meine Anwesenheit einspare.

Bis Mai lief dir ganze Sache auch gut, im Januar und Februar konnte ich mir einige Rücklagen bilden, und ab März/April gingen die Umsätze durch das warme Wetter in den Keller. (im Schnitt 7500 € inkl Mwst.) Diese Lücken habe ich dann mit den Betriebs- und meinen Privaten Rücklagen sowie mit Hilfe meiner Eltern geschlossen. Von meinem Verpächter gabs noch jede Menge durchhalteparolen \"Das geht bald wieder hoch\",\"Nächstes Jahr sind die Kredite abbezahlt\", usw.

Ab Juni reichten auch meine Reserven nicht mehr und ich war mit Teilen der horrenden Miete im Rückstand.
Juni: 1600€
Juli: 700€
August: 2300€
September: 3100€
Oktober: 5365€
November: 5365€
Laut den Umsatzzahlen die ich vorgelegt bekam, gingen die Einnahmen in den Sommermonaten (Mai bis August) um max. 30% nach unten und stiegen danach wieder.

Dieses Jahr fielen die Umsätze ab März um ca. 50% und steigen erst jetzt wieder.

Heute hat die Centerleitung ihm die fristlose Kündigung zukommen lassen.
Ich wurde von der Centerleitung gefragt ob ich den Laden ab dem nächsten Jaht nicht komplett übernehmen wolle.
Neue Miete dann für mich: 1670€

Das ist der Sachstand, ausführlicher gehts glaube ich nicht ;-)
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ThoFa

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Heranziehung der Eltern bei Geschäftsinsolvenz unter 21?
« Antwort #4 am: 09. November 2006, 13:42:23 »

Hallo,

lassen Sie sich jetz bloß nicht auf einen Schnellschuss ein. Es sind viel zu viele Dinge zu klären, um genau zu wissen was zu machen ist.

Ich verstehe die Zahlen Juni-November nicht ganz, woum handelt es sich da ?
Sind das sie Umsatzzahlen ?

Wie sind die Darlehen Brauerei und Automatenhersteller abegsichert ? Durch (Teile) des inventares ?

Was heisst die Eltern haben ausgeholfen ? Wie hoch sind die Schulden bei denen ?

Bestenfalls begeben Sie sich in eine vernünftige Beratung, bevor Sie ganz versinken.

MfG

ThoFa
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bappa

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Heranziehung der Eltern bei Geschäftsinsolvenz unter 21?
« Antwort #5 am: 09. November 2006, 23:34:56 »

Juni bis November sind die Pachtrückstände
Brauereidarlehen ist durch Inventar abgesichert, Automatendarlehen kann ich nicht sagen.
Meine Eltern haben mich mit ca. 8.000€ unterstützt.
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ThoFa

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Heranziehung der Eltern bei Geschäftsinsolvenz unter 21?
« Antwort #6 am: 10. November 2006, 00:37:50 »

Hallo,

sind die 8T€ der Eltern schon in den 20T€ gesamtschulden mit drin ?

MfG

ThoFa
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bappa

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Heranziehung der Eltern bei Geschäftsinsolvenz unter 21?
« Antwort #7 am: 11. November 2006, 19:11:30 »

Sind noch nicht mit drin, aber gestern haben sich viele neue, für mich sehr positive, Fakten ergeben.
Ich bedanke mich bei Ihnen bis auf weiteres für die schnelle Hilfe und werde Ihnen in Kürze den genauen Ausgang mitteilen.

MfG

Sascha Klein
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