Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: sunloverz5275 am 04. Mai 2012, 15:23:48

Titel: Heute Insolvenzantrag unterschrieben, Rechte, Pflichten...
Beitrag von: sunloverz5275 am 04. Mai 2012, 15:23:48
Hallo, ich habe heute den Insolvenzantrag unterschrieben.
Vor lauter Fragen, die ich an meinen RA hatte, weiss ich jetzt gar nicht, ob das für mich jetzt schon irgendwelche Konsequenzen hat. Ich meine zu wissen, dass ich keine Mieteinahmen mehr annehemen darf (vermietetes Haus gehört zur Insolvenzmasse). Stimmt das? Was ist, wenn ein Gläubiger vor der Tür steht und will den Strom abstellen (wurde schon angekündigt) oder irgendjemand anderes, der etwas pfänden will? Reicht es, den Antrag nur unterschrieben zu haben, um sie "abzuwimmeln"? Abgegeben beim Gericht wird er erst in einer Woche. Wird mir das Geld, das ich bis zur Abgabe Antrages von meinem Konto ausgehoben habe schon angerechnet als mein Freibetrag?

Ich danke euch schonmal für die Antworten!

Grüßle sunloverz5275
Titel: Re: Heute Insolvenzantrag unterschrieben, Rechte, Pflichten...
Beitrag von: Der_Alte am 05. Mai 2012, 12:23:36
Bis zur Eröffnung des Verfahrens ädert sich erst einmal gar nichts. D.h., jeder Gläubiger kann wieter vollstrecken und der Stromanbieter könnte auch den Strom abstellen. Erst mit dem Eröffnungsbeschluß haben Sie Vollstreckungsschutz.
Sie sollten sich kurzfristig so viel Geld vom Konto holen, dass es für einige Tage Lebensunterhalt reicht, denn die Bank wird mit ziemlicher Sicherheit das Konto sperren. Die Pfändung des Gehalts beginnt erst nach der Verfahrenseröffnung, was Sie heute haben können Sie für den Lebensunterhalt und die notwendigen Kosten im Mai verbrauchen.
Wie es zukünftig mit der Mieteinnahme verbucht werden soll besprechen Sie am Besten mit dem Treuhänder, solange bewahren Sie das Geld auf dem Konto auf.
Titel: Re: Heute Insolvenzantrag unterschrieben, Rechte, Pflichten...
Beitrag von: elga am 07. Mai 2012, 12:40:12
wieso wird der antrag erst in einer woche beim gericht abgegeben?? zöger das nicht hinaus, sondern gib ihn so schnell wie möglich ab. nur der unterschriebene antrag schützt dich nicht vor vollstreckungen und wenn der antrag abgegeben ist, kann es noch wochen dauern, bis die inso eröffnet wird. bei mir hat es 2 1/2 monate gedauert!!!!!