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Autor Thema: Pfändungs und Überweisungsbeschluss von Insolvenzgläubiger  (Gelesen 2160 mal)

Die_Anderen_waren_es

  • Gast

Hallo,
folgender Sachverhalt:

Ein Insolvenzgläubiger hat es tatsächlich durch schlampige Arbeit des Rechtspflegers und noch schlampiger Arbeit des unfähigen Richters geschafft, das ihm WÄHREND DES LAUFENDEN INSOLVENZVERFAHRENS ein Pfändungs und Überweisungsbeschluss ausgestellt wird. Ich habe daraufhin das Rechtsmittel der Erinnerung eingelegt und siehe da: der Beschluss wurde vorerst bis "zur endgültigen Klärung" ausser kraft gesetzt. Das unangenehme an dem Beschluss war, das jemand der mit der Inso bzw. mit dem Gläubiger nichts zu tun hat, Einblick in meine "Verbindlichkeiten" an diesen Gläubiger erlangte und hier ein Verstß gegen das Datenschutzgesetz erfolgte.
Das Ag ignoriert alle von mir gesetzten Fristen und verweigert jedes Gespräch zu diesem Thema.

Ich überlege, gegen den Richter und Rechtspfleger Strafanzeige zu erstatten um endlich den Stein ins Rollen zu bringen.
Habt ihr noch weitere Tips für mich?

 :hi:
« Letzte Änderung: 04. Mai 2012, 19:46:58 von Die_Anderen_waren_es »
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Der_Alte

  • Gast
Re: Pfändungs und Überweisungsbeschluss von Insolvenzgläubiger
« Antwort #1 am: 05. Mai 2012, 12:15:05 »

Das können Sie sich auch sparen, denn es wird nichts dabei herauskommen.
Auch wenn der Richter in Verkennung seiner Zuständigkeit einen fehlerhaften Beschluss fasst und diesen zustellen läßt, bleibt es eine rechtmäßige Datenübermittlung. Und ansonsten ist es ohnehin nur eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem jeweiligen Landesdatenschutzgesetz geahndet werden kann.
Und ob die dritte Person tatsächlich Unbeteiligter im Insolvenzverfahren bzw. Vollstreckungsverfahren ist, müßte man auch noch prüfen.
Gespeichert
 

Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Pfändungs und Überweisungsbeschluss von Insolvenzgläubiger
« Antwort #2 am: 07. Mai 2012, 17:00:00 »

Danke für die Antwort. Die "dritte" Person ist eine Genossenschaft. Da die Anteile bereits durch den TH vereinnahmt sind, kann es hier sowieso nicht zu einer Auszahlung kommen....vielmehr sehe ich ein Problem darin, dass die Genossenschaft von Verbindlichkeiten eines Gläubigers erfahren hat obwohl sie das nichts angeht...In einer Art und Weise hat sie ja schon damit zu tun, aber nicht so.es ist alles aufgelistet worden, von Mahnbescheiden bis hin zu Vollstreckungsbescheiden und die genaue Summe der Forderung.

Ich muss im August, nach der Auszahlung der Anteile an den TH die Anteile erneut einzahlen/kaufen. Seitens des TH ist das OK und ich durfie das Geld dafür aus meinem pfändungsfreien Einkommen sparen. Aber solange der Beschluß noch im Raum steht, bin ich mir nicht so sicher, ob die neuen Anteile nicht in Gefahr sind.

Ich ärgere mich über die schlampige Arbeitsweise der Gerichte. Es kann nicht sein, dass 6 Monate nach Eröffnung der selbe im Verfahren beteiligte Richter und Rechtspfleger einen solchen Beschluß erlassen...das ist absolute inkompetenz!!!...ok, die deutsche Rechtssprechung ist sowieso fürn Arsch, aber irgendwann muss es doch mal gut sein. Das Gericht nimmt sich das Recht, Fristen zu setzten aber ignoriert gleichzeitig Fristen die man ihm setzt....normaleweise müsste man dem guten Mann mal im Parkhaus unter vier Augen verdeutlichen was er treibt.
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