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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: hilfe!! beschimpfungen/ drohung am telefon vom glaeubiger kurz vorm SBP!!!!!  (Gelesen 1779 mal)

verena29

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Hallo,

ich habe wieder oder immer noch ein nettes Problem mit meinem Anbieter grundversorger Nachtspeicherheizung.
Ich bin im gerichtlichen SBP b zw der Richter wartet noch ab auf glaubiger aber ich habe vollsteckungsschutz passieren kann nix trotzdem nervts...
ein bekanntes Strom unternehmen bei den habe ich schulden 756 Euro Haushaltstrom wechsel und die haben den offenen Betrag auf die nachtspeicherheizung gebuchht  kdnr gebucht, bin mit 756Euro nun im SBP oder kurz  vor inso stellt sich noch heraus...so passt auf jetzt kommt der Hammer..# :fuchsteufelswild:

bezahle monatlich meine heizung abschlage 100Euro jetzt meint das Unternehmen muesste ich mal im august ne Schlussrechnung bekommen wegen kdnr wechsel und so  und siehe da mit meiner abzeogenen Forderung im SBP nachzahlung 420Euro zuviel heinzung letztes Jahr verbraucht.. :uneinsichtig:
Da schaute ich mal genauer hin und sah die Drecksaecke haben meine letztens abschlag von 200Euro im juli Abschlag  eizung auf ihr Forderung gebucht ..
DH ich schulde denen jetzt nur 565Euro was ich ja eh nicht zahlen muesste habe aber dafuer ne nachzahlung statt 520Euro  jetzt 320Euro. :shock:

Jetzt der Hammer hatte heute morgen ein telefonat  der glauibger rief mich an, bze der Sachbearbeiter, was das dann sollte ich sollte zahlen es handelt sich jetzt bereits um 1000Euro.Wir beliefern sie bald nicht mehr.er stimme den sbp eh nicht zu !?
Habe ihm versucht zu erklaeren das die mehrheit entscheide und das er von der summe mal die 756 Euro abziehen sollen  und den aktuellen abschlag sind nur 350Euro minus die ich eigentlcih im januar zahlen muss wie andere auch und da sind es noch weniger  da die alles auf 11 monate berechnen und ich im dezember auch noch zahlen wuerde.
er drohte mir weiter, ich habe aufgelegt was sagt ihr dazu???
ist das rechtens ereiche meine Anwaeltin nicht.....
« Letzte Änderung: 06. Oktober 2009, 14:16:07 von verena29 »
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paps

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Selbst die neue Nachzahlung ist doch auch eine Insolvenzforderung.
Machen Sie vom Gespräch eine Notiz und schicken Sie diese mit der neuen Forderung an das Gericht.

Die Verrechnung zuerst mit Altschulden ist aber gesetzlich erlaubt, wenn nicht ausdrücklich auf der Überweisung "Abschlag ...2009" gestanden hat.

Lassen Sie sich wegen der Insolvenz eine neue Kundennummer mit Abrechnung zum 01.10.2009 geben.
Notieren Sie sich den Zählerstand und teilen Sie diesen mit.
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verena29

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Guten morgen habe das meiner anwaeltin gefaxt!!so was hatte ich noch nie  :uneinsichtig:

ja es steht immer bei mir Abschlag mit dabei!!!

die neuen Zaehlerstaende habe ich ja breits durchgegeben nachdem der pc vom unternehemen mich geschaetzt hat august wegen der neuen kdnr. alte im insolvenz

Der hohe betrag ist der aktuelle zaeherlstand ( habe noch keine heizung an )und nachzahlung wegen auch u.a. 200Euro abschlag umbuchen..

aber die bloedis haben alles die ganze forderung wieder auf die neue nummer gebucht!!!
Bis gestern wusste ich ja das nur der SBP vorgeschlagen wurde bei gericht , jetzt vor 30minuten habe ich ne email von der anwaeltin gelesen ist abgeschmetert inso laeuft jetzt weiter ...
d.h. wie du schon sagtest die komplette summe ist in de  inso mit nachzahlung??
lg ...
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paps

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Ja, da noch nicht eröffnet wurde, fällt auch die Nachzahlung mit in die Inso.
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