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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Hilfe! Neue Schulden bei insolvenzgläubiger!  (Gelesen 3683 mal)

Jasmina

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Hilfe! Neue Schulden bei insolvenzgläubiger!
« am: 26. September 2011, 09:37:31 »

Hallo zusammen habe da ein sehr dringendes Anliegen. Ich bin vor ca 2 Jahren in die Insolvenz gegangen. Nun ist es so das ich Mietschulden von ca 500. Euro hatte welche zur Insolvenz angemeldet wurden. Nun zum Problem bei dem selbigen vermieter habe ich im Moment wieder Schulden von 390 Euro. Konnte die Miete nicht zahlen da mein toller neuer Arbeitgeber mal zu wenig oder gar keinen Lohn gezahlt hat. Muss dazu sagen mein Vermieter und ich leben auf Kriegsfuß und er tut alles um mir das leben zur Hölle zu machen.  Nun ist so das der schlussterin für den 15.10.2011 anberaumt wurde Und mein Vermieter mir lauthals schon im Hausflur ( sehr peinlich)angedroht haf einen antrag auf Versagung der Restschuld zu stellen. Nun Frage ich mich ob er damit durch kommt. Wie gesagt es hat nichts damit zu tun das ich nicht zahlen wollte ich konnte es nicht. Kann dem Gericht auch beweisen das ich Monate lang nur anteilig oder gar keinen Lohn bekommen habe.

Muss ich mir sorgen machen? Habe in § 290 irgendwas von unangemessenen Verbindlichkeiten gelesen?
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Insoman

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Re: Hilfe! Neue Schulden bei insolvenzgläubiger!
« Antwort #1 am: 26. September 2011, 10:11:00 »

Zitat
Muss ich mir sorgen machen? Habe in § 290 irgendwas von unangemessenen Verbindlichkeiten gelesen?

Nein, um Ihr Verfahren müssen Sie sich keine Sorgen machen.
§ 290 (4) InsO bezieht sich auf die Befriedigung der Insolvenzgläubiger..
Mit den aktuellen Mietforderungen ist Ihr Vermieter jedoch Neugläubiger. Natürlich missfällt ihm die Aussicht, wegen des laufenden Verfahrens keine Vollstreckungsmöglichkeiten zu haben; auch in der WVP würden seine Bemühungen (weil Abtretung vor Pfändung) diesbezüglich ins Leere laufen..

Um des lieben Friedens Willen sollten Sie versuchen, ihm den Rückstand in Raten auszugleichen.
Dies ist Ihnen, jedenfalls aus den unpfändbaren Bezügen heraus, auch erlaubt.
Davon abgesehen besteht in dauerhaftem Mietrückstand -wenn nicht abgesprochen- auch ein Kündigungsgrund, selbst wenn (noch) keine 2 Monatsmieten erreicht werden (§ 543 (3) BGB).
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Jasmina

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Re: Hilfe! Neue Schulden bei insolvenzgläubiger!
« Antwort #2 am: 26. September 2011, 10:20:24 »

Vielen dank fûr ihre antwort!

Was hat das mit der Befriedigung der insolvenzgläubiger zu tun?

Ist es wirklich nicht schlimm das ich neue Schulden bei einem insolvenzgläubiger gemacht habe?

Vielen dank!
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Jasmina

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Re: Hilfe! Neue Schulden bei insolvenzgläubiger!
« Antwort #3 am: 26. September 2011, 12:12:39 »

Natürlich werde ich versuchen die Schulden abzuzahlen
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DanielAburg

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Re: Hilfe! Neue Schulden bei insolvenzgläubiger!
« Antwort #4 am: 29. September 2011, 12:51:57 »

Es heisst ja man soll keine neue Schulden machen deswegen  ja "Wohlverhaltensphase" ich habe zum beispiel einen Vollstreckungsbescheid bekommen

während der Insolvenz weiß auch nicht was passiert??Wer hat Ahnung?
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Der_Alte

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Re: Hilfe! Neue Schulden bei insolvenzgläubiger!
« Antwort #5 am: 29. September 2011, 13:55:36 »

Nichts passiert. Neue Schulden werden nur nicht von der RSB erfasst, sind also zu zahlen. Es heißt nicht WVP, weil man keine Schulden machen darf, sondern weil man die Obliegenheiten nach § 295 InsO zu beachten hat.
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Jasmina

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Re: Hilfe! Neue Schulden bei insolvenzgläubiger!
« Antwort #6 am: 29. September 2011, 19:01:23 »

Sorry verstehe ich nicht ganz überall steht doch geschrieben man darf keine unangemessenen Verbindlichkeiten begründen. Habe neue Mietschulden! Und das bei einem insolvenzgläubiger!
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Der_Alte

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Re: Hilfe! Neue Schulden bei insolvenzgläubiger!
« Antwort #7 am: 29. September 2011, 20:46:39 »

Wo steht das? Im Gesetz jedenfalls nicht und nur das gilt.
§ 295
Obliegenheiten des Schuldners

(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
   1.    eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
   2.    Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
   3.    jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
   4.    Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.


Irgendeine Aussage über Schulden? Nein. Nicht immer alles glauben was irgendwo zu googlen ist.
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