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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: HILFE  (Gelesen 2406 mal)

JeanyPat

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HILFE
« am: 25. April 2007, 13:25:17 »

Hallo an alle,

mein Mann befindet sich seit 02.2004 im laufenden Insolvenzverfahren.
Zu Beginn des Verfahrens hatte er einen Termin bei seinem Treuhänder wo er drüber informiert wurde, 
was der Treuhänder nun tut (zB. VWL Vertrag kündigen, Arbeitgeber und Vermieter anschreiben, Finanzamt anschreiben und über die Eröffnung des Verfahrens zu informieren)

Wir machten wie immer unsren Einkommensteuerausgleich und erhielten auch Geld vom Finanzamt auf mein Konto (mein Mann hat kein eigenes Konto)zurückerstattet, wobei wir uns nichts dachten, denn der Treuhänder sagte ja er würde das Finanzamt informieren.

Jetzt (nach über 3 Jahren) möchte der Treuhänder das Verfahren schließen, bemerkt, dass er das Finanzamt nicht informiert hat und möchte nun von meinem Mann die Einkommensteuerbescheide von 2003 bis 2006 haben. (Trminsetzung war der 21.04.07)
Ich habe darauf den Treuhänder angerufen um mich zu informieren warum 1. das Verfahren erst jetzt geschlossen wird und
2. dass die Einkommensteuererklärung für 2006 noch nicht gemacht war).
Die Reaktion des Treuhänders folgte auf den Fuß:
Ein neues Schreiben an meinen Mann er möge doch die Bescheide von 2003 bis 2006 bis spätestens 09.04.2007 vorlegen, dazu sei er verpflichtet ansonsten wäre dies ein Versagensgrund. Leider waren wir so "unverschämt" und wollten nochmals mit dem Treuhänder sprechen, da die Bescheid für 2006 ja immernoch nicht ergangen war. Er lies uns von seiner Sekretärin ausrichten, wenn wir etwas von ihm wollten, dann nur schriftlich.(Ich dachte der Treuhänder steht dem Schuldner auch bei Unklarheiten zur Seite).
Wieder folgte die Reaktion des Treuhänders auf den Fuß:
Er forderte jetzt das Finanzamt auf, die nicht rechtmäßig an mich überwiesene Steuererstattung sofort an ihn zu überweisen.
 
Das Finanzamt wiederum wendet sich an mich (da ja das Geld an mich überwiesen wurde) und möchte von mir das Geld haben.
Nach einem Gespräch mit der Finanzbeamtin habe ich auch gleich die Rückzahlung in die Wege geleitet.
Dem Treuhänder wiederum ging das nicht schnell genug und hat dem Finanzamt einen "bösen Brief" geschrieben, der zum Erfolg hatte, dass jetzt der Amtsvorsteher meinem Mann ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung anhängen möchte, weil er ja den Betrag an mich hat überweisen lassen. (an wen sonst, wir waren ja der Meinung der Treuhänder gibt beim Finanzamt eine Kontoverbindung an).

Wir sind kurz vor dem Verzweifeln und wissen nicht mehr ein noch aus. Dass wir die Steuerrückerstattung dem Treuhänder nicht gemeldet haben, war kein bewusstes handeln, wir waren der Meinung das stimmt so, weil der Treuhänder sagte, dass er auch das Finanzamt informieren würde. (Heute wissen wir, dass das ein Fehler war).

Mittlerweile hat mir eine nette Beamtin vom Finanzamt gesagt, dass die Einkommensteuererklärung vom Treuhänder gemacht werden muss, stimmt das?

Kann mein Mann wegen Steuerhinterziehung angezeigt wedrden?

Wer kann uns bei weiteren Fragen helfen, da der Treuhänder jegliche Hilfe verweigert.

Ich hoffe mich einigermaßen verständlich augedrückt zu haben und vielleich habt Ihr den ein oder anderen Rat für uns, denn die ganze Sache geht mir doch recht an die Nieren.

Gruß JeanyPat
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paps

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Re: HILFE
« Antwort #1 am: 25. April 2007, 17:56:10 »

Prinzipiell ist der Th mit dem Herausverlangen der Erstattung  an Ihn im Recht.

Da er aber im lfd. Verfahren auch Pflichten zu efüllen hat, wird hier eine Lösung nur über das Amtsgericht möglich sein.

Sie sollten erstens für die bereits ergangenen Bescheide eine getrennete Berechnung der Erstattung verlangen und dies auch für 2006 beantragen.
Das hat zur Folge dass der exakte Betrag ausgewiesen wird, der ihren Mannbetrifft.
Ihr Anteil steht dem TH nicht zu.

Für Steuerhinterziehung sehe ich keinen Anlass, da Sie ja die Steuererklärung gemacht haben.
Und die Überweisung auf das eheliche Konto ist ja wohl keine Hinterziehung.

Schildern sie dem Gericht den Ablauf und bitten um Klärung, zumal der betrag ja schon überwiesen wurde. Vermerken Sie aber den Vorbehalt, da Ihr Anteil ja zuviel überwiesen ist.
Dieser sollte nach Klärung zurückerstattet oder mit dem Anteil für 2006 verrechnet werden.

Da aber der TH gegenüber den Gläubigern haftet,   sucht er jetzt warscheinlich Gründe, sich da rauszureden.

Und ja, mit der Vermögensverwaltung im Verfahren sollte er zumindest auf derSteuer-Erklärung mit unterzeichnen.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

JeanyPat

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Re: HILFE
« Antwort #2 am: 25. April 2007, 18:30:57 »

Hallo
und vielen Dank für die schnelle Antwort.

Nach dem ersten Anschreiben des THs habe ich mích sofort ans Finanzamt gewandt, die zuständige Sachbearbeiterin ist eine sehr nette Beamtin und hat mir auch gleich die getrennte Berechnung zugeschickt. (zu diesem Zeitpunkt waren wir noch der Meinung der TH würde die Summe von mir verlangen und nicht am "großen Rad drehen").
Nach meinem Telefonat mit dem TH hat er es sich wohl anders überlegt und ich habe postwendent vom Finanzamt die Rückforderungsbescheide für 2004 und 2005  bekommen und den Betrag gleich an das Finanzamt überwiesen.
Jetzt möchte der TH noch die Steuerrückerstattung von 2003 (Verfahrenseröffnung war der 19.02.2004) vom Finanzamt und daraufhin hat sich der Amtsvorsteher eingeschaltet.
Die Steuerhinterziehung (oder war es Steuerbetrug?) bezieht sich darauf, dass mein Mann während des Insolvenzverfahrens keine Steuerrückzahlung auf ein anderes Konto außer dem des THs überweisen lassen darf. (so wurde es uns zumindest gesagt).

Wir haben auch schon versucht mit dem AG zu sprechen, die reagieren aber nur nach einer schriftlichen Beschwerde, was wir aber vermeiden wollten, da zu erwarten ist, dass der TH uns die nächsten 3 Jahre noch erhalten bleibt und meinem Mann vielleicht aus "Rache" noch mehr Steine in den Weg wirft.

Ich war auch schon bei einer Ortsansässigen Schuldnerberatung und denen ist der Name des THs auch bekannt und zwar nicht positiv, dass keine Beschwerden beim AG über ihn eingehen ist anhand der oben beschriebenen Gründe sicher verständlich.
Naja, vielleicht schreibe ich ein Buch über die steinigen Wege der Privatinsolvenz  :( , denn die ganze Geschichte hat sehr chaotisch begonnen, aber das würde jetzt den Rahmen sprengen.

Vielen Dank nochmals für die schnelle Antwort


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ThoFa

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Re: HILFE
« Antwort #3 am: 25. April 2007, 19:07:01 »

Hallo,

glauben Sie mir Ihre Geschichte ist nicht so einzigartig, dass sie eines Buches würdig ist. ;)

Also die Restschuldbefreiung ist nun zunächst mal nicht in Gefahr, dies zur Beruhigung. Dafür gibt es wahrlich keine Befürchtung.

Eine Steuerhinterziehung fällt auch aus, da die Erklärung gemacht wurde.

Der schwarze Peter liegt beim Finanzamt und beim TH. das Finanzamt hätte nicht auszahlen dürfen und der TH hätte einziehen müssen. Da ja nun alles wieder "richtig" gezahlt wurde, dürfte sich das Problem doch von alleine erledigen oder habe ich etwas überlesen ?

MfG

ThoFa




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JeanyPat

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Re: HILFE
« Antwort #4 am: 26. April 2007, 15:05:42 »

Hallo,

ich habe am Freitag nächster Woche einen Termin beim Finanzamt, mal sehen ob die sich den "schwarzrn Peter" mit dem TH teilen. ;)
Ich werde mich dann mit den Neuigkeiten melden,

bis dahin vielen Dank für Ihre Hilfe und das Mut machen.

Gruß JeanyPat
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