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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Hilfe bei Regelinsolvenz  (Gelesen 2685 mal)

Mybutterfly

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Hilfe bei Regelinsolvenz
« am: 13. September 2007, 13:39:11 »

 :Oh_no:

Hallo

Ich bin 28 Jahre alt und bin gerade dabei in die Regelinsovenz zu gehen.
Leider steht mir keinerlei Hilfe bei dem Antrag zu, im gegensatz so der Privatinsoenz.
Ich blick im Moment einfach nicht mehr durch
Muss ich jetzt alle GläubigerFinden bei denen ich Schulden habe?
Muss ich die Gläubiger anschreiben?

Hilfe

 :sad:
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paps

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Re: Hilfe bei Regelinsolvenz
« Antwort #1 am: 13. September 2007, 18:09:24 »

Erst mal willkommen im Forum.

Ihre Gläubigeraufstellung sollte schon gewissenhaft erstellt werden.

Und nein Sie benötigen keinen außergerichtlichen Einigungsversuch.

Vielleicht kann sich ja einer der anderen Mods ihres Falles annehmen.

Sie können auch gerne näher  über die Schuldensituation und die Einkommensverhältnisse schreiben.
Eventuell gibt es ja noch andere Lösungsmöglichkeiten als die Insolvenz.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Mybutterfly

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Re: Hilfe bei Regelinsolvenz
« Antwort #2 am: 13. September 2007, 20:49:19 »

Lieber Paps,

Ich glaube nicht das es noch andere Möglichkeiten für mich gibt.
Die Schulden belaufen sich auf über 40 000 Euro wovon nur ein kleiner Betrag von meiner alten Firma ist.
Mein Problem ist das ich damals so naiv wie ich war alles weggeworfen habe.
Ich kenne die meisten Gläubiger nicht mal mehr. 
Durch 3 Umzüge in den letzten Jahren habe ich auch wenig post bekommen.
Jetzt sagte man mir das ich wenn ich einen Gläubiger vergesse die Insolvent nicht mehr gültig ist

Was kann ich tun und an wenn kann ich mich wenden`?

Lg
Marion
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Gismo

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Re: Hilfe bei Regelinsolvenz
« Antwort #3 am: 13. September 2007, 21:24:56 »

Ich kenne die meisten Gläubiger nicht mal mehr.

Hallo Marion,

Das müssen Sie auch nicht unbedingt. :dntknw: schön währe es aber. Ich habe z.B. seit über 15 Jahren jeden Brief der verschiedenen Gläubiger in einer gesonderten Akte abgeheftet, hat mir jetzt vieles erleichtert.
Sie müssen Ihre Angaben nach besten Wissen und Gewissen machen, wenn Sie sich daran halten kann eigentlich nichts passieren. Das Anschreiben macht ihr TH darum brauchen sie sich nicht zu kümmern. Sie melden einfach den letzten Stand den sie von ihren Gläubigern haben.  Was sie auf jeden Fall machen müssen ist , wenn eine Mahnung oder ein Brief eines Inkassounternehmens kommt unbedingt Ihrem TH nachmelden, mit einer kurzen Erklärung warum sie in nicht mit angegeben haben. ( z.B. Forderung war zu alt Unterlagen nicht mehr vorhanden durch mehrfachen Umzug).  :whistle: oder so ähnlich.

Wenn du nichts vorsätzlich gemacht hast, bin ich der Meinung das alles glatt geht.  :wink:

Vieleicht schreibt ja noch paps oder Feuerwald was da zu, haben da sicherlich mehr Erfahrung.

Gruß Gismo
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Mybutterfly

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Re: Hilfe bei Regelinsolvenz
« Antwort #4 am: 13. September 2007, 23:40:55 »

Danke dir

ich habe einfach nur angst wenn ich einen gläubiger vergesse das dann alles umsonst ist
es ist schwer da alleine durchzukommen
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paps

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Re: Hilfe bei Regelinsolvenz
« Antwort #5 am: 14. September 2007, 00:16:22 »

Wenn Sie ein Gedächtnisprotokoll erstellen (formlos) und dann in`s Saubere arbeiten, fällt es leichter.  :wink:

e.v. Schufa-Auskunft holen, bei den Vollstreckungsgerichten der ehemaligen Wohnsitze nachfragen...

Und 40.000 sind nun nicht unbedingt ein Insolvenzgrund. Was haben Sie für Einnahmen?


Meines Wissens ist Feuerwald auch aus NRW. :whistle:
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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ThoFa

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Re: Hilfe bei Regelinsolvenz
« Antwort #6 am: 15. September 2007, 01:01:31 »

Hallo,

Schufa-Abfrage machen, Auskunft aus den Schuldnerverzeichnis aller Amtsgerichte in dessen Bezirk Sie gewohnt haben, Creditreform anfragen.

Alles schriftlich und dokumentieren. Zudem auch Gläubiger mit reinnehmen, von denen Sie die Summe nicht wissen, aber glauben dort Schulden zu haben.

Das Wesen der Regelinsolvenz ist es, dass die Vernögensvehältnisse unüberschaubar sind, somit dürfen Sie auch Gläubiger vergessen. Nur keinen vorsätzlich weglassen.

MfG

ThoFa
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