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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Hilfe der Insolvenzverwalter will Steuerbescheide von 2005-2008  (Gelesen 2191 mal)

modri

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Hallo Leute ,
ich habe irgendwo gelesen, dass man   in Ruhe gelassen wird, wenn man Insolvenz angemeldet hat.
Von wegen der Stress Kommt von den Verwalter selbst.
Ich muss zu  Besprechungstermin kommen. Jede  Menge Unterlagen einreichen, Lebenslauf und wie es  zu den Schulden gekommen , und das Schlimme der will die Steuerbescheide vom 2005 bis 2008 haben eventuelle Guthaben muss ich zurück bezahlen.
Meine Frage: Insolvenz habe ich erst April 2009 beantragt, 2 Wochen später hat das Amtsgericht Insolvenzverfahren eröffnet . So, für 2007 habe ich Guthaben vom Finanzamt überwiesen bekommen. für 2008 wurde das Guthaben gepfändet.
Und  noch dazu ich bekam  bis 2006 Eigenheimzulge.
Aber der Verwalter sprach nur vom Steuererklärung.
muss ich alles an den Verwalter zurück überweisen?? :dntknw:
 Gruß an alle
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paps

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Re: Hilfe der Insolvenzverwalter will Steuerbescheide von 2005-2008
« Antwort #1 am: 08. Mai 2009, 17:50:07 »

Wann waren die Erstattungen?

Können Sie für 2005 und 2006 überhaupt noch Erklärungen abgeben?
Wenn ja, würde ich nur Mindestangaben machen.

Unabhängig davon ist der TH nach AO für die Erstellung zuständig, solange sie im Verfahren sind.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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modri

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Re: Hilfe der Insolvenzverwalter will Steuerbescheide von 2005-2008
« Antwort #2 am: 08. Mai 2009, 20:29:14 »

Hallo,
erstmal danke für die Schnelle Antwort. Die Steuererklärungen für 2008 und 2007 habe ich Dezember 2008 abgegeben, die Erstattungen waren einmal Februar und einmal 15.April. 
für 2005 und 2006 war ich arbeitslos da habe ich keine Erklärung abgegeben.
Ich weiß es nicht ob man noch für 2005 und 2006 noch abgeben kann . jedenfalls schrieb der Anwalt (Verwalter) ich soll es machen falls ich keine Steuerbescheide habe.
Gruß
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paps

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Re: Hilfe der Insolvenzverwalter will Steuerbescheide von 2005-2008
« Antwort #3 am: 09. Mai 2009, 19:23:29 »

Teilen Sie ihm mit, dass sie 2005 und 2006 arbeitslos waren, deshalb keinen Lohnsteuerjahresausglaich gemacht haben.
Legen Sie die Bescheide in Kopie bei.
Teilen Sie ihm mit, dass er, sofern er es für notwendig hält, nachträglich die Erklärung abgeben kann.
M.E. ist aber die Frist bereits verstrichen.
Zitat
die steuerlichen Pflichten des IV/TH regelt der Anwendungserlass zur AO, dort zu § 34 Abs. 1:
"Die [...] Vermögensverwalter [...] (§ 34 Abs. 3) treten in ein unmittelbares Pflichtverhältnis zur Finanzbehörde. Sie haben alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen Vertretenen auferlegt sind. Dazu gehören z.B. die Buchführungs-, Erklärungs-, Mitwirkungs. oder Auskunftspflichten (§§ 140 ff., 90, 93), die Verpflichtung Steuern zu zahlen und die Vollstreckung in dieses Vermögen zu dulden (§ 77)."
Die Erstattungen für 2007 und 2008 haben Sie sicherlich noch.
Hier wird der Th sicherlich noch eine Forderung aufmachen.


 
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