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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Hilfe für meinen Schwager !!!!!!! Insolvenzfall .  (Gelesen 3235 mal)

Timotheus

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Hilfe für meinen Schwager !!!!!!! Insolvenzfall .
« am: 16. November 2010, 21:40:56 »

Guten Abend allerseits .

Ich habe da ein sehr grosses Problem .  :neutral:

Mein Schwager ist seit einem Betriebsunfall an den Rollstuhl gebunden da ihm beide Beine fehlen .
(Ist in ein 400 Grad heisses Becken mit glühendem Metall gefallen )
Nun war er mit Bekannten bei einem bekannten Möbelhaus um sich nach einer neuen behindertengerechten Küche umzuschauen .
Er ließ sich vom Verkäufer in Anwesenheit mehrerer eine Küche zusammenstellen mit dem Hinweis , das der Verkäufer dieses von
der Berufsgenossenschaft prüfen lassen muss ob diese die Küche zu dem Preis genehmigen .

Gutgläubig , das der Verkäufer dem gebetenen Nachkomme unterschrieb er im Glauben , dieses sei
lediglich ein Angebot , da er ja in seiner Privatinsolvenz eh nichts kaufen kann .
Er ging davon aus , das im Falle das die Berufsgenossenschaft diese genehmigt er das unterschreiben müsse .
Nachdem ihm der Unfall damals beide Beine und 80% der eigenen Haut nahm bekommt er nun noch ein Schreiben , in dem das Möbelhaus 6000 Euro wg nicht abgeholter Küche gerichtlich geltend macht , obwohl er nie eine bekommen hat .  :fuchsteufelswild:

Kurz und knapp , was kann man tun und besteht eine Chance mit einer Gegenklage ?

Danke schonmal für eure Hilfe .

Nachtrag : Der Verkäufer wurde über die Insolvenz informiert und sollte einen Kostenvoranschlag machen und mein Schwager hielt das für einen solchen .
« Letzte Änderung: 16. November 2010, 22:00:42 von Timotheus »
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tomwr

Re: Hilfe für meinen Schwager !!!!!!! Insolvenzfall .
« Antwort #1 am: 16. November 2010, 22:38:47 »

Warum eine Gegenklage ?
Wenn das Möbelhaus den Kaufpreis für die Möbel möchte, muss dieses ja erstmal klagen.
Eine Klage sollte zur Klärung des Rechtsverhältnisses vollkommen ausreichen.
Wie ist denn die Beweislage ?
Gibt es mehrere Zeugen der "Verkaufsgesprächs" ?
Und auf dem Wisch muss doch sowas wie AUFTRAG o.ä. gestanden haben.

Mir ist immer unverständlich, wie man irgendwas unterschreiben kann und sich hinterher darauf beruft man habe das nicht gelesen um dem Verkäufer vertraut. Analphabet ist er ja wohl nicht ? Unterschrift ist nun mal Unterschrift.

Man kann ggf. das Rechtsgeschäft wegen Irrtums §119 BGB anfechten, möglicherweise auch wegen Täuschung (§123 BGB). Anfechtung muss normalerweise sofort erfolgen nachdem man von dem Irrtum oder Täuschung erfährt. Der Gang zum Anwalt wird wohl nicht erspart bleiben.

Im Übrigen wird die Forderung wenn sie nach Eröffnung der Insolvenz begründet wurde (Vertragsschluss) nicht von der Insolvenz oder einer RSB umfaßt. Es handelt sich dann um Neuschulden.
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Fallera

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Re: Hilfe für meinen Schwager !!!!!!! Insolvenzfall .
« Antwort #2 am: 17. November 2010, 07:29:53 »

Grundsätzlich gilt im deutschen Strafrecht das römische Prinzip ignorantia legis non excusat ("Unwissensheit schützt vor Strafe nicht")

Anfechtung wegen 119 BGB meiner Meinung nach eine Möglichkeit. Allerdings ist es für mich schwer vorstellbar, dass das Möbelhaus sich nie zuvor nach Abschluss des vermeintlichen Vertrages beim Käufer gemeldet hat zwecks Abholung der Küche etc.! Ihr Schwager wurde mit Sicherheit nach Fertigstellung der Küche informiert! Warum wurde nicht schon dort reagiert?



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Timotheus

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Re: Hilfe für meinen Schwager !!!!!!! Insolvenzfall .
« Antwort #3 am: 17. November 2010, 13:04:46 »

Hallo und danke schonmal fürs Antworten .
Vorweg möchte ich sagen das mein Schwager keinesfalls blind ist .
Der Verkäufer hat ihm den Vertrag zugeschoben und dabei die Hand auf dem oberen Briefkopf damit das Papier nicht wegrutscht .
Mein Schwager hat natürlich nicht darauf geachtet da er davon ausgegangen ist das es sich um ein Angebot handelt ,
welches das Möbelhaus jediglich der Genossenschaft zukommen lassen würde .
Ja er hat vorher schon ein Schreiben bekommen .
In diesem Stand das der Genossenschaft der Küchenpreis zu hoch wäre und er das selber tragen müsse .
Daraufhin hat das Möbelhaus ein Schreiben bekommen das der Verkäufer auf die Insolvenz hingewiesen wurde
und jediglich ein Angebot für die Genossenschaft erstellt werden sollte .
Logisch , ich hätte mir das auch angeschaut was ich da unterschreibe .
Nun hat er aber aus Freude über die Küche natürlich unterschrieben und den oberen Teil nicht gesehen
da der Verkäufer den Vertrag bei Unterschrift oben festgehalten hat .
Faktum , die Lage ist nunmal so und ich wollte jediglich eine Antwort von jemandem der sich mit Rechtssachen
besser auskennt als ich .
Der Insolvenzverwalter wird informiert und ein Rechtsanwalt auch hinzugezogen .
Ich bin beim googlen zufällig auf dieses Forum gestossen .
Mit Aussagen das er nicht blind ist kann ich leider nichts anfangen .  :dntknw:
Möchte halt nur wissen was auf ihn zukommen könnte und ob es eine Hintertüre gibt wo er aus der Sache rauskommen könnte .

« Letzte Änderung: 17. November 2010, 13:06:27 von Timotheus »
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Fallera

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Re: Hilfe für meinen Schwager !!!!!!! Insolvenzfall .
« Antwort #4 am: 17. November 2010, 13:19:45 »

Erstens stimmt die Aussage nicht, dass man in PI nichts kaufen kann und zweitens hat meiner Meinung nach der IV nichts damit zu tun, da es sich um Neuschulden nach Insolvenzeröffnung handelt!

Anwaltlich wird er ja vertreten und eine Anfechtung nach 119BGB wäre meiner Meinung nach eine Möglichkeit.
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doktor mabuse

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Re: Hilfe für meinen Schwager !!!!!!! Insolvenzfall .
« Antwort #5 am: 17. November 2010, 16:25:26 »

Hallo,

wer waren denn die "Mehrere" Personen, die noch mit im Möbelhaus dabeiwaren? Angestellte oder Bekannte?
Wenn es Bekannte waren sollte doch aufgefallen sein, um was für ein Schriftstück es sich gehandelt hat und sie können entsprechendes bezeugen.
Ansonsten teile ich die Meinung von Fallera und tomwr, das es sich um Neuschulden handelt, die nicht in die Insolvenz fliessen.

Sehr schwierige Kiste, aber wenn es nicht so ernst wäre, könnte man versteckte Kamera dahinter vermuten...

Gruß,
Doktor Mabuse
 
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Timotheus

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Re: Hilfe für meinen Schwager !!!!!!! Insolvenzfall .
« Antwort #6 am: 17. November 2010, 17:56:18 »

Also mit dabei waren die Schwester und ihr Mann .
Sind natürlich auch davon ausgegangen das es sich um einen Kostenvoranschlag
für die Berufsgenossenschaft handelt .
Mir ist das alles auch sehr suspekt und verstehe aber trotz allem den Verkäufer nicht .
Man könnte fast meinen er packte die Chance beim Schopfe   :angry:
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tomwr

Re: Hilfe für meinen Schwager !!!!!!! Insolvenzfall .
« Antwort #7 am: 17. November 2010, 18:42:30 »

Also mir ist das Ganze auch äußerst suspekt.
Zuerst verstehe ich das Möbelhaus nicht, dass offenbar eine Bestellung über eine individualisierte Küche entgegennimmt ohne eine Vorauszahlung zu verlangen. Das ist eigentlich üblich, Anzahlung bei Bestellung.

Dann verstehe ich nicht die offenbar viel zu späte Reaktion, also erst bei Klage. Natürlich könnte man mit Hinweis auf §119 BGB (Irrtum) den Vertrag eventuell anfechten aber das wird man möglicherweise als Schutzbehauptung deklarieren, wenn man den Punkt erst Wochen später vorbringt, nachdem offenbar ein Streit zwischen den Vertragsparteien entstanden ist.

Nach nochmaligem Lesen nehme ich an, dass die 6000 EUR vermutlich Schadenersatz für die nicht abgeholte Küche ist, die tatsächliche Küche bzw. Vertrag darüber noch deutlich teurer war.

Chancen sehe ich ehrlich gesagt insgesamt als recht gering an, da wieder rauszukommen. Wahrscheinlich wird das Möbelhaus die Klage gewinnen, der Schwager hat eine neue Forderung und die fällt dann nicht unter die Restschuldbefreiung. Passieren wird weiterhin nichts, weder in Bezug auf das Insolvenzverfahren noch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten. Ist halt einfach eine zivile Forderung xy die nach Titulierung (Gerichtsurteil) 30 Jahre lang vollstreckbar ist.
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