Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: jlo am 10. September 2009, 13:18:49
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Hallo,
vielleicht kennt jemand antwort auf meine fragen.
1. ich habe einen privatinsolvenz seit 3,5 jahren am laufen. eine 4 jährige tochter. mit dem vater des kindes bin ich seit 1 jahr wieder zusammen. wir möchten jetzt auch gerne zusammen ziehen. über das heiraten haben wir auch schon nachgedacht.
wie sieht das mit der pfändungsfreien grenze aus. wird meine kleine dann nicht mehr berücksichtigt, weil der vater mit im haushalt lebt oder wenn wir dann anschließend heiraten? wird sein lohn auch angegriffen?
2. habe meine steuererklärung gemacht. und werde ein paar 100 euro zurückbekommen, da ich eine weite strecke zur arbeit habe und schwerbehindert bin. habe den freibetrag jedoch bereits auf meiner steuerkarte eingetragen. entsprechend zahle ich ja ohnehin schon etwas weniger steuer. habe dies bei den grenzen jedoch nie beachtet?! müsste man von dem eigentlichen netto, wenn keine freibetrag aufgrund von schwerbehinderung vorliegen würde, ausgehen? wenn ja, zahle ich derzeit zu viel. pfändungsfreie grenze mit einem kind ist bereits überschritten.
vielen dank für eure infos
:gruebel:
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zu1.) solnage Sie dem Kind unterhaltsverpflichtet sind, bleibt dieses berücksichtigt.
Das Einkommen Ihres Mannes wird nicht angerechnet.
zu2.)
Sie könnten wegen der Behinderung und den damit verbundenen Mehrausgaben eine Anhebung der Pfändungsfreigrenze bei Gericht beantragen.
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:biggrin:
Vielen Dank für Ihre Antwort.
1. Also darf ich das so verstehen, egal ob alleinerziehend oder nicht, Kinder gelten immer als Unterhaltspflichtig?
2. Wie sieht es denn bei der Steuererstattung allgemein aus. Muss ich die Erstattung abgeben?
Werde aufgrund der KM einiges zurück bekommen. Wenn ich das umrechne und auf das Jahr, monaltich auf mein Nettogehalt verteilen würde, würde ich die Pfändungsfreie Grenze nicht überschreiten.
3. Wäre es dann sinnvoller einen weiteren Freibetrag, (Werbungskosten) anzusetzen?
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Inso-Verfahren aufgehoben und WVP eingeleutet?
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:gruebel:
was meinen sie damit???
gruß jlo
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Ich bin immer wieder überrascht, mit welcher Ignoranz offenbar viele Leute ins und durchs Insolvenzverfahren taumeln. Es kann doch angesichts der Bedeutung, die solch ein Verfahren für jeden Betroffenen darstellt, nicht sein, dass einfachste Punkte wie z.B. der Verfahrensablauf und der Verfahrensstand nicht bekannt sind. Lesen Sie eigentlich auch mal die Post vom Insolvenzgericht?
Nach 3,5 Jahren Verfahren sollten Sie normalerweise einen Aufhebungsbeschluss haben.
Und falls das so ist, dann können die Antworten auf die Steuer-Fragen 2 und 3 nur "nein" lauten.
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:rougi:
recht haben sie ja. werde mir alle unterlagen noch mal intensiv durchlesen, wenn ich dann etwas nicht verstehe würde ich sie gerne noch einmal fragen. habe bislang versucht meine antworten im internet zu finden.
aber einen aufhebungsbeschluss habe ich bislang nicht erhalten?!
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Voll ins SCHWARZE Kalle!!!
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:shock:
LUCCA
was wollen sie mir mitteilen????