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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: hilfe...insolvenzverwalter ändert ohne gerichtsbeschluss die...  (Gelesen 1912 mal)

Sandhase

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hallo

ich habe ein problem...

also,ich bin verheiratet und verdiene selbst ca 1400 euro und bekomme aus der gesetzlichen unfallversicherung zusätzlich eine unfallrente von
ca 350 euro also ca 1750 euro zusammen.
meine frau hat eine eu rente von knapp 800 euro.
ich bin zunächst meiner frau unterhaltsberechtigt.

nun lässt meine insoverwalter ohne gerichtlichen beschluss meine unfallrente auf mein gehalt anrechnen obwohl sie unter 850b ZPO und nicht zur verwertbaren masse  meines einkommens zählt.

es wird noch noch besser...

nun lässt er noch mehr pfänden in dem er ohne gültigen beschluss des gerichts behauptet,ich wäre meiner frau nicht unterhaltsberechtigt und gibt diese per verfügung an meinem arbeitgeber weiter, das dieser dies auch noch abführt!!!   :fuchsteufelswild:

darf der das einfach so?
und wie wehre ich mich gegen so ein verhalten?

wie teile ich meinem arbeitgeber mit, das er die anrechnung der unfallrente unterlässt und ich solange meiner frau unterhaltberechtigt bin,bis das insolvenzgericht einen beschluss gemacht hat.

auf welche § kann ich mich denn da berufen?


für jeden rat wäre ich dankbar!!!

liebe grüße

Sandhase
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2008, 16:59:20 von Sandhase »
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paps

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Re: hilfe...insolvenzverwalter ändert ohne gerichtsbeschluss die...
« Antwort #1 am: 21. Oktober 2008, 18:16:59 »

Sie sehen das schon richtig.
Grundlage ist §36 insO "Unpfändbare Gegenstände"

Ich hatte ein ähnliches Problem.
Habe den AG aufgefordert, seiner Pflicht auf eine korrekte Gehaltszahlung nachzukommen.
Hat zwar etwas gedauert, aber nach Prüfung durch die Rechtsabteilung habe ich den fehlenden Betrag nachgezahlt bekommen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Sandhase

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Re: hilfe...insolvenzverwalter ändert ohne gerichtsbeschluss die...
« Antwort #2 am: 21. Oktober 2008, 18:58:10 »

erst mal danke für diese antwort :biggrin:

und wie sieht das mit der unterhaltspflicht für meine ehefrau aus?
darf der ohne beschluss vom insolvenzgericht sagen ,das ich meiner frau nicht unterhaltsverpflichtet bin?

ich bin der auffassung,das solange nichts anderes vom gericht beschlossen wurde ,ich meiner frau unterhaltsverpflichtet bin.

das stimmt doch oder?

liebe grüße

sandhase
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paps

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Re: hilfe...insolvenzverwalter ändert ohne gerichtsbeschluss die...
« Antwort #3 am: 21. Oktober 2008, 19:25:55 »

Haben Sie den §36 InsO mal aufgeschlagen ?
 
Zitat
§ 36
Unpfändbare Gegenstände

(1) Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nicht zur Insolvenzmasse. Die §§ 850, 850a, 850c, 850e, 850f Abs. 1, §§ 850g bis 850i, 851c und 851d der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.

(2) Zur Insolvenzmasse gehören jedoch 
1.  die Geschäftsbücher des Schuldners; gesetzliche Pflichten zur Aufbewahrung von Unterlagen bleiben unberührt;
2.  die Sachen, die nach § 811 Abs. 1 Nr. 4 und 9 der Zivilprozeßordnung nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen.

(3) Sachen, die zum gewöhnlichen Hausrat gehören und im Haushalt des Schuldners gebraucht werden, gehören nicht zur Insolvenzmasse, wenn ohne weiteres ersichtlich ist, daß durch ihre Verwertung nur ein Erlös erzielt werden würde, der zu dem Wert außer allem Verhältnis steht.

(4) Für Entscheidungen, ob ein Gegenstand nach den in Absatz 1 Satz 2 genannten Vorschriften der Zwangsvollstreckung unterliegt, ist das Insolvenzgericht zuständig. Anstelle eines Gläubigers ist der Insolvenzverwalter antragsberechtigt. Für das Eröffnungsverfahren gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Sandhase

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Re: hilfe...insolvenzverwalter ändert ohne gerichtsbeschluss die...
« Antwort #4 am: 22. Oktober 2008, 11:45:47 »

ahh..jetzt hab ichs gelesen :cheesy:

dankeschön

eine frage habe ich noch

kann ich selbst einen antrag beim insolvenzgericht stellen ,wenn ich mit etwas nicht einverstanden bin was der insoverwalter macht?

wenn ja, in welcher form stellt man sowas?

ich hätte gerne einen beschluss vom insogericht zur festellung,das meine unfallrente nicht zur verwertbaren masse gehört, damit ich dem sowas vorlegen kann.

lg sandhase
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