Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: p-890 am 18. März 2016, 15:16:10

Titel: Hilfe mit th
Beitrag von: p-890 am 18. März 2016, 15:16:10
Hallo,

Kurz zu meiner Situation
Bin 30 verheiratet und habe 2 Kinder ( 1stiefkind)
Bei mir wurde an 22.01.16 die Insolvenz (IK)
Eröffnet mit 56000€
Vom Lohn werden je nach Schicht 250-350€ abgezogen

Giebst es eine Möglichkeit das meine Stieftochter mit bei der Insolvenz zählt da mein th sagt nur meine Frau und mein leibliches Kind?


Titel: Re: Hilfe mit th
Beitrag von: eidechse am 21. März 2016, 11:55:51
Im Rahmen des § 850c ZPO gelten nur gesetzliche Unterhaltspflichten. Gesetzliche Unterhaltspflichten gegen Stiefkinder bestehen nicht, daher hat der TH Recht.

Sollte der leibliche Vater des Kindes keinen Unterhalt zahlen, könnte man evtl. versuchen einen Antrag analog § 850f Abs. 1 Nr. 1 ZPO zu stellen. Das ist dann aber ein größeres Rechenexempel, ob das was unter Berücksichtigung von 2 Unterhaltspflichten als unpfändbar übrig bleibt ausreicht, um den notwendigen Unterhalt auch unter Berücksichtigung des Stiefkindes zu decken. (Achtung, da muss dann aber wirklich alles, was an Einkommen/Einnahmen in der Familie zur Verfügung steht, berücksichtigen.)