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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Hilfe Nebenkosten !  (Gelesen 2317 mal)

InsoWilli

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Hilfe Nebenkosten !
« am: 08. Januar 2012, 09:09:14 »

Hallo zusammen habe da mal eine Frage.bin noch im eröffnetem Verfahren.
Eröffnung 09/2010

In 11/2010 bin ich umgezogen habe von meiner jetzigen Vermieterin keine nk Abrechnung erhalten darüber hinaus rechnet sie auch Gas und Wasser mit uns ab. Strom zahlen wir selber an die Stadtwerke.
Sie ist ja verpflichtet jährlich eine nebenkostenabrechnung zu machen. Haben sie schon mehrfach auch für 2010 drauf angesprochen aber sie macht es einfach nicht.

1.) ich weiss nicht ob es ein Guthaben wäre oder eine Nachzahlung. Wenn es nach mir gehen würde würde ich es jetzt so hinnehmen keine rechnung bekommen zu habe. Bin ich verpflichtet diese notfalls einzuklagen??? Da es ja ggf ein Guthaben ist was dann in die Insolvenz geht? Kann rin versagensantrag gestellt werden wenn ich nichts unternehme??

2.) was ist wenn meine Freundin mit mir zusammen im Mietvertrag steht??? Aber die Miete und Nebenkosten von meinem Konto gezahlt werden. Sie zahlt dafür andere Dinge lebensmittel ect. Wenn wir doch ein Guthaben haben sollten vorrausgesetzt die Abrechnung kommt doch gehört doch eigentlich die Hälfte ihr oder??
Ich meine darf sie due hälfte behalten  ?

Vielen dank !!
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Der_Alte

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Re: Hilfe Nebenkosten !
« Antwort #1 am: 08. Januar 2012, 12:36:42 »

Wenn  Sie im November 2010 ausgezogen sind, können Sie bezüglich einer möglichen Nachzahlung beruhigt sein. Nebenkostenabrechnungen hat der Vermieter bis zum Ende des auf den Abrechnungszeitraums folgenden Jahres fertigzustellen und dem Mieter vorzulegen.
Tut er es nicht, kann er keine Forderungen mehr aus dieser NEbenkostenabrechnung herleiten. Forderungen des Mieters aus Guthaben verjähren allerdings erst in der gesetzlichen Frist von drei Jahren.

Das bedeutet für Sie:
Fordern Sie die Abrechnung an, wenn Sie erwarten, dass Sie zuviel Nebenkosten gezahlt haben. Sollte sich trotzdem herausstellen, dass eine NAchforderung des Vermieters besteht, können Sie Einrede der Verjährung geltend machen.

Ein Guthaben wäre, da Sie und Ihre Freundin Vertragspartner sind, hälftig aufzuteilen. Ihren Anteil bekäme der Treuhänder, den anderen Ihre Freundin.

Ich würde, bevor ich in der Sache etwas unternehme, erst enmal den Treuhänder anrufen, ob der Vermieter ihm eine Nebenkostenabrechnung für 2010 übersandt hat. Wenn nicht, können Sie aktiv werden, müssen es aber nicht.
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Insokalle

Re: Hilfe Nebenkosten !
« Antwort #2 am: 08. Januar 2012, 16:35:01 »

Wenn ich die Frage richtig verstehe, geht es aber nicht um die Abrechnung des alten Mietvertrages bis 11/10 sondern um die Abrechnung der Nebenkosten des neuen Mietvertrages ab 11/10?

2010 des neuen Vertrages kann man nicht so ohne weiteres abhaken. Der Abrechnungszeitraum muss nicht zwingend mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. D.h. der neue Vermieter könnte die Nebenkosten für 12 Monate von 11/10 bis 11/11 abrechnen. Das wiederum bedeutet, er hätte dafür Zeit bis 11/12.

Weiterhelfen kann auch ein Blick in den Mietvertrag, ob dort die Abrechnungszeiträume klar definiert sind.
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InsoWilli

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Re: Hilfe Nebenkosten !
« Antwort #3 am: 09. Januar 2012, 18:55:54 »

Ja richtig es geht um die neue Wohnung in der wir in 11/2010 eingezogen sind.
Also wenn ich das richtig verstehe könnte man mir auch nichts vorhalten wenn ich die nebenkostenabrechnung nicht anfordere??? Sprich versagensantrag eines Gläubigers oder der th vermerkt das in dem Schlussbericht? Da ich ja Guthaben welches ich ggf hätte erreichen können nicht ausgenutzt habe. Versteht mich nicht falsch aber ich will keinen Stress mit der vermieterin- dir kündigt mich dann so... Sie weiß nichts von meiner Insolvenz da mein th dicht hält. Ich will die wohnung nicht verlieren da es sicher nicht leicht wird etwas neues zu finden habe sehr viele schufaeinträge Schulden 100000 Euro!!!


Vielen dank!
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Der_Alte

  • Gast
Re: Hilfe Nebenkosten !
« Antwort #4 am: 09. Januar 2012, 19:24:25 »

Eine Pflicht, die Nebenkostenabrechnung einzufordern haben Sie nicht.
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