"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Hilfe; schon wieder Post diesmal vom IV  (Gelesen 1830 mal)

Molly

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 26
Hilfe; schon wieder Post diesmal vom IV
« am: 30. Oktober 2009, 21:07:07 »

Hallo, habe schon im Forum gesucht aber leider keine passende Antwort gefunden. Im  Schreiben der IV steht daß das Inso Verfahren im Oktober 2009 eröffnet wurde und der pfändbare Anteil für Oktober sei an die Insolvenzmasse abzuführen. Ihr Schreiben an die Rentenkasse hätte sich wohl mit der Auszahlung der Rente für den Monat Oktober überschnitten??
Außerdem bezieht sie sich auf eine Rente von 1.196,-

Eröffnung Regel-Inso 08.10.2009. 1 Besuch IV am 14.10.2009. Vorlage des Rentenbescheides der Rentenversicherung vom 01.07.2009  ( in Bu- Rente seit 1999) . Dort steht, das ab 01.07.2009 eine monatliche Rente von 1.196,- gezahlt wird. Allerdings ist es so, das mein Mann dort noch eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, die von der Rentenversicherung gleich von der Rente abgezogen wird . Tatsächliche Auszahlung ist monatlich 1.114,- Euro, die er auch durch Kopien der Schecks belegen kann und vorgelegt hat. Ein Konto hat er bis jetzt  nirgendwo bekommen. Leider ist es so das er in den letzten Jahren viel im Krankenhaus lag (5 Schlaganfälle , Herzhinterwandinfarkt, künstliche Herzklappe) und er deshalb eine Zusatzversicherung mit Chefartzbehandlung und Zweitbettzimmer abgeschlossen hat. Wer schon öfter im Krankenhaus liegen mußte kann das sicher nachvollziehen.

Außerdem hat er auch beim ersten  Besuch dort die Unterhaltspflicht für unsere Tochter angegeben. Sie ist 20 Jahre und noch in der Ausbildung (letztes Ausbildungsjahr, Ausbildungsvergütung 630,-,Ausbildung beendet im August 2010). Somit wäre ja laut Pfändungstabelle zumindest bis August 2010 nichts pfändbar.  Kann es sein das unsere Tochter nicht mehr als unterhaltspflichtig angesehen wird.  Oder kann die IV in der Regelinso einfach die Zusatzversicherung außer Acht lassen und von den 1196,- pfänden. Vieleicht kennt sich ja jemand besser aus als ich und kann mir weiterhelfen oder Tips geben bevor ich am Montag dort anrufe.  LG Molly
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2009, 21:54:31 von Molly »
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Hilfe; schon wieder Post diesmal vom IV
« Antwort #1 am: 30. Oktober 2009, 22:07:26 »

Aus meiner Sicht ist nichts pfändbar.
Man sollte gleich am Anfang des Verfahrens auch dem IV mal zeigen, dass man nicht unbeleckt in die Inso geht.

Das Problem mit der Tochter haben wir doch durch.
Sie ist unterhaltsberechtigt, bis das Insolvenzgericht etwas anderes festlegt.
- §1602 BGB ; §36.4 Satz1 InsO

Sie sind als Ehefrau unterhaltsberechtigt, bis das Insolvenzgericht etwas anderes festlegt.
- § 1360 BGB ; §36.4 Satz1 InsO 

BGH Beschluss vom 21.12.2004 IXa ZB 142/04
BGH Beschluss vom 04.10.2005 – VII ZB 24/05


Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Molly

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 26
Re: Hilfe; schon wieder Post diesmal vom IV
« Antwort #2 am: 30. Oktober 2009, 23:42:11 »

Hallo Paps,
erstmal Danke für die Auskunft. Aber wie ist das nun mit der Zusatzversicherung. Kann die IV die einfach außer Acht lassen und von den 1.196,- pfänden, oder gilt der tatsächliche Ausszahlungsbetrag von 1.114,- ? Wäre ja ab  August 2010 wichtig zu wissen, da unsere Tochter ab diesem Zeitpunkt ausgelernt hat. 

Leider muß ich gestehen, das wir wirklich ziemlich blauäugig in diese Insolvenz gegangen sind.

Da ich weitere Kontopfändungen verhindern wollte,(die dritte war im Juni 2009 zwei vom selben Gläubiger 1 Bank selbst eine Inkasso n. Abtretung) bin ich zur Schuldnerberatung und der Berater meinte für mich wäre eine Privatinsolvenz unumgänglich. Anmelden, pfändbare Beträge abführen und in 6 Jahren schuldenfrei, das wars.  Hab erst hier im Forum erfahren das es so etwas wie WVP und Restschuldbefreiung gibt. :rougi:.

Für meinen Mann hielt er eine Regelinsolvenz für angebracht, da er vor 13 Jahren neben seinem Beruf noch eine Firma angemeldet hatte und nach seiner Krankheit privat u. geschäftlich zusammen mehr als 20 Gläubiger hatte. Alles was ich über Regelinsolvenz wußte war das man mehr als 20 Gläubiger braucht.   :heulen:
Aber man kann ja dazulernen. Hoffe hier im Forum noch viele Beiträge zu finden oder Ratschläge zu bekommen um die ganze Sache durchzustehen .

Vielen Dank

LG Molly 


   
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz