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Autor Thema: Hilfe, Verbraucherinsolvenz und Pfändungen  (Gelesen 2480 mal)

Angstmaus

  • Gast
Hilfe, Verbraucherinsolvenz und Pfändungen
« am: 11. November 2010, 13:51:20 »

Hallo!

Nach langer Zeit habe ich wieder einige Fragen und hoffe sehr, daß mir jemand Antworten geben kann.

Zum Verständnis kurz die Vorgeschichte:
Ich habe mit meinem Ex-Mann 2 vermietete Eigentumswohnungen besessen, in 2004 gekauft. Nach der Trennung 2005 wollte er meine Hälftigen Anteile, die ich ihm dann auch im Mai 2005 überschrieben habe. Der Haken an der Sache ist, daß im Notarvertrag nur steht, daß mein Ex-Mann mich im Innenverhältnis von allen Zahlungen die Wohnungen betreffend freistellt.
Das heißt, ich stehe noch heute in den Kreditverträgen mit drin. Habe schon per Anwalt versucht, da heraus zu kommen, ohne Erfolg. Das Einkommen meines Ex hat sich zu sehr verschlechtert.
Heute bin ich schon etwas schlauer, habe mich über meine Lage informiert und feststellen müssen, daß ich 2005 so richtig über den Tisch gezogen worden bin. Ich bin auch der Meinung, daß mein Ex das bewußt gemacht hat, um mir zu schaden, denn wir sind nicht gerade im Guten auseinander gegangen.

Seit 2007 bin ich nun in 2. Ehe und 2008 kam mein erster Sohn zur Welt.
Ende 2008 kaufte ich mit meinem Mann ein Haus, in dem wir bis heute leben.
Kurz bevor wir in unser Haus einzogen, kam mein Ex auf uns zu und kündigte uns Zahlungsschwierigkeiten wegen der Wohnungen an.
Ich dachte, mit dem Notarvertrag (...Im Innenverhältnis von Zahlungen freigestellt) wäre ich fein raus.
Als ich dann Anfang 2009 zum Anwalt ging kam mit einem Hammer-Schlag die Erkenntnis. Wenn er nicht mehr zahlt, bin ich dran.

Seitdem lebe ich täglich in Angst, was kommen mag.
Von meinem Ex kam der Vorschlag, daß ich eine Wohnung übernehmen sollte, denn eine könnte er wohl allein halten. Ich ließ mir alle nötigen Informationen geben und ging damit zu meinem Steuerberater, um prüfen zu lassen, ob sich die Wohnung allein trägt, wie er behauptet (Nur er zahlt angeblich drauf, weil er so einen schlechten Steuersatz hat). Das tut sie aber ganz und gar nicht. Eine monatliche Unterdeckung von 200€! Ich sagte meinem Ex sofort ab.
Bis heute probiert er es in regelmäßigen Abständen immer wieder mir eine Wohnung aufzuschwatzen, sogar mit 10000€ "Schmier-" Geld, was ich von ihm dann in Bar bekommen würde, um die monatlich 200€ bezahlen zu können.
Diese Woche haben wir uns deswegen total in die Haare bekommen und ich habe aprupt das Telefonat beendet und seitdem ist Funkstille.

Ich weiß nicht, was ich ihm überhaupt glauben kann. Der fährt jedes Jahr in Urlaub mit seiner neuen Frau. Seit Ende 2008 redet er, er kann das nicht mehr bezahlen, jetzt haben wir Ende 2010 und es ist nichts schlimmes passiert.

Er kann die Wohnungen nur mit hohem Verlust verkaufen (pro Wohnung um die 30000€). Das will er nicht gerne, denn die Restschulden wären ja dann auch nicht zu bezahlen.
Also will er in Verbraucher-Inso gehen.
Was dann passiert, ist klar, die Banken kommen auf mich zu, mit der vollen Schuldensumme.

Und jetzt zu meinen Fragen:
Wie ist das mit Pfändungen von Wertgegenständen?
Kann ich mich hinstellen und z.B. sagen "Der Fernseher gehört meinem Mann", oder wird gepfändet ohne nachzufragen, wem was gehört in unserem Haushalt? Oder zum Beispiel das Auto, was auf meinen Mann läuft?

Gehaltspfändung habe ich keine Angst vor, verdiene netto bloß 800€.

Aber vor Kontopfändung habe ich auch Angst. Wir nutzen mein Konto für die Bezahlung unseres Hauskredites. Somit kommt das häufig vor, daß da auch mal bis zu 2000€ drauf sind. Ist es vielleicht besser, wenn ich das Geld immer von meinem Konto abhebe und an die Seite lege?
Ich weiß, daß ich sofort zum Gericht muß, um mein Einkommen wieder frei zu kriegen, aber geht das über den Pfändungsfreibetrag hinaus? Oder verliere ich Geld, wenn so viel auf meinem Konto ist?

Ach ja, unser gemeinsames Haus haben wir übrigens im Februar 2009 allein auf meinen Mann umgeschrieben, stehe also nicht mehr im Grundbuch und der Bausparvertrag für das Haus läuft ab Dezember auch nur noch über meinen Mann, weil wir unser Haus in Sicherheit wissen wollen.

Da ich genau weiß, daß ich die Schulden für die Wohnungen auch nicht bezahlen kann, spiele ich auch mit dem Gedanken, in Verbraucherinso zu gehen.

Bekomme ich von irgendwem Bescheid, wenn mein Ex in Inso ist, damit ich reagieren kann?
Oder wird das erste sein, was ich mitbekomme, eine Mahnung von den Banken in dem sie mir mitteilen, daß ich nun das und das zahlen muß, weil mein Ex es nicht tut?

Wenn ich so einen Brief bekomme( ist das der sogenannte gelbe Brief?), will ich sofort zum Insolvenz-Anwalt gehen und nach Möglichkeit Antrag auf Verbraucherinso stellen. Mir ist bewußt, daß dies Geld kostet, wenn ich nicht lange warten will, aber das ist nicht das Problem, das kann ich sofort auf den Tisch legen, damit mit der Bearbeitung sofort angefangen wird.

Wie ist das dann, bin ich ab Antragsstellung schon pfändungsgeschützt? Meine größte Angst ist halt, daß mir die Sachen aus dem Haus geholt werden!
Wie kann ich dem zuvorkommen?
Sollte ich jetzt schon irgendwie reagierten, obwohl ich gar nicht weiß, ob mein Ex wirklich bald nicht mehr zahlt oder in Inso geht? Wenn ja, wie kann ich reagieren?

Was kann ich in meiner Lage tun?

Wie lang ist der Zeitraum von Inso-Antrag bis zum Starttermin der Inso?
Ist es möglich, daß man kurz nach dem Antrag in vorläufige Inso kommt, damit man schon mal Schutz hat?
Ich kann mir vorstellen, daß das Gericht ein paar Tage oder Wochen braucht, um den Antrag zu bearbeiten.

Oh je, jetzt habe ich so viel geschrieben. Aber so versteht man hoffentlich meine Lage.
Falls ich noch was wichtiges vergessen habe, seht es mir nach. Ich bin so durch den Wind.
Bitte beachtet bei Euren Antworten, daß ich mit den ganzen Abkürzungen überhaupt nicht vertraut bin. Ich habe schon viele Beiträge im Forum gelesen, aber oft nur die Hälfte verstanden.

Vielen Dank schon mal für's Lesen.

Hoffe, daß ihr meine Fragen beantworten könnt.



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Fallera

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Re: Hilfe, Verbraucherinsolvenz und Pfändungen
« Antwort #1 am: 11. November 2010, 14:56:16 »

Kann ich mich hinstellen und z.B. sagen "Der Fernseher gehört meinem Mann", oder wird gepfändet ohne nachzufragen, wem was gehört in unserem Haushalt? Oder zum Beispiel das Auto, was auf meinen Mann läuft?
Das müsste im Zweifelsfall durch Belege auch bewiesen werden!
Generell kann nur gepfändet werden was auch Ihnen gehört!

Bekomme ich von irgendwem Bescheid, wenn mein Ex in Inso ist, damit ich reagieren kann?Oder wird das erste sein, was ich mitbekomme, eine Mahnung von den Banken in dem sie mir mitteilen, daß ich nun das und das zahlen muß, weil mein Ex es nicht tut?
Über die Insolvenz des Ex bekommen sie keinen Bescheid! Nur werden die Banken bei denen sie beide Unterschrieben haben für Verträge dann natürlich auf Sie zukommen

Wenn ich so einen Brief bekomme( ist das der sogenannte gelbe Brief?)
Welche Farbe der Umschlag haben wird kann ich Ihnen nicht sagen! Nein Spaß beiseite! Der sogannte Gelbe Brief ist ein Mahn/Vollstreckungsbescheid und den bekommen sie erstmal nicht! Ersmal wird Ihnen die Bank einen "normalen" Brief schicken in dem Sie zwecks der Forderung an sie herantreten.

Wie ist das dann, bin ich ab Antragsstellung schon pfändungsgeschützt? Meine größte Angst ist halt, daß mir die Sachen aus dem Haus geholt werden!
Wie kann ich dem zuvorkommen?Sollte ich jetzt schon irgendwie reagierten, obwohl ich gar nicht weiß, ob mein Ex wirklich bald nicht mehr zahlt oder in Inso geht? Wenn ja, wie kann ich reagieren?

Pfändungsgeschützt sind sie erst ab einer evtl. Insolvenzeröffnung! Sie können aber jetzt schon Ihr Konto in ein sogenanntes P-Konto umwandelns lassen. Somit ist zumindest der Mindestbetrag von ca. 985 EUR geschützt. Was wollen sie momentan tun? Nichts überstürzen! So schnell wird auch nicht gepfändet!

Wie lang ist der Zeitraum von Inso-Antrag bis zum Starttermin der Inso?
Ist es möglich, daß man kurz nach dem Antrag in vorläufige Inso kommt, damit man schon mal Schutz hat?Ich kann mir vorstellen, daß das Gericht ein paar Tage oder Wochen braucht, um den Antrag zu bearbeiten.

Das ist Unterschiedlich! Nein, es ist nicht möglich, einen vorläufigen Schut zu bekommen! Es können schon ein paar Wochen vergehen! Daher empfiehlt es sich, in dieser Zeit ein neues Konto zu eröffnen und so wenig Geld wie möglich auf der Bank zu haben.




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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

Insokalle

Re: Hilfe, Verbraucherinsolvenz und Pfändungen
« Antwort #2 am: 11. November 2010, 16:31:10 »

"Ach ja, unser gemeinsames Haus haben wir übrigens im Februar 2009 allein auf meinen Mann umgeschrieben, stehe also nicht mehr im Grundbuch und der Bausparvertrag für das Haus läuft ab Dezember auch nur noch über meinen Mann, weil wir unser Haus in Sicherheit wissen wollen."

Es ist nicht klar, welche Gestaltung Sie gewählt haben. Aber oftmals sind derartige Konstrukte hochgradig anfechtbar. Für den Fall des (Insolvenz-)Falles sollten Sie nichts überstürzen und sich unbedingt qualifiziert beraten lassen. Schuldnerberatungsstellen sind mit solchen Konstellationen oft überfordert. Falls die Banken doch auf Sie zukommen, ist mögl. Verhandlungsspielraum gegeben. Das sollte man m.E. als erstes prüfen.
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Angstmaus

  • Gast
Re: Hilfe, Verbraucherinsolvenz und Pfändungen
« Antwort #3 am: 12. November 2010, 13:05:14 »

Hallo Fallera und Insokalle,

vielen Dank erst mal für eure Antworten!

Eine Frage noch zu Fallera: Wieso sollte man in der Zeit vor der Inso-Eröffnung ein neues Konto eröffnen? Den Sinn verstehe ich noch nicht so ganz.

Und noch etwas zu Insokalle: Ich habe gemerkt, daß Schuldnerberatungsstellen überfordert sind, deshalb sind ja bei mir auch noch so viele Fragen offen. Aber wo kann ich mir denn sonst Rat holen? Bin ich bei einem Anwalt, vielleicht sogar einem Inso-Anwalt, besser aufgehoben? Aber ein Anwalt läßt sich sicher auch teuer bezahlen, und das Geld habe ich einfach nicht.
Und ja, es gibt mit Sicherheit noch Verhandlungsspielraum mit der Bank, wo mein Mann und ich unser Haus finanziert haben. Wir warten momentan auf einen Termin, um unsere Lage dort zu erklären und hoffen auf Verständnis. Vielleicht sehen die das gar nicht so schlimm, weil ja noch mein Mann da ist, der die Raten bezahlen kann. Sollte ich in Inso gehen oder Lohnpfändung haben, haben wir ja keinen finanziellen Nachteil, da ich nur gering verdiene. Das wird die Bank hoffentlich auch so sehen und uns somit unseren Kredit nicht kündigen.

Also, noch mal vielen Dank für die schnellen Antworten und ich hoffe, ihr könnt mir die kleinen Fragen von heute auch noch beantworten.

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tomwr

Re: Hilfe, Verbraucherinsolvenz und Pfändungen
« Antwort #4 am: 12. November 2010, 13:20:08 »

Eine Frage noch zu Fallera: Wieso sollte man in der Zeit vor der Inso-Eröffnung ein neues Konto eröffnen? Den Sinn verstehe ich noch nicht so ganz.

Na ganz einfach. Weil dann im Idealfall noch keine all zu negativen Eintragungen in der SCHUFA sind. Die Insolvenzeröffnung wird auf jeden Fall in der SCHUFA eingetragen. Auch danach ist es meist noch möglich ein Konto zu eröffnen, einfacher ist es aber wenn das in der SCHUFA noch nicht drinsteht.

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