Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: susan85 am 16. Januar 2012, 10:36:49
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ...., wurde nach Abhaltung des Schlusstermins und Vollzug der
Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Was bedeutet das bitte um hilfe danke :neutral: :neutral: :neutral:
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Das Insolvenzverfahren ist das erste von zwei Verfahrensabschnitten.
Mit der Rechtskraft des Aufhebungsbeschlusses treten sie in die Wohlverhaltensphase (WVP) ein.
Sie schulden dann "nur" noch die pfändbaren Einkommensanteile und die Hälfte einer etwaigen Erbschaft an die Masse.
Anderes Neuvermögen müssen Sie nicht mehr abgeben.
Sie sind auf dem richtigen Wege. :thumbup: