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Autor Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt + Insolvenzverfahren +400 Euro Job  (Gelesen 2488 mal)

Lebenslicht

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Guten Tag


Ich habe ein paar Fragen und erhoffe mir Hilfe:)

Ich bin seit ca 6 Jahren arbeitsunfähig und bin mit ca 12000 Euro verschuldet.

Ich bekomme zur Zeit 1008Euro Monatlich und auch bei der Abgabe der Eidesstaatlichen Versicherung hatte ich einen Job,

bei dem ich mir monatlich 100 Euro dazu verdient habe, die mir aber nicht gepfändet wurden.

Ich bekomme kein Hartz4 sondern Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt, b.z.w von der Stadt.

Laut dem Arzt darf ich nur bis maximal 3 Stunden am Tag arbeiten gehen und stehe somit nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.


Jetzt möchte ich gerne in die Privatinsolvenz gehen und möchte gerne einen 325 oder 400 Euro Job annehmen je nachdem was ich finde.

100 Euro bleiben ja soweit ich weiß unberührt, aber was ist wenn ich 400 Euro verdiene, ich muss dann 240 Euro an die Stadt zahlen und mir bleiben dann 160 euro,

dann muss ich von den 160 Euro noch die Monatsfahrkarte in Höhe von 60 Euro bezahlen, so dass mir dann nur noch 100 Euro übrig bleiben.

Meine Frage ist 1):  Gilt der Freibetrag von 100 Euro auch in der Privatinsolvenz, wenn ich weiterhin Hilfe zum Lebensunterhalt bekomme?

2): Werden mir die 60 Euro Fahrtkosten für die Monatskarte von dem Freibetrag von 100 Euro abgezogen, b.z.w verrechnet so dass mir letzendlich nur noch 40 Euro übrig bleiben würden?

3): Sind meine 400, b.z.w die 160 Euro die mir bleiben auf einem P-Konto geschützt?



Vielen Dank für Euer bemühen im vorraus:)
« Letzte Änderung: 21. Februar 2012, 09:04:19 von Lebenslicht »
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Insoman

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Re: Hilfe zum Lebensunterhalt + Insolvenzverfahren +400 Euro Job
« Antwort #1 am: 21. Februar 2012, 12:08:58 »

Ausgehend von Ihren Angaben ergibt sich folgende Rechnung:

für € 400.00-Job

1008 +
 400
------
1408 -
 240 (Anrechnung Stadt)
------
1168
  91,78 (pfändbar nach Tabelle)
------
1076,22

Diese Rechnung gilt dann, wenn im Insolvenzverfahren ein gerichtlicher Zusammenrechnungsbeschluss der verschiedenen Einkommensarten erginge, der vom Treuhänder beantragt werden kann.
Für das P-Konto gilt zunächst die Freigrenze von € 1029,99. Darüber hinausgehende Geldeingänge sind nicht geschützt.
Sowohl in der P-konto-Phase als auch im Insolvenzverfahren ist die Möglichkeit einer Anhebung der Freigrenze - z.B. um die Kosten für die Monatskarte - zumindest denkbar.
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Lebenslicht

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Re: Hilfe zum Lebensunterhalt + Insolvenzverfahren +400 Euro Job
« Antwort #2 am: 22. Februar 2012, 09:50:25 »

Sehr geehrter Herr Insoman,


Erst einmal vielen Dank, dass Sie etwas von Ihrer wertvollen Lebenszeit für mein unüberlegtes handeln in meiner Vergangenheit zur Verfügung gestellt haben! :)

Nur eines verstehe ich nicht. Ich bekomme 1008 Euro zum Lebensunterhalt, ich hatte damals einen Job bei dem ich mir 100Euro dazu verdient habe,"kein 100 Euro Job vom Amt".

Ich bin somit auf einen Betrag von 1108 Euro gekommen, aber ich habe nicht´s gepfändet bekommen, weil 100 Euro im Zeitraum eines Leistungsemfangs nicht Pfändbar sind,

dieser Betrag übersteigt ja ansich schon den für mich freistehenden Freibetrag in Höhe von 1028,89 Euro früher war er sogar noch nidriger angesetzt.

Warum sollte sich dass den nun in der Zeit ein Privatinsolvenz ändern, wenn ein nicht pfändbarer Zuverdienst von 100 Euro gewährleistet ist?

Und zweitens, ich hoffe es ist ok für Sie wenn ich Sie mal kurz zitiere?.

""Sowohl in der P-konto-Phase als auch im Insolvenzverfahren ist die Möglichkeit einer Anhebung der Freigrenze - z.B. um die Kosten für die Monatskarte - zumindest denkbar.""


Sie sagen es ist zumindest denkbar, dass die Anhebung des Freibetrags für die Verrechnung von Fahrtkosten möglich ist, aber gibts dies bezüglich auch eine genauere Möglichkeit

 sich über einen gesetzlich geregelten paragrafen der zugunsten des Leittragenden Schuldners feststehend protokolliert ist abzusichern?



Ein dickes danke für die Hilfe geht auch hier wieder im vorraus:)
« Letzte Änderung: 22. Februar 2012, 09:51:56 von Lebenslicht »
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Insoman

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Re: Hilfe zum Lebensunterhalt + Insolvenzverfahren +400 Euro Job
« Antwort #3 am: 22. Februar 2012, 19:16:31 »

Zitat
Ich bin somit auf einen Betrag von 1108 Euro gekommen, aber ich habe nicht´s gepfändet bekommen, weil 100 Euro im Zeitraum eines Leistungsemfangs nicht Pfändbar sind,
Es kommt wohl immer darauf an, in welcher Form auch die Sozialleistungen zur Auszahlung gekommen sind..
Grundsätzlich ist zunächst nur der Freibetrag (€ 1028,99) unpfändbar, darüber hinaus gehendes Pfänden kann natürlich aus Billigkeitsgründen ausbleiben..

Im Insolvenzverfahren jedenfalls besteht potentiell die "Zusammenrechnungs-Gefahr"..

Erhöhung der Freigrenze liegt, nach Antrag gemäß § 850f oder § 850k ZPO (je nachdem - Inso oder P-konto), im Ermessen des Gerichts.
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Lebenslicht

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Re: Hilfe zum Lebensunterhalt + Insolvenzverfahren +400 Euro Job
« Antwort #4 am: 23. Februar 2012, 01:31:01 »

Im ermessen des Gerichts heißt also, wenn Ihnen mein Gesicht gefällt dann ok, wenn nicht, dann greifen wir in Deine Tasche?!

Möchte ja gerne einen 400 Euro Job annehmen, damit ich dass Volk wenigstens mit meinem Guten willen etwas entlasten kann, aber wenn man durch minderwertig erbrachte Leistungen in einen Misskredit gerückt wird, dann ist die Pfändung vom wenigen immer noch besser als gar nichts?

Na dann kann ich mir den 400 Euro Job auch sparen:P

Hauptsache der Pedohile der mich arbeitsunfähig gemacht hat darf weiter draussen rumlaufen und hat dass Recht sein treiben weiter fortzusetzen, aber meine Lebengesichte interessiert eh nimanden, weil immer nur der Spruch kommt:-"Glaubste nicht jeder hat sein Paket zu tragen?!

Genau aus solchen gründen wird die Sozial- demokratische-Diktaktur immer mehr in den Vordergrund gerückt, ganz nach dem Motte, Hauptsache mir geht es gut und der Rest sind nur Sozialschmarotzer!


Armes Deutschland, arme Welt!


p.s an Insoman: Danke für Deine Hilfe , LG  Jo

« Letzte Änderung: 23. Februar 2012, 01:37:16 von Lebenslicht »
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