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Autor Thema: Hobby als kleiner Nebenerwerb ohne Gewerbe  (Gelesen 3098 mal)

Seethos

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Hobby als kleiner Nebenerwerb ohne Gewerbe
« am: 15. September 2013, 22:06:34 »

Hallo zusammen,

mein Insolvenz IK wurde am 04.09.2013 eröffnet, Brief vom Treuhänder habe ich bereits auch erhalten und bin gerade fleisig dabei die Informationen zusammen zu tragen.

Ich habe hier schon viele Horrorgeschichten gelesen über den Treuhänder, und bin gespannt als was sich meiner enpuppen wird.
Natürlich will er Angaben zu meinem Auto (Welches ich nur sehr ungerne hergeben würde... ich liebe mein Auto  :biggrin: ) 21 Jahre alt, reparaturbedürftig, und hat wahrscheinlich nur für mich einen gewissen Wert, gut da werd ich abwarten müssen was mein Treuhänder zu sagen wird.
Soll jetzt hier nicht meine Frage sein.

Meine Frage ist Folgende...
Ich habe bei meinem Anwalt angegeben, dass ich durch mein Hobby Fotografie kleinere Einnahmen habe, kein Gewerbe, kein Gewinn (EÜR wird von mir erstellt seit 2 Jahren) es ist eine Art Finazierung meines Hobbies.
Mein Anwalt hat dieses auch im Insolvenzantrag angegeben, als nicht nennenswerte Einnahmen, soweit so gut.
Dem Schreiben des Treuhänders zu Folge hat er diesen Antrag nicht, oder nicht gelesen.
Ich bin mir nicht Sicher was besser ist, nichts zu sagen und solange die Verkäufe einzustellen, oder angeben...

Da ich kein Gewerbe angemeldet habe, was ich auch eigentlich nicht muss, weiß ich nicht wie der Treuhänder das ganze sieht, wenn er nur die Einnahmen sieht und meine Ausgaben nicht gegen rechnet... dann lass ich das einfach, denn die Einnahmen würden mir ja dann komplett gepfändet werden.
Wenn er die EÜR anerkennen würde... könnte er nichts pfänden da kein Gewinn.

Ich fänd es Schade wenn ich damit aufhören müsste... da ich doch schon ein paar Fans habe die meine Bilder mögen, und die Kalender die ich daraus erstelle.
Das Blöde daran ist auch das ich Monate habe wo ich nur Ausgaben habe und dann im Herbst/Winter kommen erst die ganzen Einnahmen.

Ich lese glaub seit 2 Stunden hier im Forum, hab aber sowas ähnliches noch nicht gelesen, Anwalt fragen bringt nix, der der meinen Antrag gemacht hat, (Beratungsschein) hat mir unmissverständlich klar gemacht, das er nur den Antrag mache und kein Strich mehr, geschweige den Fragen beantworten... Einen anderen Anwalt müsste ich bezahlen, geht also auch nicht.
Ich hab noch eine Woche Zeit bis die Unterlagen beim Treuhänder sein müssen.. vielleicht gibt es auch noch eine andere Möglichkeit.

Vielen Dank im vorraus für die Antworten!

Grüßle aus dem Schwabenland
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waldi

Re: Hobby als kleiner Nebenerwerb ohne Gewerbe
« Antwort #1 am: 16. September 2013, 11:48:47 »

Zitat
Ich bin mir nicht Sicher was besser ist, nichts zu sagen ... oder angeben..
In der Praxis hat sich ein offener und ehrlicher Umgang mit Fakten meist bewährt.
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Seethos

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Re: Hobby als kleiner Nebenerwerb ohne Gewerbe
« Antwort #2 am: 16. September 2013, 14:32:11 »

Hallo Waldi,
ich denke Du hast mich da falsch Verstanden, wenn ich sage ich gebe es nicht an,
dann verkaufe ich auch nicht, ergo keine Einnahmen, liegt dann sozusagen brach...

Sonst keiner was dazu zu sagen?
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Insokalle

Re: Hobby als kleiner Nebenerwerb ohne Gewerbe
« Antwort #3 am: 17. September 2013, 10:59:37 »

Im laufenden Insolvenzverfahren gibt es zwei Möglichkeiten.
Entweder der TH ist an den Überschüssen aus der selbständigen Tätigkeit interessiert, dann müssen aus der Masse aber auch die zugehörigen Ausgaben bestritten werden.

Oder der TH gibt die Tätigkeit frei. Dann hat er keinen Zugriff auf die Einnahmen und andererseits mit den Ausgaben auch nichts zu schaffen. Der Schuldner wird so gestellt wie wenn er ein fiktives Dienstverhältnis eingegangen wäre (§§ 35 Abs. 2, 295 Abs. 2 InsO). Wie sich das bei einer selbständigen Nebentätigkeit verhält, ist im Einzelnen anscheinend immer noch unklar. Mit der Suchfunktion hätten Sie dazu viele Informationen finden können, zB:

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Angemessenes-Dienstverhaeltnis-Call-Center-Agent-freiberuflich--11188.html#msg533062

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Pfaendung-bei-Nebenbeschaeftigung-9350.html#msg52548


Ich würde das mit dem TH besprechen. Es wäre interessant, was er dazu meint. Sie könnten auch das Gericht fragen, vielleicht gibt es einige Hinweise zu der ortsüblichen Praxis.

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Seethos

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Re: Hobby als kleiner Nebenerwerb ohne Gewerbe
« Antwort #4 am: 17. September 2013, 14:44:48 »

Danke!!
Das ist mal ne Antwort, die mir bisschen Hoffnung macht :)
Ich werde drüber berichten was dabei raus kommt.
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Seethos

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Re: Hobby als kleiner Nebenerwerb ohne Gewerbe
« Antwort #5 am: 01. November 2013, 14:45:30 »

So, die ersten Informationen sind an TR gegangen, scheint bis jetzt recht unkompliziert zu sein.
Hab 2x mit Ihm telefoniert und er versucht mit mir zusammen Lösungen zu finden, wie man was lösen kann.
Ich scheine Glück zu haben  :biggrin:
Und von meinem Hobby möchte er regelmäßig eine Zusammenfassung, was er gerne bekommt, habe somit die Freigabe, auch von meinem Auto will er bisher nichts wissen....  :juchu:
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tomwr

Re: Hobby als kleiner Nebenerwerb ohne Gewerbe
« Antwort #6 am: 01. November 2013, 20:51:56 »

Und von meinem Hobby möchte er regelmäßig eine Zusammenfassung, was er gerne bekommt, habe somit die Freigabe, auch von meinem Auto will er bisher nichts wissen....  :juchu:

Na da würde ich mal genau auf den Wortlaut achten, ob es wirklich eine Freigabe ist. Das muss auch so formuliert sein und kein nebulöse Andeutungen vonwegen, quartalsweise eine Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben. Über die freigegebene Tätigkeit braucht er nämlich keine Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben, weil es ihn dann nichts mehr angeht.
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