Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: eddy71 am 20. September 2009, 10:39:13
-
Hallo zusammen....
Bin seit fast zwei Jahren in PI, so nun wollen meine Frau und ich nächstes Jahr heiraten, hier meine Frage. Werden dann unsere Einkommen zusammen berechnet, wie verhält sich das mit Ihrem Besitz ( Haus etc.) und was müßte ich vielleicht vorab erledigen oder bei meiner Treuhänderin einreichen ?????
mfg Eddy :rougi: :rougi: :rougi:
-
Hallo,
Sie müssen natürlich die Erlaubnis Ihrer Treuhänderin einholen, vielleicht hat sie andere Pläne mit Ihnen. Nein, war nur ein Scherz.. :wink:
Die Einkommen werden natürlich nicht zusammen gerechnet. Wenn sie ein eigenes Einkommen hat, wird sie allerdings auch nicht als unterhaltsberechtigte Person angerechnet.
Ihr Besitz bleibt auch nach der Hochzeit natürlich ihr Besitz.
MfG
ThoFa
-
Vielen Dank für die Auskunft...werde morgen gleich Ihr ok zur Hochzeit holen... :juchu: :juchu: :juchu:
-
Hallo,
bewahren Sie sich diese Hochstimmung, Sie werden Sie im Laufe Ihrer Ehe noch brauchen..... :devil:
MfG
ThoFa
-
Wessen OK wollen Sie sich holen? Das von ThoFa bekommen Sie sicher nicht.
Ihre THänderin hat nichts zu bestellen, Sie könnten sie evtl. zur Hochzeit einladen. Der einziger, der es verweigern könnte, wäre der Brautvater oder Ihr innerer Schweinehund.
-
:lollol: :lollol: