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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kosten eine Verbrauchinsolvenz IK in Zahlen  (Gelesen 3070 mal)

wollter001

  • Gast
Kosten eine Verbrauchinsolvenz IK in Zahlen
« am: 10. Februar 2013, 00:16:50 »

Hallo
Verbrauchinsolvenz IK in Zahlen

(Beispiel) Es ging hierbei um Forderungen in der Höhe von ca.30.000 die in der Tabelle nach § 38 Inso bei IG eingetragen sind.
Die Gerichtskosten werden nach dem Gerichtskostengestz ermittelt (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2) GKG / Gebührentatbestände 2310 ff. + 15,00 je Gläubiger etc ????.)..
Das Gericht bekommt für das Eröffnungsverfahren 0,5 Gebühren (mind.150 € bei Gläubigerantrag) und für die Durchführung des Insolvenzverfahrens sollte 2,5 Gebühr angesetzt sein (3,0 bei Gläubigerantrag )leider wird lieber 3.0 von Schuldner  bei Abschlussrechnung angewendet.  Ermäßigung könnte auch geben (siehe lfd. Nrn. 2310 ff. Anlage 1 zu § 3 II GKG).aber die werden oft von IG vergessen.  

Eröffungsverfahren :
0,5 Gebühr nach 2310 Kostenverzeichnis GKG (mindestens 12,50 EUR) daneben Auslagen für Zustellungen und Ablichtungen.
Durchführung des Insolvenzverfahrens 3,0 Gebühr nach 2330 Kostenverzeichnis GKG (sollte einfach 2,5 Gebühr)                            
Im Privatinsolvenzverfahren betragen die durchschnittlichen Gerichtskosten ca.1.700 bis 2.500 Euro                                                      Die Frage wird von mir sehr oft gestellt leider keine Antwort ??????????

Die Vergütung des Treuhänders wird nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Der Treuhänder erhält in der Regel 15% von gepfändete Insolvenzmasse + Betrag an Auslagen pauschale ist 15% von Netto Vergütung. Die Vergütung soll in der Regel mindestens 600,- Euro betragen. Besondere Kosten, die dem Verwalter im Einzelfall, z.B. durch Reisen, tatsächlich entstehen, sind als Auslagen zu erstatten. Der Verwalter kann nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalbetrag fordern, der im ersten Jahr 15% danach 10% der gesetzlichen Vergütung, höchstens jedoch 250,– Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit beträgt. Zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen wird, der vom Insolvenzverwalter an FA zu zahlenden 19 % Umsatzsteuer auch von Insolvenzmasse abgezogen

Abschnitt I
1)Schlussverteilung zugestimmt.                                                                                                                                                       2)Schriftliches Verfahren gem. § 5 II Inso angeordnet für folgende Verfahrensabschnitte.
3)Schlusstermin gemäß § 197 Inso
Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Treuhänders zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung.
Angenommen für dem Zeitraum, das 10.000,00 €  zu Insolvenzmasse geflossen sind, es wird  folgendes berechnet.
1) TH  Vergütung  15% von gepfändete Insolvenzmasse                               = 1.500,00 €
+ 19% Umsatzsteuer = 285,00 € die werden von TH an FA abgeführt           =  285,00 €                                                                                                                                                                            
2) Betrag an TH Auslagen pauschale sind 15% von TH Vergütung (1.500 €)  =  225,00 €
+ 19% Umsatzsteuer = 42,75 € die werden von TH an FA abgeführt              =   42,75 €
                                                                                                              --------------------------
Gesamte TH Vergütungskosten Kosten in offen Verfahren                            =   2.052,75 €  

Dazu kommen noch die Gerichtskosten                                                                                                                                            nach dem Gerichtskostengesetz von 12. März 2004. (von10.000 Masse €)   =   588,00 €
                                                                                                                     ---------------------------
Gesamte Verfahrenkosten bis Schlussverteilung und Schlusstermin              = 2.640,75 €

Die 2.640,75 € werden von  10.000,00 € Insolvenzmasse abgezogen - Rückstellung für Verfahrens Kosten bis Verfahrensende (ca. 400,00 € bis 600,00 € ) je nach dem, wie IG entscheidet, und der Rest wird von TH prozentuell an Gläubiger verteilt, die in der Tabelle nach  §  38 Inso bei IG  eingetragen sind. Gläubiger mit höhere Forderungen erhalten mehr Geld.  


 Abschnitt II WHP

Der Treuhänder erhält
1) von den ersten 25.000 Euro 5 %
2) von dem Mehrbetrag bis 50.000 Euro 3 % und
3) von dem darüber hinausgehenden Betrag 1%                                                                                                                                 Die min. Vergütung beträgt mindestens aber 100,00 € jährlich + 19 % Umsatzsteuer = 119,00 €  für jedes Jahr der Tätigkeit des Treuhänders. Hat er die durch Abtretung eingehenden Beträge an mehr als 5 Gläubiger verteilt, so erhöht sich diese Vergütung je 5 Gläubiger um 50 Euro.

5% von 20.000 €        = 1.000,00 €
+ 19% Umsatzsteuer  =   190,00 €
                   ------------------------
WHP TH Kosten       = 1.190,00 €
nach dem Gerichtskostengesetz                                                                                                                                                        von 12. März 2004.(von 20.000 Masse €) = 864,00 €
Gerichtskosten 558 € + 864 € = 1.422 €+ 19% Mwst = 270,18 € = 1.692,18 €

Gesamte Inso Kosten eine Verbrauchinsolvenz IK bei abgezahlten Schulden von 30.000 €   werden = 4.934,93 € die der Schuldner noch zu zahlen hat.

mfg wollter001
« Letzte Änderung: 11. Februar 2013, 00:26:19 von wollter001 »
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Der_Alte

  • Gast
Re: Kosten eine Verbrauchinsolvenz IK in Zahlen
« Antwort #1 am: 10. Februar 2013, 07:53:42 »

Zitat
Gesamte Inso Kosten eine Verbrauchinsolvenz IK bei abgezahlten Schulden von 30.000 €   werden = 4.694,75 € die der Schuldner noch zu zahlen hat.

Die allerdings von dem, was der Treuhänder durch Masse und Abtretung erhalten hat, zunächst abzurechnen sind. Dadurch hat der Schuldner am Ende des Verfahrens Treuhänder und Gerichtskosten vollständig gezahlt.
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Liebling1000

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Re: Kosten eine Verbrauchinsolvenz IK in Zahlen
« Antwort #2 am: 05. März 2013, 13:46:18 »

Hi Wollter,

danke für die Info. Habe aber noch ein paar Fragen :-)

Was heisst "0.5" oder "3.0" - sind das Prozentsätze von der Masse? Was ist, wenn keine Masse da ist?

Bei mir hat das Gericht die TH Vergütung im IV auf 1.030,00 festgelegt. Aber die eigentlichen Gerichtskosten sind mir noch nicht bekannt.

WVP:
von 12. März 2004.(von 20.000 Masse €) = 864,00 €
wie kommst Du auf die 864,00 ?? Meinst Du mir "Masse" die laufenden Zahlungen aus dem Gehalt oder die kompletten verbindlichkeiten?


Danke und Gruss,
L.
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Insoman

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Re: Kosten eine Verbrauchinsolvenz IK in Zahlen
« Antwort #3 am: 05. März 2013, 23:27:15 »

Zitat
Was heisst "0.5" oder "3.0"

Es gibt festgelegte Gebührensätze (siehe etwa Gerichtskostengesetz GKG)..
0.5 heißt demnach die Hälfte des jeweiligen Gebührensatzes, 3.0 das dreifache.

Masse entsteht aus verwertetem Schuldnervermögen + gepfändeten Einkommensanteilen.

Ansonsten sind die Zahlen als Beispiele zu verstehen..
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wollter001

  • Gast
Re: Kosten eine Verbrauchinsolvenz IK in Zahlen
« Antwort #4 am: 09. März 2013, 09:47:29 »

hallo

Die 864,00 kommen von kompletten Verbindlichkeiten von 20.000 Masse € die der Schuldner  in der WVP abgezahlt hat,und ereichte Quote von 100%.Ich gehe aus von  einen  zahlungswilliger Schuldner,der in 4 oder 5 Jahr Inso alles bezahlt hat, und eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach Absprache mit dem IG erreichen will.Die Gerichtkosten Kosten wurden von mir grob berechnet deswegen eine Nachbesserung.  

Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Streitgegenstands(Streitwert 30.000,00 €),soweit nichts anderes bestimmt wird nach GKG/Gebührentatbestände berechnet.
2310 Verfahren über den Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens 0,5 GKG Berechnung Gerichtkosten 2320 Durchführung des Insolvenzverfahrens 2,5 GKG(3,0 bei Gläubigerantrag),                                                                       2340 Prüfung von Forderungen je Gläubiger 15,00 EUR                                                                                                             2350 Entscheidung über den Antrag auf Versagung oder Widerruf der Restschuldbefreiung (§§ 296, 297, 300, 303 InsO)30,00 EUR

2310 >>>0,5 GKG + 2320 >>>2,5 GKG = 3,0 GKG sollte berechnet werden

Streitwert 3,0 GKG von 30.000 € sind = 1.020,00 € Netto Betrag
(15,00 € je Gläubiger) 3 x 15,00 €   =    45,00 €
Restschuldbefreiung 30,00 €          =    30,00 €                                                  
Dazu IG Auslagen ??                                                                                                                                                               Gesamte Gerichtskosten >>>>>>>> = 1.095,00 € + 19% Ust.208,05 € = 1.303,05 €,die zu bezahlen sind.

TH Vergütung und ein Teil Gerichtskosten wird im Schlusstermin gemäß § 197 Inso zuerst von Masse abgezogen und der Rest von TH prozentuell an Gläubiger verteilt. Angenommen wenn in dem Zeitraum bis im Schlusstermin gemäß § 197 Inso zur Insolvenzmasse 10.000 € geflossen sind, werden 3,0 GKG von 10.000 € berechnet ergibt 558 € + IG Auslagen ? ohne Ust. 
Im IG Abschluss Rechnung, wird der Rest von Gerichtskosten am Ende der Inso (1.303,05 € - 558 €) = 745,05 € noch von Masse abgezogen. .





« Letzte Änderung: 09. März 2013, 10:03:21 von wollter001 »
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Insokalle

Re: Kosten eine Verbrauchinsolvenz IK in Zahlen
« Antwort #5 am: 10. März 2013, 12:16:18 »

Die Beispielrechnung weist eklatante Fehler auf, ist in sich nicht schlüssig und kann folglich gepflegt ignoriert werden.
Beisp: Streitwerte falsch; keine USt auf Gerichtskosten; die 45 € wären Gebühren für nachträglichen PT, die muss ohnehin Gläubiger tragen; 30 € KV 2350 betrifft Antrag auf Versagung od Widerruf RSB nicht deren Erteilung.
usw.
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