Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: JON1980 am 07. Mai 2008, 10:54:54
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Hallo,
wir stehen vor einem Problem: Wir heiraten nächsten Monat. Mein zukünftiger Mann geht Vollzeit arbeiten und verdient ca. 1300,- EUR netto. Der Lohn wird gepfändet und an den TH abgeführt. Ich gehe auch Vollzeit arbeiten und verdiene ca. 1200,- EUR netto. Ausserdem habe ich Grundbesitz. Wenn wir jetzt heiraten und eine Zugewinngemeinschaft haben, welche Vorkehrungen müssen wir treffen, damit der TH an meinen Lohn nicht "drankommt" und vor allem auch nicht an meinen Grundbesitz? Bin ich durch meine eigenen Einkünfte automatisch nicht unterhaltspflichtig? Oder geht mein Zukünftiger in der Pfändungstabelle dann in die nächste Spalte? Welche Lohnsteuerklassen sind für uns zu empfehlen? Wie muss ich vorgehen? Muss zwingend ein Ehevertrag gemacht werden? Vielen Dank im voraus.
MfG Jon1980
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Hallo,
Sie haben mit der Insolvenz Ihres Zukünftigen nichts zu tun. Es bedarf also keines Ehevertrages oder ähnliches.
Mit Ihren Verdienst sind Sie keine unterhaltspflichtige Person, insofern ändert sich auch da nichts.
MfG
ThoFa
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Hallo ThoFa,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Wenn wir nun meinen Mann in die Lohnsteuerklasse 5 gehen lassen und mich in 3 wäre er evtl. unter der Pfändungsfreigrenze. Welche Probleme könnte uns der TH machen? Darf man das überhaupt?
Vielen Dank!
JON1980
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Bei diesen Einkünften macht die Wahl 3/5 keinen Sinn.
Hier wäre 4/4 wohl die richtige Wahl.
Insofern könnte es zu Auseinandersetzungen mit den Gläubigern wegen einer anderen StKl-Wahl kommen.