Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ballycoola am 16. Oktober 2010, 18:36:08

Titel: höhe der anwaltskosten für inso
Beitrag von: ballycoola am 16. Oktober 2010, 18:36:08
hallo,
ich habe heute von einer anwaltsfirma ( fachanwälte für insolvenzrecht ) ein angebot bekommen.für ihre beratertätigkeit veranschlagen sie ein honorar von 500€ plus 95€ Umsatzsteuer.da das geld natürlich knapp ist (sonst müsste ich ja nicht in die inso!), wollte ich ich mal wissen,ob das angemessen ist oder nicht.

danke ballycoola
Titel: Re: höhe der anwaltskosten für inso
Beitrag von: paps am 16. Oktober 2010, 19:56:54
Wenn es dabei bleibt und alle Tätigkeiten bis zur Erstellung des Antrages beinhaltet, ist das durchaus im unteren Bereich des Üblichen.
Titel: Re: höhe der anwaltskosten für inso
Beitrag von: ballycoola am 16. Oktober 2010, 20:02:11
hallo paps,
vielen dank für die antwort.
ich habe aber noch eine andere frage: ich lese hier immer von summen, die der iv pfändet und von dem der iv auch sein honorar nimmt.nun wird bei mir aber nichts zu pfänden sein!also sammelt sich bei mir warscheinlich kein geld an.
wie läuft denn das mit dem honorar für den iv?

ballycoola
Titel: Re: höhe der anwaltskosten für inso
Beitrag von: deagle am 17. Oktober 2010, 07:47:38
Die Gerichtskosten kannst Du Dir erstmal stunden lassen, nach Ende des Verfdahrens bekommst Du die Verfahrenskosten als Rechnung vom Gericht präsentiert, wenn es Dir in den folgenden 48 Monaten nicht möglich ist diese zu begleichen werden sie im Regelfall erlassen.