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Autor Thema: Höhe der Insolvenzverwalterkosten  (Gelesen 3371 mal)

Mimi500

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Höhe der Insolvenzverwalterkosten
« am: 18. Februar 2017, 11:09:05 »

Hallo, ich bin im Mai 2015 mit €7026 in die Verbraucherinsolvenz gegangen. Es werden bei mir monatlich ca. 600€ durch meinen Arbeitslohn gepfändet.  Insgesamt sind mittlerweile ca. €11.000 eingegangen.  Die Gerichtskosten liegen bei 660€, die Auslagen des Insolvenzverwalters bei ca. 1300 €. Die Vergütung des Verwalters liegt bei 40% plus MwSt. Allerdings stehen für die Verwaltergebühren mittlerweile rund 5000€ auf der Rechnung die jeden Monat um rund 285€ höher werden da mein Verwalter sagt, dass das Verfahren erst dann abgeschlossen werden kann wenn auch seine Kosten erbracht sind.  Also kassiert er nach wie vor von den 600€ im Monat die 40%,

Meine Frage: hätten nicht in dem Moment als durch die eingegangen Zahlungen die Summe der Gläubigerforderungen erreicht war die Kosten für den Verwalter fixiert werden müssen?

Denn es heißt ja, dass die Insolvenzmasse alles ist was an Geld rein kommt (einfach ausgedrückt). Und davon bekommt der Verwalter die 40%.

Wenn es so rechtens wäre wie es bei mir gerade gemacht wird zahle ich am Ende wesentlich mehr an Verwalterkosten als ich Schulden habe.

Kann das sein?

Habe beim Gericht schon eine Anfrage eingereicht, aber darauf nur einen aktuellen Tätigkeitsbericht des Verwalters zugesandt bekommen.

Ich wäre dankbar für Tipps von euch, denn so wie es jetzt aussieht werde ich anscheinend durch extrem hohe Kosten bestraft weil ich arbeiten gehe und Geld verdiene. Denn meines Wissens muss jemand der in die Insolvenz geht ohne Einkommen zu haben eine wesentlich geringere Summe an Kosten bezahlen da diese ja nach dem berechnet werden was reinkommt. Und wenn nichts reinkommt zahlt man nur eine Mindestssumme.

Danke schon mal für eure Hilfe.
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KarlPaul

Antw:Höhe der Insolvenzverwalterkosten
« Antwort #1 am: 18. Februar 2017, 15:56:13 »

Die Vergütung des IV richtet sich nach der Insolvenzmasse. In Deinem Fall sind die 40 % von Deinen Pfändungen korrekt. Das ist der Wert für Insolvenzmassen < 25.000 € welcher für Dich zutrifft. Du wirst also geschätzt unter unveränderten Bedingungen noch etwa ein Jahr brauchen bis Dein Schuld und die Kosten getilgt sein werden. Und dann natürlich viel mehr gezahlt haben als mal Schulden waren.

(Du scheinst schlecht beraten gewesen zu sein mit so einer relativ geringen Summe und so einem hohen Nettoeinkommen in die Insolvenz zu gehen. Aber das ist vergossene Milch. )




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Mimi500

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Antw:Höhe der Insolvenzverwalterkosten
« Antwort #2 am: 18. Februar 2017, 16:58:33 »

Danke. Schlecht beraten bin ich definitiv,  dass weiss ich mittlerweile auch.

Was ich trotzdem nicht verstehe:  es heißt ja offiziell, dass zuerst die Kosten für den Verwalter bezahlt werden müssen.  Was ja auch okay ist. 

Aber: damit diese Kosten zuerst "abgearbeitet " werden können müssen diese doch mit Summe  XY feststehen. Ich dachte, dass - weil von Anfang an klar war, dass ich durch die Geldeingänge das Geld aufbringe - diese Kosten von den 7026 € berechnet werden.

Also von 7026 € 40% plus MwSt,  plus Gerichtskosten, plus Auslagen des Verwalters. Würde ca. 5400€ ergeben. Mittlerweile werden bei mir aber die 40% von ca. 11000€ berechnet - plus die restlichen Kosten.  Dadurch liegen alleine die Verwaltergebühren jetzt schon bei ca. 5200€ incl. MwSt  (plus die restlichen Kosten).  Und diese werden Monat für Monat um rund 285 € höher.

Irgendwas kann da doch nicht stimmen!

Es muss doch irgendwann der Punkt erreicht sein wo es heißt : Die Kosten sind jetzt soundso hoch und jetzt werden die eigentlichen Schulden abbezahlt. 

Ist aber nicht der Fall weil die Kosten jeden Monat höher werden.

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Der_Alte

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Antw:Höhe der Insolvenzverwalterkosten
« Antwort #3 am: 18. Februar 2017, 18:47:42 »

Das ist nach der Neuordnung im Insolvenzrecht leider so. Die Gebühren des Insolvenzverwalters steigen je länger das Verfahren dauert.
Und bei nur geringen Schulden und einem hohen pfändbaren Betrag wird es leider teuer. Überschläglich gerechnet dürfte noch bis Mai 2018 zu zahlen sein.

Schade, das die Beratung seinerzeit so schlecht war, das hätte man sicher einfacher haben können.

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Insokalle

Antw:Höhe der Insolvenzverwalterkosten
« Antwort #4 am: 20. Februar 2017, 18:36:21 »

Zitat
Irgendwas kann da doch nicht stimmen!

Sehe ich auch so.
Wenn nun aber nichts weiter in dem Insolvenzverfahren zu tun ist (was steht denn in dem zugesandten Bericht?), dann ist es an der Zeit, dass das Verfahren aufgehoben wird. Das lfd. Einkommen spieklt dabei keine Rolle, vgl. § 196 InsO. Ich würde dann mal anfragen, wann mit dem Schlussbericht zu rechnen ist.
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Mimi500

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Antw:Höhe der Insolvenzverwalterkosten
« Antwort #5 am: 21. Februar 2017, 18:53:30 »

Habe noch eine Frage dazu:

Unter Umständen habe ich evtl die Möglichkeit durch eine dritte Person das Geld zum Bezahlen der offenen Forderung zu bekommen.

Wenn diese Person jetzt das Geld in Höhe von momentan ca. 3900 €  an den Insolvenzverwalter überweisen würde zählt das dann auch zur Insolvenzmasse und werden darauf auch wieder die 40% plus MwSt berechnet? Dann müsste der Betrag ja noch höher sein um wirklich alles auf einmal abzugleichen.

Oder würden dann die 3900€ ausreichen?
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Der_Alte

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Antw:Höhe der Insolvenzverwalterkosten
« Antwort #6 am: 22. Februar 2017, 08:56:57 »

Wenn das Geld zur Masse gezahlt wird, erhält auch davon der IV seinen Anteil.

Wenn der Geldgeber die Forderung bisheriger Gläubiger aufkauft und dann gegenüber dem IV die Forderung zurückzieht, dann dürfte der Effekt preiswerter zu haben sein.
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