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Autor Thema: I-antrag Gläubiger will Auto holen?? und: Ratenzahlung abgelehnt  (Gelesen 1506 mal)

tini888

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Hallo, ganz kurz:

Insolvenz wird beantragt sobald der Antrag auf Beratungshilfe vom Amtsgericht endlich durch ist. So lange halte ich schon die Gläubiger hin.

Jetzt haben wir ja ein Auto, dass eigentlich auch mit in die Insolvenzmasse soll.
Heute stand jemand vor der Tür der das Auto abholen will (von der Bank).

Sollen wir irgendwas unterschreiben, dass er es abholen kann oder lieber davon die Finger lassen, warten und die Anwältin dann irgendwann machen lassen?


Wir haben Angst generell irgendeine falsche Unterschrift abzugeben die uns vielleicht in Schwierigkeiten bringen würde. Es ist an sich schon extrem blöd die Gläubiger die ganze Zeit hinzuhalten.

Und noch eine Frage: Bevor die eigentliche Insolvenz losgeht, wird ja erstmal dieser Schuldenbereinigungsplan gemacht. Nun habe ich aber persönlich vor einiger Zeit mit einem der Gläubiger geschrieben und um Ratenzahlung gebeten. Daraufhin kam ein Schriftstück, dass dies abgelehnt wird. Soll ich das Schreiben der Anwältin geben oder muss Sie das selbst machen? Denn soweit ich weiß gilt der S-Plan ja als gescheitert, sobald einer ablehnt in Raten zahlen zu können. Kann man das Verfahren dann mit dem Schreiben vielleicht beschleunigen?
Gespeichert
 

paps

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Re: I-antrag Gläubiger will Auto holen?? und: Ratenzahlung abgelehnt
« Antwort #1 am: 31. Januar 2013, 16:57:35 »

Hallo,
grundsätzlich sollte die Bank bereits soweit gemahnt haben, dass die Ausführung des Sicherungsrechtes angekündigt war.

Nun sollten Sie am besten mit ihrer Werkstattt/Autohändler eine genaue Besichtigung des PKW vornehmen um den Wert fest zu stellen.
Dies kann später u.U. noch von Bedeutung sein.
Jetzt diesen Betrag mit dem Restkredit vergleichen.
Den Händler fragen, ob er den PKW zu diesem Preis aufkaufen würde.

Wurde die Sicherstellung des PKW bereits angekündigt, ist es meist zu spät.
Das Sicherstellungsprotokoll, welches den Zustand des PKW beschreibt, sollte unter Zeugen aufgenommen werden. Jeder Mangel kann Bedeutung haben.

Je nach Situation kann man dem Beauftragten der Bank jetzt anbieten, dass Händler soundso den PKW zum Preis x aufkaufen würde.

Meist wird der PKW aber aufgeladen und abtransportiert.



-----Folgendes nur lesen, wenn es Interesse an einem Fall aus dem wahren Leben gibt; da etwas länger-------

Hintergrund der ganzen Sache ist folgender Fall, den ich früher an anderer Stelle schon mal beschrieben habe:
Gleiche Ausgangssituation wie hier.
Verfahren war aber bereits eröffnet und der Schuldner hatte vorab versucht PKW zu verkaufen um Kreditschuld zu schmälern.
Auf Grund dessen war der Aufkaufwert mit 11.000,- durch einen Händler festgestellt und der Zustand schriftlich fixiert.
Unmittelbar nach Eröffnung wurde unter Androhung von psychischer Gewalt (die Vertreter der Bank standen 6 Stunden vor dem Haus, PKW und wollten bis zur Herausgabe der Schlüssel verweilen)
Schuldner hat in der Zwischenzeit mit dem TH und dem Gericht telefoniert. Letztlich wurde der Sicherstellung durch den Th zugestimmt.

Angemeldet zur Tabelle wurde durch den Gläubiger dann Folgendes:
Restkredit:                ca. 17.000
Zeitwert des PKW :         ca.  7.000
Verbringung/Sicherstellung:ca.  1.000
notwendige Reparaturen:    ca.  3.000
Aufkaufpreis durch Händler:     3.000
anzumeldende Forderung         14.000

Als nach ca. 1 Monat der PKW (man hatte nicht mal die Aufkleber beseitigt, obwohl das lt. Mängelliste den Wert geschmälert hat)für 9.500 bei Mobile.de zu finden war,
wurde die angemeldete Forderungshöhe angefochten und der fiktive Wert von 8.500 angesetzt. Restschuld ging mit 8.500 in die Tabelle.
Gläubiger hat dies nach langem hin und her so akzeptiert, da eben ausreichende Unterlagen zu einem Aufkaufangebot in deutlich höherem Umfang vorlagen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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