Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: sinagirl am 15. März 2013, 21:28:21

Titel: IArbeitgeber muss mich für bestimmte Bereiche sperren wegen Inso
Beitrag von: sinagirl am 15. März 2013, 21:28:21
Einen schönen Guten abend,

meine IK ist am 5.3.2013 eröffnet.Bekamm heute nach Feierabend von mein Chef den Anruf er muss mich für einen Bereich auf arbeit sperren lassen.Es handelt sich um ein Mieter der Bundesanstallt(für ..........)Namen darf ich nicht schreiben.
Der Mieter lehnt Personen mit IK ab..(verpflichtungserklärung)
Ich arbeite als Mitarbeiterin in der Gebäudereinigung.Meine Firma vermietet Büroflächen und Rechenzentrumsflächen, an diesen Mieter die ich reinigen soll.
Wie gehts nun weiter? Kündigen könn sie mich ja nicht so einfach? Gibt es Gesetze die ein Verbot für Menschen in der Inso, bestimmte Berufszweige die das verlangen dürfen? Man kommt sich vor wie ein Dieb-Ich will doch nur arbeiten?  
Also könnte ich bald meinen Job loswerden? traurig traurig.
Vieleicht kann mir jemand einen rat geben.
danke sehr
lg sinagirl
Titel: Re: IArbeitgeber muss mich für bestimmte Bereiche sperren wegen Inso
Beitrag von: waldi am 16. März 2013, 08:35:33
Das ist Ihnen aber doch schon seit längerem bekannt:

Zitat
01. Januar 2013, 20:00:48
Ich selbst hatte noch glück das ich vor 2 jahren in meine firma eingestellt wurde. jetzt ist es leider so das sie keine leute mit schulden und insolvenzen mehr einstellen.Angeblich wegen unseren neuen mieter eine öffentliche behörde die sowas nicht dulden, man könne ja datenklau vornehmen etc.wünsche viel glück-lg sinagirl

Haben Sie sich nicht zwischenzeitlich erkundigt, was genau hinter der Vermutung des 'Datenklaus' stecken könnte?
Titel: Re: IArbeitgeber muss mich für bestimmte Bereiche sperren wegen Inso
Beitrag von: Der_Alte am 16. März 2013, 08:43:35
Das hat unter Gerantie nichts mit "Datenklau" zu tun, sondern für die Arbeit dort ist vermutlich ene Sicherheitsüberprüfung erforderlich. Und ein Insolvenzverfahren ist nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz und der dazu erlassenen Verfahrensvorschrift ein absolutes Ausschlusskriterium.

Wenn das Unternehmen Sie nicht anders einsetzen kann, könnte sogar das Arbeitsverhältnis gekündigt werden.
Titel: Re: IArbeitgeber muss mich für bestimmte Bereiche sperren wegen Inso
Beitrag von: sinagirl am 16. März 2013, 09:52:46
Danke für die Antwort.Ich habe in diesen Bereich ein Jahr gearbeitet und nun wird er mir verwehrt?Man wird wegen einer Inso einfach diskrimiert? Also könnte ich jetzt meinen Job loswerden? Super das man dafür auch noch bestraft wird.Ich bin willig zu arbeiten und will auch mein pfändbares einkommen abführen, aber so kann man das nicht wenn die Kündigung vom arbeitgeber kommt.
Titel: Re: IArbeitgeber muss mich für bestimmte Bereiche sperren wegen Inso
Beitrag von: waldi am 16. März 2013, 10:25:50
Das fände auch ich nicht in Ordnung, wenn eine angemeldete Insolvenz der Grund für das Ausschlusskriterium sein sollte.
Es wäre in meinen Augen auch geradezu pervers. Denn genau dies, nämlich das Durchziehen eines Insolvenzverfahrens, ist doch ein bedeutender Schritt, auch nach außen hin, sich den gemachten Schulden gestellt zu haben, sich damit auseinandergesetzt zu haben, und einen wichtigen Willen in Richtung Bereinigung der Altlasten gezeigt zu haben.

Und also komme ich darauf zurück, dass lt. Beitrag vom 1.1.2013 zunächst einmal die 'Schulden' allgemein ein Dorn im Auge des öffentlichen Auftraggebers ist. Und dies wäre (für mich) noch zu verstehen.

Titel: Re: IArbeitgeber muss mich für bestimmte Bereiche sperren wegen Inso
Beitrag von: sinagirl am 16. März 2013, 11:04:57
Danke waldi: Mein Arbeitgeber wusste von Anfang an, was los war bei mir.Ich habe mit offenen Karten gespielt.Bis gestern durfte ich da noch arbeiten.Ab heute nicht mehr. Ich verstehe das nicht? Ich fühle mich einfach wie ein Mensch dritter Klasse.Ich habe mir während der zeit wo ich dort gearbeitet habe, nie was zukommen lassen. Dann hätte mich mein Arbeitgeber doch gleich sperren lassen können.Das verstehe ich nicht. Für mich ist das eine Ausgrenzung in meinen Job.Andere Kollegen müssen das übernehmen und ich kann nicht mehr teilhaben.Ist ja fast wie Mobbing.Keine Ahnung was man jetzt machen soll? Anwalt oder Arbeitsgericht??? 
Titel: Re: IArbeitgeber muss mich für bestimmte Bereiche sperren wegen Inso
Beitrag von: waldi am 16. März 2013, 12:16:42
Hallo sinagirl,

zunächst einmal: Man macht üblicherweise eine Leerstelle hinter jedem Satzzeichen. Das erleichtert das Lesen.

Dass man sich nun fühlt wie ein Mensch dritter Klasse, kann ich nachvollziehen. Verdammt gut sogar. Und ehrlich gesagt erzürnt es mich auch gewaltig, dass ein 'Insolvenzer' so angesehen wird.

Was man jetzt tun kann? Ich fürchte, ich weiß es nicht.
Der Alte hat ja schon darauf hingewiesen, dass es eine gesetzliche Grundlage zu dieser Handlungsweise gibt. Wenn dem so ist, naja, dann wird man nichts machen können.

Vielleicht nützt mein Mitgefühl ja etwas, zumindest bei der mentalen Verarbeitung.
Titel: Re: IArbeitgeber muss mich für bestimmte Bereiche sperren wegen Inso
Beitrag von: sinagirl am 16. März 2013, 13:15:57
Danke sehr. ja mit meiner Schreibweise habe ich Probleme. diese werden sich auch nicht ändern. :juchu: So einen Job bekomme ich nie wieder. Ich habe Jahrelang nach ein Vollzeitjob gesucht und jetzt scheitert es wegen der Inso.
Dann bekommen sie nichts mehr, weil sie mir den Weg dafür sperren.Also wieder das alte leben :innocent:
Titel: Re: IArbeitgeber muss mich für bestimmte Bereiche sperren wegen Inso
Beitrag von: Der_Alte am 16. März 2013, 18:41:12
Von einer Sicherheitsüberprüfung müsste Sie wissen, denn da müssten Sie einen Auskunftsbogen ausgefüllt haben.

Wenn nicht fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach, warum die Verwaltung sich sperrt. Insolvenz darf nach meiner Kenntnis nur dann eine Rolle spielen, wenn das Sicherheitsüberprüfungsgesetz anzuwenden ist.

Schreiben Sie mir ggf. ne PN mit der Verwaltung, die sich da sperrt. Ich kanne mich in diesem Metier ziemlich gut aus und weiss, wann und wie das anzuwenden ist (war dafür schließlich eine Woche auf Lehrgang beim Verfassungsschutz).
Titel: Re: IArbeitgeber muss mich für bestimmte Bereiche sperren wegen Inso
Beitrag von: sinagirl am 16. März 2013, 19:07:09
Diese sogenannte Verpflichtungserklärung habe ich letztes Jahr unterschrieben. Soweit ich weiss kann der Mieter/Kunde Auskunft über mich einholen und diese musste ich Zustimmen.Leider habe ich es heute nicht zur Hand werde am Montag es an Ihnen in einer PN senden. Ganz vielen Dank für Ihre Unterstützung. :thumbup:
Titel: Re: IArbeitgeber muss mich für bestimmte Bereiche sperren wegen Inso
Beitrag von: sinagirl am 18. März 2013, 18:19:13
@ der Alte.
Guten Abend,

es handelt sich hierbei um die Sicherheitsprüfung Ü2 nach § 9 SÜG. Sowie die Ü1 nach § 8 SÜG mit einschließt.
Mir wurde nicht gekündigt, da so wie Sie es erwähnten, ich auch woanders arbeiten kann. Ich bin in meiner Firma auch kein Einzelfall. Mein Vorgesetzter hat sich für mich eingesetzt und es übermittelt das es in unseren Haus auch andere Arbeiten gibt die keiner Sicherheitsprüfung unterliegen.
Jetzt bin ich Froh und sage allen hier im Forum recht herzlichen Dank für die Tatkräftige Unterstützung.
LG Sinagirl :juchu: