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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Ich beabsichtige das Regelinsolvenzverfahren zu beantragen  (Gelesen 3380 mal)

Rainer0464

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Hallo zusammen,

ich beabsichtige das Regelinsolvenzverfahren zu beantragen da ich dieses als einzigen noch
verbleibenden Ausweg sehe.

Dazu habe ich ein paar Fragen, aber zuerst  eine Schilderung meiner Situation:

Angefangen hat alles 1985 da habe ich mit einem Wollmarkt in Oberhausen selbstständig gemacht,
die zu geringe Eigenkapitaldecke sowie andere Faktoren haben dazu geführt das ich Ende 1987 mein
Geschäft schließen musste. Mit allem drum und dran landen meine damaligen Verbindlichkeiten
bei ca.200.000 DM.

Es folgten Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide und die eidesstattliche Versicherung.
Nach einigem hin und her schaffte ich es dann mich mit meinen Gläubigern einen Vergleich
auszuhandeln der über 12 Jahre laufen sollte. Alles verlief soweit ganz gut bis ich in 1997
arbeitslos wurde und die vereinbarten Zahlungen nicht mehr leisten konnte.

Erneute Abgabe der eidesstattlichen Versicherung folgte, zwischendurch noch ein kleiner Job
von 6 Monaten bis ich von Mai 2000 bis Dez. 2000 eine Weiterbildung im online Bereich
gefördert durch das Arbeitsamt machte.

2001 machte ich mich im Bereich Webdesign und EDV Handel selbständig, aufgrund der schlechten
Auftragslage beendete ich diese Ende 2004. Im Jahr 2005 war ich Hausmann. Seit 2006 bin ich als
selbst. Handelsvertreter tätig zuerst für Spielwaren und seit  2007 für Geschenkartikel sowie
Wohnraum -,und Küchenaccessoires.
 
Seit Januar habe ich die Generalvertretung für zwei niederländische und zwei dänische Unternehmen
deren Vertrieb ich zurzeit aufbaue.

In 2008 wurde eine Umsatzsteuerprüfung bei mir angemeldet, da ich einige Sachen nicht richtig
verbucht (angegeben) hatte macht  ich eine  Selbstanzeige zahlte die Beträge nach. (dafür wurde
ein Kredit von meiner Frau aufgenommen)Es wurde alles anerkannt und es folgt daraus auch keine
Anklage wegen Steuerhinterziehung.
 
Gleichzeitig teilte man mir von Seiten des Finanzamtes mit das eine Betriebsprüfung für die Jahre
2002 bis 2004 anberaumt wurde und damit begann mein Dilemma.

Nach meiner Gewerbeabmeldung Ende 2004 packte ich irgendwann alle  Unterlagen in Kartons und
stellte diese in den Keller. Im Juni 2006 wurde unser gesamter Keller bei einem Unwetter unter Wasser
esetzt, was meine Frau erst zwei Tage später bemerkte. Bei den nun folgenden Aufräumarbeiten hat
Sie Kartons in denen Bücher, Zeitschriften und auch die  Betriebsunterlagen ( was sie nicht wusste )
waren weggeworfen, da alles aufgeweicht war und bereits zu schimmeln begann. Ich konnte dieses
nicht verhindern, da ich zu dem Zeitpunkt nicht zuhause war.

Die Prüfung wurde durchgeführt auch für die Jahre 2006 und 2007. Für die Jahre 2002 und 2004
wurde ich „ geschätzt“ nichts wurde anerkannt!

Letztes Jahr bekam ich die Bescheide und soll 47.000 Euro nachzahlen. Ich schrieb das FA mehrfach
an und verwies auf Unterlagen die ich noch eigereicht hatte und bat um einen Vergleich nichts tat die
Vollstreckungsankündigung folgte ich schrieb das FA wieder an verwies nochmals auf die Unterlagen
und meine noch bestehenden Verbindlichkeiten und bat nochmal um einen Vergleich erhielt aber keine
Antwort.

Bis letzte Woche mein Geschäftskonto gepfändet wurde auch das Konto meiner Frau, wobei zu sagen
ist das wir uns getrennt haben und nur noch zurzeit das gemeinsam gemietete Haus bewohnen.
Meine Frau hat erreicht, dass Ihr Konto wieder freigegeben wird und hat die nachträgliche Aufteilung
der Steuerschuld beantragt.

Jetzt meine Fragen:

Ich könnte doch jetzt eigentlich formlos die Regeninsolvenz für mich beantragen, mit gleichzeitiger Beantragung
der Restschuldbefreiung und der Stundung der Kosten? Ist sonst noch was zu beachten?

Da meine Schulden teilweise schon vor 1997 bestanden und auch davor schon eine  eidesstattliche
Versicherung abgegeben wurde kann ich da die verkürzte Wohlverhaltensperiode von 5 Jahre beantragen?
Geht das auch formlos?

Meine Selbständigkeit in der ich gerade die Generalvertretung aufbaue und sich so langsam die ersten Aufträge
abzeichnen möchte ich weiter fortführen.  Dem dürfte doch eigentlich nichts im Wege stehen oder? 

Da es sich um ein Einzelunternehmen handelt mit keiner Insolvenzmasse die
zu verwerten wäre wird da auch ein Insolvenzverwalter eingesetzt oder kann man da die
Eigenverwaltung  beantragen?

So die letzte Frage, da mein Geschäftskonto gepfändet wird  (ist zwar nicht viel drauf) besteht die
Möglichkeit nach Beantragung der Insolvenz wieder darüber zu verfügen, zum einen für den
Lebensunterhalt und auch zur Weiterführung der Generalvertretung? 

Bedanke mich mich vorraus für die Antworten
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Feuerwald

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Re: Ich beabsichtige das Regelinsolvenzverfahren zu beantragen
« Antwort #1 am: 31. Mai 2010, 12:23:07 »

kann ich da die verkürzte Wohlverhaltensperiode von 5 Jahre beantragen?

- nein, die sog. Altfallregelung Art 107 EGInsO ist für Verfahren seit 12/2001 nicht mehr anzuwenden.  Es sind somit 6 Jahre im RSB-Verfahren.


Meine Selbständigkeit in der ich gerade die Generalvertretung aufbaue und sich so langsam die ersten Aufträge abzeichnen möchte ich weiter fortführen.  Dem dürfte doch eigentlich nichts im Wege stehen oder? 

- ja, grundsätzlich möglich. 

   
Da es sich um ein Einzelunternehmen handelt mit keiner Insolvenzmasse die zu verwerten wäre wird da auch ein Insolvenzverwalter eingesetzt oder kann man da die Eigenverwaltung  beantragen?

- nein, eine Eigenverwaltung ist nahezu auszuschließen


So die letzte Frage, da mein Geschäftskonto gepfändet wird  (ist zwar nicht viel drauf) besteht die  Möglichkeit nach Beantragung der Insolvenz wieder darüber zu verfügen, zum einen für den Lebensunterhalt und auch zur Weiterführung der Generalvertretung?

- ja, die Möglichkeit besteht grundsätzlich schon.   

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Rainer0464

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Re: Ich beabsichtige das Regelinsolvenzverfahren zu beantragen
« Antwort #2 am: 31. Mai 2010, 12:31:45 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Wie sieht es mit meiner esten Frage aus ?

Ich könnte doch jetzt eigentlich formlos die Regeninsolvenz für mich beantragen, mit gleichzeitiger Beantragung
der Restschuldbefreiung und der Stundung der Kosten? Ist sonst noch was zu beachten?

Ich bin auf die 5 Jahre auch erst aufmerksam geworden weil sie noch auf einigen
Seiten erwähnt wird und da nur von dem Entstehungsdatum der Schulden also
vor 1997 geschrieben wird ! Schade das es nicht mehr gillt
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Feuerwald

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Re: Ich beabsichtige das Regelinsolvenzverfahren zu beantragen
« Antwort #3 am: 31. Mai 2010, 12:39:59 »

Ich könnte doch jetzt eigentlich formlos die Regeninsolvenz für mich beantragen, mit gleichzeitiger Beantragung  der Restschuldbefreiung und der Stundung der Kosten? Ist sonst noch was zu beachten?

-> Es bedarf der Schriftform. Formlos auf einem Zettel geht nicht. Man sollte zumindest die Formularsätze des jeweiligen Insolvenzgerichts für das Regelinsolvenzverfahren (auch Unternehmensinsolvenz) nutzen. Das ist ein schöner Packen Papier! Dann Augen zu und durch oder sich vorher nochmals eingehend beraten lassen. Gerade wenn es darum geht, eine Selbständigkeit im Insolvenzverfahren weiter zu führen, wird es Fragen geben.

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Rainer0464

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Re: Ich beabsichtige das Regelinsolvenzverfahren zu beantragen
« Antwort #4 am: 31. Mai 2010, 12:49:02 »


Klar nicht auf einem Zettel :cheesy:

Ja ich habe mir die ganzen Vordrucke dafür schon als Pdf Dokumenet besorgt.

Wo kann man sich beraten lassen und was kostet sowas ?
Ich komme aus Ostwestfahlen
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Rainer0464

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Re: Ich beabsichtige das Regelinsolvenzverfahren zu beantragen
« Antwort #5 am: 01. Juni 2010, 10:37:02 »

Kennt jemand in der nähe von Bielefeld einen kompetenten Anwalt oder eine
andere Beratungsstelle für die Regelinsolvenz ?

Und was kostest so eine Beratung ?
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Leopold Bloom

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Re: Ich beabsichtige das Regelinsolvenzverfahren zu beantragen
« Antwort #6 am: 01. Juni 2010, 16:19:31 »

Es hängt viel von dem Insolvenzverwalter ab, den dir das Gericht zuteilt.

Der IV kann dein Gewerbe freigeben - oder auch nicht.
Gibt er dein Gewerbe frei, so wird empfohlen, im Hinblick auf die spätere RSB, einen angemessenen Betrag monatlich an ihn abzuführen.
Was er für angemessen hält, wird er dir mitteilen.
 
Gibt er dein Gewerbe nicht frei, so  läuft dein Gewerbe auf ihn - und du kannst den ganzen Verwaltungskrempel an ihn delegieren.
Anscheindend haben die IV`s dazu keine große Lust, ich habe jedenfalls noch von keinem Fall gehört, in dem derIV das Gewerbe nicht freigegeben hätte.

Ebenso beim Bankkonto.

Er kann es freigeben - oder auch nicht.
Gibt er nicht frei, so ist er künftig für deinen Lebensunterhalt zuständig, den er aus der Masse zu bestreiten hat.
Gibt er das Bankkonto dagegen frei, kannst du darüber verfügen wie bisher - sogar mit einem Vorteil: Es kommen keine Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse mehr.

Was aber passieren kann - so wie ich das sehe, hauptsächlich bei denen, die auch Bankschulden haben - ist, dass dir deine Bank dein Konto kündigt.
Dann solltest du dich schnellstens um ein Konto bei einer anderen Bank bemühen.

Zusammenfassend:
Gratuliere zu deinem Entschluss, die Regelinso zubeantragen; ich könntemirmittlerweileinden A* kneifen, warum ichs nicht schon früher gemacht habe.

Gruß Leopold Bloom





« Letzte Änderung: 01. Juni 2010, 16:21:48 von Leopold Bloom »
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Rainer0464

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Re: Ich beabsichtige das Regelinsolvenzverfahren zu beantragen
« Antwort #7 am: 01. Juni 2010, 17:06:29 »

Hallo Leopold Bloom

vielen Dank für Deine Antworten. Ne Ne bei der Bank wo mein Geschäftskonto ist bin ich
sauber, führe das Konto schon seit Jahren nur auf Guthabenbasis.

Bei dem IV von dem Du gesprochen hast, meinst Du da den vorläufigen oder den der nachher
für die ganze Abwicklung zuständig ist ? Denn so wie es gelesen habe sind es ja zwei oder ?

Gruß
Rainer
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