Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Mona09 am 02. November 2009, 17:25:55
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:cry: Ich befinde mich seid Ende August in der Insolvenz!Kurz vorher habe ich meine Eltern verloren wodurch alles noch schlimmer wurde wurde ich bin mit den Nerven echt am ende! Erst wird einem alles aberkannt dann steht einem angeblich nur ein Auto im Wert von 1000€ zu laut Insolvenzverwalter! Habe ein wertgutachten machen lassen wo der Wagen 1500,€ Wert ist !Nun soll ich monatlich vom nicht Pfändbarenteil die Differrenz von 500 € in Raten an den Insolvenzverwalter zahlen ich weiß echt nicht mehr was stimmt da die schuldnerberater zu mir damals sagten das der Freibetrag für ein Auto bei 7000€ liegt! Und das haben sie mir letzte Woche nochmal bestätigt! ich weiß nicht was ich machen soll da die Schuldenberatung sagte das ich nicht in der Pflicht bin die Differenz die über diesen "1000" € liegt zu zahlen .Ich will aber keinen Ärger mit dem Insolvenzberater.Der mir sagte er wäre berechtigt mir das Auto weg zu nehmen und mir eins für 1000 € hin zu stellen! Was ich auf keinen Fall möchte da ich das Auto von meinem verstorbenen Vater habe! Bin ich weiterhin in der Pflicht diese Differrenz zu zahlen?? Laut schuldnerberatung nicht !Ich weiß echt nicht was ich machen soll!
Mir ist alles genommen worden sogar mein Recht meinen Pflichteil ein zu klagen in der Erbschaft meiner Eltern! ! Ich komme mir vor wie das letzte .
Wie sind Eure Erfahrungen??
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Also das mit den 7000 für das Auto stimmt nicht so ganz.....die meisten Treuhänder drücken bei einem Wert bis 1500 Euro die Augen zu.Wenn das Auto dann noch zur Arbeit benötigt wird ist es sowieso nicht pfändbar. Möglich wäre eine Austauschpfändung eines höherwertigen KFZ gegen ein billigeres.
Ich würd ihm sagen das er gerne genau das machen könne..... :whistle:
Und ob Du Ärger mit dem TH hast oder nicht ist eh peng da auch der sich an geltendes Recht halten muss.
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Danke erstmal für die schnelle Antwort!Das ist ja das! Das Auto wird zudem Täglich gebraucht um an den Arbeitsplatz zu kommen! Täglich 140 km die auch nicht mit Öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind da auch Bereitschaftsdienst dabei ist !Und dann ein minderwertigeres Fahrzeug mir hin stellen wollen was nur nach Reparaturen dann schreit! Was ist da der Sinn?Also bin ich verpflichtet monatlich den Betrag weiter ab zu zahlen bis die 1500 € Wertausgleich zu den 1000€ gestattet(für ein Auto) erereicht sind? Ich möchte das einzige Andenken an meine Eltern nicht verlieren! Aber wie können mir dann 2 Fremde Schuldenberater sagen das ein Auto bis 7000 € frei ist :gruebel:
Ich verstehe es echt nicht!
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Grundsätzlich gilt, wenn der PKW zu Erwerbszwecken benötigt wird, ist er unpfändbar.
Da kommt auch kein IV/TH drumherum.
Legen Sie den Fall dem zuständigen Insolvenzgericht dar.
Schildern Sie insbesondere, dass Sie täglich 140 km fahren müssen.
Stellen Sie auch klar, dass ihr Arbeitsplatz bedroht ist, wenn Sie nicht oder nicht mehr auf Arbeit fahren können.
...5. bei Personen, die aus ihrer körperlichen oder geistigen Arbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur Fortsetzung dieser Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände;
Möge das Gericht entscheiden.
Wieso haben Sie ihr Pflichteil nicht bekommen?
Wenn Sie es wollten müßte der IV es jetzt einklagen und zur Masse ziehen.
Vielleicht läßt er unter diesem gesichtspunkt vom PKW ab, wenn da noch mehr ist außer dem PKW, der ja offensichtlich aus dem Erbe stammt.
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Also Letztendlich hab ich das Auto ja noch aber ich bin durch die Aussage der schulnderberatung doch verwirrt (die sagen ich brauche die differenz nicht zahlen! Da ja ein auto bis angeblich 7000;- nicht angerechnet werden darf)! ich zahle seit 2 Monaten zu jedem ersten brav eine rate ab um die 500 -; differenz ab zu stottern damit mir der Wagen nicht weggeholt wird . Traue mich aber auch nicht einfach die Zahlung ein zu stellen , die Rate wird ja auch vom nicht Pfändbaren Gehaltrest gezahlt und schlägt somit schon zu Buche.
Und Pflichtteil einklagen darf ich nicht und der Insolvenzverwalter schein keine Lust zu haben zu Prozessieren.In dem Topf ist schon ein Teil drinn und es scheint mit ehrlich so zu sein das denen völlig egal ist ob er lieber die Hälfte des Pflichtteils durch einen Vergleich rausholt anstatt alles zu erstreiten warum auch immer! Ich habe da gar kein Mitsprache recht mehr ich wollte Prozessieren und der Verwalter hat es mir Verboten obwohl ich Prozesskosten beihilfe bekomme würde wie mein Anwalt sagt !Nur seit der Insolvenzverwalter sich eingeschaltet hat redet selbst mein Anwalt nicht mal mehr mit mir! :cry: Es heißt nur noch ich bin entmündigt was das angeht und die Erbschaft wäre hallt dumm gelaufen das es jetzt zu diesem Zeitpunkt passiert! Und der erste Teil ist schon Futsch und ich hab langsam keine Lust mehr !
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Ich habe langsam das Gefühl, dass die meisten IV sich keine Arbeit machen wollen. Bei uns hat der IV auch private Ansprüche, die laut Anwalt eindeutig waren nicht eingeklagt. Stammten aus einem privat gewährten Darlehen an einen Freund. Das Geld hat der sich nicht geholt.
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Sie hätten in der jetzigen Situation nichts vom Erbe.
Es würde vollkommen zur Masse gehen.
Insofern kann es ihnen egal sein, ob der IV durch die Vermeidung eines Prozesses eventuelle Forderungen gegen die Masse einspart.
Dafür aber in Kauf nimmt, nicht den kompletten Pflichtteil zu bekommen.
Anders sähe es aus, wenn der Pflichtteil die Schuldenhöhe abdecken würde.
Wenn Sie nicht mehr zahlen wollen.
Teilen Sie dem Insolvenzgericht zusätzlich mit, dass Sie die Zahlung bis zur Entscheidung durch das gericht eingestellt haben.
Machen Sie eine Kopie für den IV zur Kenntnis.
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Also um die Summe um die es geht lohnt es sich schon um eventuell ganz aus der Insolvenz wieder raus zugehen aber ich hab keine Kraft mehr das wird mir alles zuviel. Der Schock um die ganze Situation liegt es zu tief und der IV ist auch nicht zu packen meine Telefoneinheiten sind schon hoch genug.Und da mir deutlich klar gemacht wurde das ich nichts mehr selber entscheiden darf die nächste Zeit ziehe ich eh den kürzeren die bei der Schuldnerberatung haben mir geraten Beschwerde beim Richter gegen den IV ein zu legen aber die Angst das dadurch ich noch mehr Probleme bekomme ist einfach zu hoch zumal mein IV eigentlich den Fall ansich nicht bearbeitet sondern ein Kompanjong aus der Kanzlei .Ein Anwalt für Familienrecht.Da der Herr der eigentlich für mich da ist zuviel um die Ohren hat um sich mit nem Kleinen Insolvenzfisch wie mir abzugeben. :angry:
Ich merke es schon seit ein Teil der Erbschaft ausgezahlt wurde ist der Ofen aus keiner Redet mehr mit mir oder Ruft zurück .Das ich aber soweit Entmündigt werde in meinen eigenen Entscheidungen wo ich doch wirklich was mit der Klage erreichen könnte .Na ja ich habs aufgegeben .Letztendlich hab ich bisher immer den kürzeren dabei gezogen.
Ich werd die Summe zuende abzahlen bevor es noch schlimmer wird meine Kinder leiden schon genug wegen allem.
Danke für die Zahlreichen Tipps und Hinweise
MFG Mona
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Ist unter den Gläubigern einer der ihnen noch wohlgesonnen ist und ein besonders "harter"?
Vielleicht kann der über die Gläubigerversammlung noch was machen.
Es lohnt sich aber nur dann zu kämpfen, wenn der Pflichtteil die Forderungen und Kosten deckt oder annähernd deckt.