Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: feierfrau am 28. Januar 2009, 14:49:25

Titel: ich bin verkäuferin Hilfe
Beitrag von: feierfrau am 28. Januar 2009, 14:49:25
Hallo,

ich bin seit kurzem im Verbraucherinsolvenzverfahren.

Nun möchte ich den Erziehungsurlaub beenden und wieder arbeiten.

Morgen habe ich ein Vorstellungsgespräch für den Job einer Verkäuferin.

Ich habe sehr gute Qualifikationen und Arbeitszeugnisse.

Mein Handicup ist die Insolvenz.

Wie würdet Ihr an meiner Stelle vorgehn, habe große Angst das ich keinen Job wegen der Insolvenz bekomme.

Bin dankbar über jeden TIP.

viele Grüße

Titel: Re: ich bin verkäuferin Hilfe
Beitrag von: dobberstein am 28. Januar 2009, 15:00:56
Sei offen und ehrlich. Steh zu Deiner Insolvenz. Du glaubst gar nicht wievielen Menschen es ähnlich geht.
Titel: Re: ich bin verkäuferin Hilfe
Beitrag von: Alexienchen35 am 28. Januar 2009, 15:41:35
Hallo feierfrau,

ich war schon in der gleichen Situation und ich kann dir nur raten, spiel mit offenen Karten.
Du musst nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen, aber gegen Ende des Bewerbungsgesprächs solltest du
den potentiellen Arbeitgeber davon unterrichten und das im Vorfeld.
Er wird es sowieso erfahren, denn du wirst deine TH ja von der neuen Stelle berichten müssen und dieser könnte
oder wird sich mit dem neuen AG in Verbindung setzen.
Besser der neue AG erfährt es von dir, damit überzeugst du ihn schon mal von deiner Ehrlichkeit und dass du
zu den ganzen stehst. Das kommt normalerweise immer gut an.
Bei mir hat das geklappt, vor allem hatte der Ag ja dadurch auch keine Nachteile.

Sei mutig und steh offen dazu :-)

Gruß
Alexandra
Titel: Re: ich bin verkäuferin Hilfe
Beitrag von: MissTraut am 28. Januar 2009, 20:44:43
Hallo feierfrau,

ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Sofern Du darauf angesprochen wirst, ja dann kannst Du mit offenen Karten spielen. Das Leben eines insolventen Menschen ist doch so herrlich geregelt und strukturiert.
Du könntest aber auch mit der Treuhänderin vorab sprechen, ob sie auf eine "Anzeige" der Insolvenz bei Deinem neuen Arbeitgeber verzichten würdest und Du den möglichen pfändbaren Betrag selbst abführst. Dann müsstest Du ihr natürlich Deine Gehaltsabrechnung mtl. zur Verfügung stellen.

LG
MissTraut